Regionalplan: Appell im Rahmen der Einwohnerfragestunde

Zu Beginn jeder Ratssitzung erhalten Bürger in der Gemeinde Everswinkel maximal fünf Minuten Redezeit, um sich aktiv in Angelegenheiten ihrer Kommune einbringen zu können. Nach der Geschäftsordnung wird das Rederecht der Bürger im Rahmen der sogenannten „Einwohnerfragstunde“ gewährleistet. Jeder Fragesteller darf sich mit Fragen an den Rat und den Bürgermeister wenden.[1]

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Politische Kultur in Everswinkel verbesserungsbedürftig

„Die kommunale Politik ist die Keimzelle und die Schule der Demokratie.“ Dieser vielzitierte Satz hat dann seine Richtigkeit, wenn dem politisch engagierten Bürger direkt vor Ort die umfassende Möglichkeit zur aktiven und verantwortlichen Mitgestaltung geboten wird.

Demokratie, die sich dem vorstehenden Anspruch verpflichtet fühlt, setzt Transparenz, Partizipation und Rechtsstaatlichkeit voraus. Was aber, wenn diese Voraussetzungen vernachlässigt werden?

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Perfide Kriegsrhetorik

„Frontalangriff auf den Bürgermeister“ lautete die reißerische Überschrift am 12. Mai 2022 zur Berichterstattung über die Sitzung des Rates der Gemeinde Everswinkel.[1] Die Leser sollten ganz offensichtlich bei der Information über einen äußerst sachlich absolvierten Tagesordnungspunkt durch den Rückgriff auf ein kriegsrhetorisches Vokabular von vornherein in eine ganz bestimmte Richtung gedrängt werden.

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Bürgermeister verweigert Dialog mit Dorfbewohnern

„Demokratie als Zuschauersport“, so lautet ganz offensichtlich das Motto des Everswinkeler Bürgermeisters. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Einwohnerfragestunde“ wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 10. Mai 2022 die Forderung eines Bürgers, die Öffentlichkeit nunmehr an dem bereits seit 2019 laufenden Regionalplananpassungsverfahren durch einen Austausch von Positionen und Meinungen zu beteiligen, vehement abgelehnt.

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Bürgermeister verweigert Recht auf Beratung und Abstimmung

Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2021 der Gemeinde Everswinkel wurden aus der Bürgerschaft zwei Anträge fristgerecht eingereicht.[1] Entsprechend der Zuständigkeitsordnung ist für die Erledigung von Anregungen, Anträgen und Beschwerden von Bürgern der Hauptausschuss zuständig.[2] Zwar lagen die Bürgeranträge den Mitgliedern in der Sitzung des Hauptausschusses am 10. Dezember 2020 vor, beraten und abstimmen durften sie aber nur über einen von beiden. Die Beratung und Abstimmung über den zweiten Antrag wurde den Hauptausschussmitgliedern vom Bürgermeister verweigert.

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Das Märchen von der Bürgerbeteiligung

„Der demografische Wandel wird auch bei uns in Everswinkel stattfinden, ob wir das wollen oder nicht. Wir werden weniger, älter und – je nach Zuwanderung – bunter.“ Mit dieser Aussage wies der damalige Bürgermeister Ludger Banken bereits 2005 auf gravierende veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen hin.[1]

Tatsächlich ist die natürliche Bevölkerungsentwicklung durch steigende Sterberaten und nach wie vor zu geringe Geburtenraten rückläufig. Weniger Zuzüge und mehr Fortzüge bestätigen den längst eingetretenen Wandel. Lediglich durch die Zuweisung von über 250 Flüchtlingen ist die Bevölkerungszahl seit 15 Jahren fast unverändert geblieben. Für eine nahezu konstante Bevölkerung wurden in diesem Zeitraum 893 zusätzliche Wohnungen errichtet[2]. Das Märchen von der Bürgerbeteiligung weiterlesen

„Wunschkonzert“ entpuppt sich als Mogelpackung

Es gibt kein solideres Planungsfundament für die Zukunft einer Gesellschaft als die demografischen Fakten. Daran kommt niemand vorbei. Denn nur wer geboren worden ist, kann drei Jahre später einen Kindergartenplatz beanspruchen, sechs Jahre später eine Schule besuchen und rund 20 Jahre später einen Ausbildungsplatz besetzen.[1]

Der demografische Wandel – weniger, bunter, älter – ist auch für die Gemeinde Everswinkel Fakt und daher unausweichlich. Die Zahlen liegen auf dem Tisch. Doch Verwaltung und Kommunalpolitiker weigern sich nach wie vor, angemessen und zielorientiert darauf zu reagieren. „Wunschkonzert“ entpuppt sich als Mogelpackung weiterlesen

Stellungnahme zum Baugebiet „Bergkamp III“

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Gemeinde Everswinkel hat einstimmig die Offenlegung im Bauleitplanverfahren „Bergkamp III“ in der Zeit vom 12.02.2020 bis einschließlich 16.03.2020 beschlossen. Mit der Offenlegung des Bebauungsplans werden die Bürger aufgefordert, sich am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen Stellungnahme zum Baugebiet „Bergkamp III“ weiterlesen

Verwaltung in Everswinkel durch Bürgerbeteiligung überfordert?

In einer im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung abgegebenen Stellungnahme[1] bezeichnete der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung als wesentliches Entwicklungshindernis für den ländlichen Raum. [2]

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