Everswinkel will kommunale Wohnungsbaugesellschaft gründen

Wenn es im Rat der Gemeinde Everswinkel um das Thema Wohnungsbau geht, ist der Focus von der Verwaltung und den Kommunalpolitikern in der Regel auf die Ausweisung von Einfamilienhausgebieten auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand gerichtet.

Auch in Zukunft sollen durch den Verkauf von preiswertem Bauland einkommensstarke junge Familien aus den Umlandgemeinden zur Errichtung von Einfamilienhäusern in Everwinkel und Alverskirchen animiert werden.[1] Im Regionalplan Münsterland, der sich aktuell in der Fortschreibung befindet, werden für Everswinkel 10 ha Siedlungsfläche für den Bau von ca. 375 neuen Wohneinheiten berücksichtigt.[2]

Da die Priorisierung von Einfamilienhäusern als teuerste Wohnform der Deckung des Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte diametral gegenübersteht, sollen in den nächsten Jahren parallel zur Fortsetzung des Einfamilienhausbaus 72 kleinere Wohnungen ( je 80 qm) im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus durch eine von der Gemeinde Everwinkel noch zu gründende kommunale Wohnungsbaugesellschaft errichtet werden.[3]

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Regionalplan Münsterland: Anspruch und Wirklichkeit

In seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 hat der Regionalrat Münster den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans gefasst. Mit der Änderung des Regionalplans sollen die Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung für das Münsterland geschaffen werden. Dabei wird der Anspruch erhoben, für die im Plangebiet liegenden Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie für die kreisfreie Stadt Münster die Zersiedelung zu begrenzen, den Schutz des Freiraums vor weiteren Zerschneidungen zu gewährleisten und die zukünftige Flächeninanspruchnahme möglichst zu verringern. Veränderungen, die sich durch den demografischen Wandel ergeben, sollen in die Planung einbezogen werden.[1]

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Haushaltsplanentwurf 2023: Versuch der Verschleierung

Die Einnahmen der Gemeinde Everswinkel haben sich in den letzten Jahren vor allem durch einen exorbitanten Anstieg des Gewerbesteueraufkommens kontinuierlich erhöht.

Während der Haushaltplanentwurf für das Jahr 2003 bei der Gewerbesteuer einen Betrag in Höhe von 2.100.000 € auswies[1], werden im Haushalt 2023 Gewerbesteuereinnahmen von 6.500.000 € eingeplant[2].

Das Gewerbesteueraufkommen ist somit in 20 Jahren pro Einwohner von 221 € im Jahr 2003[3] auf 669 € im Jahr 2023[4] gestiegen. Die Gemeinde hat sich von einer „steuerarmen“ zu einer „steuerstarken“ Kommune entwickelt.

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„Wachstumsregion“ ohne nennenswertes Wachstum

„Wir sind eine Wachstumsregion“ lautete die Aussage des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel vor zahlreichen Kommunalpolitikern der Stadtregion Münster.[1] Um diese populistische Behauptung zu belegen, bemühte er Zahlen aus der Vergangenheit, die allerdings durch die reale Gegenwart längst überholt sind.[2]

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Zahl der Kindergartenkinder in Everswinkel weiter rückläufig

Die Zahl der Geburten wird in den kommenden Jahren weiter sinken. So werden 2039 voraussichtlich nur noch knapp 151.000 Kinder in Nordrhein-Westfalen geboren – 2021 waren es noch 171.000. Dadurch wird die Zahl der Kindergartenkinder in den nächsten zwei Jahrzehnten landesweit kontinuierlich zurückgehen und Anfang der 2040 Jahre um gut zehn Prozent unter dem heutigen Niveau liegen.[1] Zahl der Kindergartenkinder in Everswinkel weiter rückläufig weiterlesen

Stadtregion Münster: Leerstand von morgen vermeiden

Die 12 zur Stadtregion Münster gehörenden Städte und Gemeinden wollen sich zukünftig stärker als bisher gemeinsam mit der Frage beschäftigen, wie die Wohnbaupolitik in den Kommunen an die Marktentwicklung angepasst werden kann.[1] Die Kommunalpolitiker wurden daher von den Bürgermeistern aufgefordert, gleichlautende Beschlüsse zur Verfolgung einer gemeinsamen Strategie zu fassen.[2]

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Stadtregion Münster: Enormes Baulandpotenzial vorhanden

Die zur Stadtregion Münster gehörenden Kommunen haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, das als Grundlage einer zukünftig stärker auf interkommunale Zusammenarbeit ausgerichteten Wohnbaupolitik dienen soll.[1] Das kürzlich der Öffentlichkeit vorgelegte Gutachten kommt zu einem erstaunlichen Ergebnis: Es ist sowohl in der Stadt Münster als auch in den ländlichen Umlandkommunen ein beachtliches Baulandpotenzial vorhanden. Stadtregion Münster: Enormes Baulandpotenzial vorhanden weiterlesen

Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Eigenentwicklung

Kleinere Ortsteile im ländlichen Raum mit in der Regel weniger als 2.000 Einwohnern sollen nach den einschlägigen Bestimmungen in den Landesentwicklungs- und Regionalplänen vor einer Zersiedelung geschützt und der dörfliche Charakter möglichst erhalten werden. In diesen sogenannten Eigenentwicklungsorten dürfen neue Baugebiete nur in einem solchen Umfang ausgewiesen werden, wie es zur Deckung des örtlichen Bedarfs erforderlich ist.[1]

Obwohl die der Allgemeinheit dienenden Ziele der Raumordnungspläne, wie Reduzierung des Flächenverbrauchs, Schutz der Natur, Schutz der dörflichen Strukturen, für jeden einsichtig sein dürften, wird in der Realität aus egoistischen Motiven auf kommunaler Ebene immer wieder gegen eben diese gut gemeinten Zielsetzungen verstoßen.

Dem Unterlaufen der Zielvorgaben im Hinblick auf die Eigenentwicklung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit seinem Urteil vom 24. November 2021 erneut eine Absage erteilt.[2]

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Gemeindehaushalt Everswinkel: Finanzielles Desaster zeichnet sich ab

Die „Westfälischen Nachrichten“ und „Die Glocke“ veröffentlichten am 19. November 2021 einen Leserbrief von Alfred Wolk zum Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Everswinkel.[1]

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Zahlen, bitte! – Gemeinde Everswinkel wird zur Kasse gebeten

Die Gemeinde Everswinkel hat am 17. Juni 2021 die Feststellung der Unanfechtbarkeit der für das Umlegungsgebiet „Bergkamp III“ getroffenen Entscheidung bekannt gegeben und einen weiteren Schritt zur Fortsetzung der seit langem betriebenen „Nach-uns-die-Sintflut-Politik“ der Gemeinde Everswinkel vollzogen: Die im Plangebiet „Bergkamp III“ liegenden landwirtschaftlichen Teilflächen können nun den Festlegungen des Bebauungsplans entsprechend in überwiegend Einfamilienhausgrundstücke parzelliert und anschließend an gut situierte Nachfrager vermarktet werden. Zahlen, bitte! – Gemeinde Everswinkel wird zur Kasse gebeten weiterlesen