Erste Überlegungen: Wie reagieren wir auf den demografischen Wandel?

Anlass für erste Überlegungen zur Ausweisung eines weiteren Baugebietes am Ortsrand von Alverskirchen war im September 2007 die Feststellung des Bürgermeisters, dass die Gemeinde Everswinkel sich mitten im Prozess der demographischen Entwicklung befinde und sich jetzt noch die Chance ergebe, mit preiswertem Bauland die ein oder andere junge Familie nach Everswinkel oder Alverskirchen zu locken. „Diese Chance sollten wir nutzen“ betonte der Bürgermeister.[1]

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Grundsatzbeschluss: Fortsetzung der Kirchturmpolitik

Vor dem Hintergrund der Zielsetzung, die auf Wachstum ausgerichtete Baulandpolitik fortzusetzen, fiel bei der Abwägung verschiedener in Frage kommender Flächen „folgerichtig“ die Entscheidung für den „Königskamp“ aus. Während sich im „Königskamp“ 64 Baugrundstücke für etwa 120 Wohneinheiten ausweisen ließen, waren es bei den Alternativflächen jeweils „nur“ 20 bzw. 30 Bauplätze.

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Umwandlung von Freiraum in Wohnbaufläche: 30. Änderung des Flächennutzungsplans

Die Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche im bisherigen Freiraum setzt eine Änderung des Flächennutzungsplans voraus. Zur Darstellung einer Wohnbaufläche „Königskamp“ führte daher die Gemeinde Everswinkel die „30. Änderung des Flächennutzungsplans“ durch.

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Trotz Bürgerprotesten: Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“

In einer gemeinsamen Sitzung von Planungs- und Bezirksausschuss wurde am 03. September 2009 der konkretisierte Entwurf des Bebauungsplans „Königskamp“ vorgestellt und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst.[1]

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp“ wurde von Beginn an von der Alverskirchener Bevölkerung kritisch begleitet. Die auf vielfältige Art und Weise geäußerte Kritik richtete sich dabei insbesondere gegen die Überdimensionierung des Plangebietes und gegen die Inanspruchnahme eines besonders schützenwerten Teils der Natur.

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Erschließung der Baufläche: Die Naturzerstörung nimmt ihren Lauf

Mit der Entwicklung und Vermarktung des Baugebietes „Königskamp“ wurde die WestGkA (Gesellschaft für kommunale Anlagen mbH in Düsseldorf) beauftragt. Mit der WestGkA wurden ein Erschließungsvertrag und ein Grundstücksentwicklungsvertrag geschlossen.[1] Der WestGkA wurde damit die Aufgabe übertragen, innerhalb eines vertraglich vereinbarten Zeitrahmens die Grundstücksflächen von den bisherigen Eigentümern anzukaufen, die Erschließung durchzuführen und die parzellierten Baugrundstücke zu vermarkten.

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Juristische Auseinandersetzung: Klare Aussagen vom Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgericht

Die von den Bürgern seit Beginn des Bauleitverfahrens vorgetragenen Argumente gegen die Überdimensionierung des Baugebietes „Königskamp“ und den sich daraus ergebenden soziokulturellen und ökologischen Auswirkungen wurden zu keinem Zeitpunkt von der Verwaltung und der Mehrheit der Kommunalpolitiker beachtet.

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