Königskamp III: Erneuter Rechtsbruch noch vor der Sommerpause?

Wir haben nicht aus eigenen Interessen gehandelt, sondern im Interesse aller Alverskirchener“.[1] Mit dieser irrwitzigen Begründung rechtfertigte der Fraktionsvorsitzende der Everswinkeler FDP die seinerzeitige Zustimmung der Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker zu dem rechtswidrigen Bebauungsplan Nr 52 „Königskamp“.

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Gaspedal statt Bremse

Obwohl die verfehlte Siedlungsentwicklung der vergangenen Jahre zu erheblichen finanziellen Belastungen mit unübersehbaren Spuren im kommunalen Haushalt geführt hat, wollen der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker in Everswinkel an der in ökologischer und ökonomischer Hinsicht „Nach-uns-die-Sintflut-Politik“ festhalten:

Die Gemeinde Everswinkel wird zukünftig die Ausweisung von Neubaugebieten sowohl in Alverskirchen als auch in Everswinkel anstreben.“[1]

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Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Eigenentwicklung

Kleinere Ortsteile im ländlichen Raum mit in der Regel weniger als 2.000 Einwohnern sollen nach den einschlägigen Bestimmungen in den Landesentwicklungs- und Regionalplänen vor einer Zersiedelung geschützt und der dörfliche Charakter möglichst erhalten werden. In diesen sogenannten Eigenentwicklungsorten dürfen neue Baugebiete nur in einem solchen Umfang ausgewiesen werden, wie es zur Deckung des örtlichen Bedarfs erforderlich ist.[1]

Obwohl die der Allgemeinheit dienenden Ziele der Raumordnungspläne, wie Reduzierung des Flächenverbrauchs, Schutz der Natur, Schutz der dörflichen Strukturen, für jeden einsichtig sein dürften, wird in der Realität aus egoistischen Motiven auf kommunaler Ebene immer wieder gegen eben diese gut gemeinten Zielsetzungen verstoßen.

Dem Unterlaufen der Zielvorgaben im Hinblick auf die Eigenentwicklung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit seinem Urteil vom 24. November 2021 erneut eine Absage erteilt.[2]

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Mehr Einfamilienhäuser für immer weniger Familien

Wiederholt wurde in den vergangenen Jahren von Fachleuten und den Medien auf ein ungelöstes Problem aufmerksam gemacht: Während in Großstädten wie Berlin, München und Hamburg trotz enormer Anstrengungen der Bedarf nach Wohnungen nicht gedeckt werden kann, wird vor allem in den ländlichen Kreisen des Münsterlandes weit über das zur Deckung des Wohnungsbedarfs erforderliche Maß hinaus gebaut.[1] Das Überangebot in den Landkreisen des Münsterlandes betrifft vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, die sehr häufig auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand entstehen.

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Bergkamp III: Begründungsanforderungen in keiner Weise erfüllt

Damit die Gemeinden der Forderung des Gesetzgebers mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, möglichst gerecht werden und das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie[1] näher rückt, wurde mit der Novellierung des Baugesetzbuches die Pflicht zur Begründung der Bauleitpläne um eine besondere Begründungsanforderung bei Inanspruchnahme von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen ergänzt.[2]

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Rechtsbruch als „Gewohnheitsrecht“

„Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter einfach dadurch, dass es häufig vorkommt.“[1] Diesem Zitat von Bertolt Brecht scheint sich die Gemeinde Everswinkel bei der Bauleitplanung in besonderer Weise verpflichtet zu fühlen.

In den vergangenen Jahrzehnten hat die Gemeinde Everwinkel immer wieder Baugebiete ausgewiesen, ohne die Ziele der Raumordnung zu beachten. In klassischer „Pippi-Langstrumpf-Politik“ wurden nach dem Motto „ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“ z. B. bei der Aufstellung der Bebauungspläne „Ernst-Tertilt-Straße“, „Am Vinckenholz“, „Große Kamp“ und „Königskamp“ die Ziele der Raumordnung unterlaufen. Rechtsbruch als „Gewohnheitsrecht“ weiterlesen

Stellungnahme im weiteren Offenlegungsverfahren „Bergkamp III“

Vor dem Hintergrund einer aktuell stagnierenden und dauerhaft rückläufigen Bevölkerung will die Gemeinde Everswinkel durch das Anlocken junger Familien aus dem Umland dem demografischen Wandel begegnen.

Zwar gibt es bereits heute einen erheblichen Wohnungsüberhang,[1] doch sehen der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker die Fortsetzung der bisherigen „Kirchturmpolitik“ als alternativlos an. Stellungnahme im weiteren Offenlegungsverfahren „Bergkamp III“ weiterlesen

Stellungnahme zum Baugebiet „Bergkamp III“

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Gemeinde Everswinkel hat einstimmig die Offenlegung im Bauleitplanverfahren „Bergkamp III“ in der Zeit vom 12.02.2020 bis einschließlich 16.03.2020 beschlossen. Mit der Offenlegung des Bebauungsplans werden die Bürger aufgefordert, sich am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen Stellungnahme zum Baugebiet „Bergkamp III“ weiterlesen

Bergkamp III: Flächennutzungsplanänderung

Die Gemeinde Everswinkel will auf einem derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesenen Areal das Baugebiet „Bergkamp III“ entwickeln. Um die rechtliche Grundlage für die Bebauung zu schaffen muss der Flächennutzungsplan geändert werden.

Eine im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 12.02.2020 bis 16.03.2020 abgegebenen Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Änderung des Flächennutzungsplans die Ziele der Raumordnung unterlaufen werden und sich die Lebensqualität der Everswinkeler Bürger verschlechtern wird. Bergkamp III: Flächennutzungsplanänderung weiterlesen