Königskamp III: Erneuter Rechtsbruch noch vor der Sommerpause?

Wir haben nicht aus eigenen Interessen gehandelt, sondern im Interesse aller Alverskirchener“.[1] Mit dieser irrwitzigen Begründung rechtfertigte der Fraktionsvorsitzende der Everswinkeler FDP die seinerzeitige Zustimmung der Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker zu dem rechtswidrigen Bebauungsplan Nr 52 „Königskamp“.

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Schutzauftrag des Grundgesetzes auch in Alverskirchen endlich ernst nehmen

Die Gemeinde Everswinkel hat in den vergangenen Jahrzehnten im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen eine Reihe von Baugebieten ausgewiesen, um insbesondere einkommensstarke Einwohner aus Münster „anzulocken“.

Dabei hat sie immer wieder die raumordnerischen Bestimmungen des Regionalplans unterlaufen.[1]

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Mehr Einfamilienhäuser für immer weniger Familien

Wiederholt wurde in den vergangenen Jahren von Fachleuten und den Medien auf ein ungelöstes Problem aufmerksam gemacht: Während in Großstädten wie Berlin, München und Hamburg trotz enormer Anstrengungen der Bedarf nach Wohnungen nicht gedeckt werden kann, wird vor allem in den ländlichen Kreisen des Münsterlandes weit über das zur Deckung des Wohnungsbedarfs erforderliche Maß hinaus gebaut.[1] Das Überangebot in den Landkreisen des Münsterlandes betrifft vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, die sehr häufig auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand entstehen.

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Bergkamp III: Flächennutzungsplanänderung

Die Gemeinde Everswinkel will auf einem derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesenen Areal das Baugebiet „Bergkamp III“ entwickeln. Um die rechtliche Grundlage für die Bebauung zu schaffen muss der Flächennutzungsplan geändert werden.

Eine im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 12.02.2020 bis 16.03.2020 abgegebenen Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Änderung des Flächennutzungsplans die Ziele der Raumordnung unterlaufen werden und sich die Lebensqualität der Everswinkeler Bürger verschlechtern wird. Bergkamp III: Flächennutzungsplanänderung weiterlesen

Die Schule bleibt im Dorf – auch in Alverskirchen

Eine sich jahrzehntelang stetig verringernde Geburtenrate hat zwangsläufig einen Rückgang der Schülerzahlen und letztendlich auch die Schließung einiger Schulen zur Folge.

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Königskamp III: Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen

In der Sitzung des Bezirksauschusses Alverskirchen wurde am 02. Juli 2019 über den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 58 „Königskamp III“ beraten. Die sachkundige Bürgerin Marion Schniggendiller hat im Rahmen der Beratungen als Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen eine Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme ist als Anlage zur Niederschrift aufgenommen worden. Sie wird im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben:

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Verwaltung in Everswinkel durch Bürgerbeteiligung überfordert?

In einer im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung abgegebenen Stellungnahme[1] bezeichnete der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung als wesentliches Entwicklungshindernis für den ländlichen Raum. [2]

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Everswinkeler Bürgermeister will Flächenfraß forcieren

Mit Erstaunen wurde die Forderung des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung aufgenommen, zukünftig noch stärker als bisher den Freiraum im ländlichen Bereich zu bebauen. In seinem Statement brachte der Bürgermeister zum Ausdruck, dass er kein Verständnis für die raumplanerischen Zielsetzungen hat, wonach bestimme Flächen insbesondere im Interesse der Natur von Bebauung freizuhalten sind.[1]

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Bürgermeister im Kreis Warendorf freuen sich über mehr Möglichkeiten zur Zersiedelung der Landschaft

Im Rahmen eines sogenannten „Entfesselungspakets“ hat die nordrhein-westfälische Landesregierung Änderungen des erst im Jahr 2016 in Kraft getreten Landesentwicklungsplans angekündigt. Das Ziel, täglich in Nordrhein-Westfalen nur noch 5 Hektar unbebauter Fläche für Straßen und Siedlungen in Anspruch zu nehmen, soll ersatzlos gestrichen werden. Auch die bisherigen Bestimmungen zum Schutz kleinerer Ortschaften sollen aufgegeben werden. Mit diesen Änderungen werden weitere Voraussetzungen für eine forcierte Zersiedelung der Landschaft geschaffen und dem zusätzlichen „Flächenfraß“ Tür und Tor geöffnet.

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