Landrat wirbt für mehr Flächenverbrauch

Der stetig voranschreitende Flächenfraß ist auch im Münsterland eines der gravierendsten Umweltprobleme und bedroht Natur und Landwirtschaft ebenso wie die Lebensqualität in unserer Heimat. Vor diesem Hintergrund ist es geradezu unfassbar, dass der Landrat des Kreises Warendorf gemeinsam mit Vertretern der Bezirksregierung Münster für eine Forcierung des Flächenverbrauchs und damit zugleich für mehr Naturzerstörung plädiert.[1]

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Gewerbeflächen Everswinkel: Klotzen statt kleckern

https://alfred-wolk.de/wp-content/uploads/2023/05/2023-05-04-Gier-nach-Gewerbeflaechen.pdfMit der umgangssprachlichen Redewendung „klotzen statt kleckern“ wird ausgedrückt, dass sich jemand keinesfalls mit Kleinigkeiten aufhält, sondern eine Sache gleich ganz groß aufzieht. Mit dieser Devise will der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel weiteres Gewerbeflächenpotenzial erschließen. Gleich 390.000 qm (39 ha) hat er ohne bisher den Gemeinderat, geschweige denn die Öffentlichkeit an dem Vorhaben in dieser Größenordnung zu beteiligen, im Rahmen der Änderung des Regionalplans beantragt.

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Regionalplan Münsterland: Anspruch und Wirklichkeit

In seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 hat der Regionalrat Münster den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans gefasst. Mit der Änderung des Regionalplans sollen die Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung für das Münsterland geschaffen werden. Dabei wird der Anspruch erhoben, für die im Plangebiet liegenden Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie für die kreisfreie Stadt Münster die Zersiedelung zu begrenzen, den Schutz des Freiraums vor weiteren Zerschneidungen zu gewährleisten und die zukünftige Flächeninanspruchnahme möglichst zu verringern. Veränderungen, die sich durch den demografischen Wandel ergeben, sollen in die Planung einbezogen werden.[1]

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Stadtregion Münster: Leerstand von morgen vermeiden

Die 12 zur Stadtregion Münster gehörenden Städte und Gemeinden wollen sich zukünftig stärker als bisher gemeinsam mit der Frage beschäftigen, wie die Wohnbaupolitik in den Kommunen an die Marktentwicklung angepasst werden kann.[1] Die Kommunalpolitiker wurden daher von den Bürgermeistern aufgefordert, gleichlautende Beschlüsse zur Verfolgung einer gemeinsamen Strategie zu fassen.[2]

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Bürgermeister verweigert Dialog mit Dorfbewohnern

„Demokratie als Zuschauersport“, so lautet ganz offensichtlich das Motto des Everswinkeler Bürgermeisters. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Einwohnerfragestunde“ wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 10. Mai 2022 die Forderung eines Bürgers, die Öffentlichkeit nunmehr an dem bereits seit 2019 laufenden Regionalplananpassungsverfahren durch einen Austausch von Positionen und Meinungen zu beteiligen, vehement abgelehnt.

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Stadtregion Münster: Enormes Baulandpotenzial vorhanden

Die zur Stadtregion Münster gehörenden Kommunen haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, das als Grundlage einer zukünftig stärker auf interkommunale Zusammenarbeit ausgerichteten Wohnbaupolitik dienen soll.[1] Das kürzlich der Öffentlichkeit vorgelegte Gutachten kommt zu einem erstaunlichen Ergebnis: Es ist sowohl in der Stadt Münster als auch in den ländlichen Umlandkommunen ein beachtliches Baulandpotenzial vorhanden. Stadtregion Münster: Enormes Baulandpotenzial vorhanden weiterlesen

Dorfzerstörungspgrogramm

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Henning Rehbaum traf sich mit dem Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel, um Werbung für den Verbrauch von freier Landschaft durch die verstärkte Ausweisung von Baugebieten auch in den kleinen Ortsteilen des Münsterlandes zu machen. Die Tageszeitung „Die Glocke“ veröffentlichte dazu am 19. Februar 2022 einen Leserbrief von Alfred Wolk.

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Zahlen, bitte! – Gemeinde Everswinkel wird zur Kasse gebeten

Die Gemeinde Everswinkel hat am 17. Juni 2021 die Feststellung der Unanfechtbarkeit der für das Umlegungsgebiet „Bergkamp III“ getroffenen Entscheidung bekannt gegeben und einen weiteren Schritt zur Fortsetzung der seit langem betriebenen „Nach-uns-die-Sintflut-Politik“ der Gemeinde Everswinkel vollzogen: Die im Plangebiet „Bergkamp III“ liegenden landwirtschaftlichen Teilflächen können nun den Festlegungen des Bebauungsplans entsprechend in überwiegend Einfamilienhausgrundstücke parzelliert und anschließend an gut situierte Nachfrager vermarktet werden. Zahlen, bitte! – Gemeinde Everswinkel wird zur Kasse gebeten weiterlesen

Bergkamp III: Begründungsanforderungen in keiner Weise erfüllt

Damit die Gemeinden der Forderung des Gesetzgebers mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, möglichst gerecht werden und das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie[1] näher rückt, wurde mit der Novellierung des Baugesetzbuches die Pflicht zur Begründung der Bauleitpläne um eine besondere Begründungsanforderung bei Inanspruchnahme von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen ergänzt.[2]

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