Urteil des Oberverwaltungsgerichts als Glücksfall für das Münsterland

Unter der Überschrift „Kritik an OVG-Urteil zum Landesentwicklungsplan 2019“ veröffentlichten die „Westfälischen Nachrichten am 28. Juni 2024 eine Stellungnahme des Vorsitzenden der CDU-Regionalratsfraktion. Die irritierenden und zum Teil fehlerhaften Aussagen erwiderte Alfred Wolk mit dem nachfolgenden Leserbrief:

Das Oberverwaltungsgericht hat den überwiegenden Teil der von der Landesregierung 2019 vorgenommenen Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) für unwirksam erklärt. Die seinerzeit vorgenommenen Änderungen sollten im Rahmen eines sogenannten „Entfesselungspakets“ insbesondere die Inanspruchnahme bisher geschützter Flächen im ländlichen Raum erleichtern. Die Natur sollte weitgehend schutzlos den Kräften des Marktes überlassen und damit einem ungehemmten Flächenverbrauch Vorschub geleistet werden. Diesen rein ideologisch motivierten „Entfesselungsfantasien“ gegen Mensch und Umwelt wurde von den Richtern des OVG eine klare Absage erteilt.

Die vom OVG ausführlich begründete Absage an das Zerstörungspontenzial der für unwirksam und damit ab sofort außer Kraft gesetzten Bestimmungen des LEP bedeutet jedoch keineswegs einen Entwicklungsstopp für den ländlichen Bereich. Die Entwicklung hat sich lediglich im Rahmen der Schutzbestimmungen der aktuell gültigen Raumordnungspläne zu vollziehen. Auch für Orte unter 2.000 Einwohnern gibt es weder ein allgemeines Bauverbot noch wird eine kommunale Bauleitplanung verhindert.

In den raumordnerisch als Freiraum deklarierten Dörfern dürfen Bauflächen für neue Baugebiete nur in einem solchen Umfang ausgewiesen werden, wie es zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohn- und Gewerbeflächen erforderlich ist. Auf diese Weise soll eine organische und gleichzeitig ressourcenschonende Entwicklung gewährleistet werden. Das dörfliche Leben kann so erhalten und zugleich die für die Lebensqualität erforderlichen Naturschutzbelange sichergestellt werden.

Das OVG-Urteil stellt einen Glücksfall für die ländliche Region dar. Nur durch die Aufrechterhaltung und konsequente Anwendung der raumordnerischen Bestimmungen des Landesentwicklungs- und Regionalplans besteht für die nachfolgenden Generationen eine Chance auf eine lebenswerte Zukunft im Münsterland.

 

Weiterführende Links:

Beitrag: Landesentwicklungsplan NRW in vielen Teilen unwirksam

OVG-Urteil vom 21. März 2024

Landesentwicklungsplan NRW in vielen Teilen unwirksam

Mit Urteil vom 21. März 2024 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund eines Normenkontrollantrages des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) insgesamt zwölf Punkte der Änderung des Landesentwicklungsplans für unwirksam erklärt.[1] Das Urteil ist rechtskräftig und damit allgemeinverbindlich. Da der Landesentwicklungsplan Auswirkungen auf die nachgeordneten Planungsebenen hat, sind die vom OVG für unwirksam erklärten Regelungen auch bei der aktuellen Fortschreibung des Regionalplans Münsterland und bei den Bauleitplanungen der Kommunen zu beachten.

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Königskamp III: Erneuter Rechtsbruch noch vor der Sommerpause?

Wir haben nicht aus eigenen Interessen gehandelt, sondern im Interesse aller Alverskirchener“.[1] Mit dieser irrwitzigen Begründung rechtfertigte der Fraktionsvorsitzende der Everswinkeler FDP die seinerzeitige Zustimmung der Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker zu dem rechtswidrigen Bebauungsplan Nr 52 „Königskamp“.

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Schutzauftrag des Grundgesetzes auch in Alverskirchen endlich ernst nehmen

Die Gemeinde Everswinkel hat in den vergangenen Jahrzehnten im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen eine Reihe von Baugebieten ausgewiesen, um insbesondere einkommensstarke Einwohner aus Münster „anzulocken“.

Dabei hat sie immer wieder die raumordnerischen Bestimmungen des Regionalplans unterlaufen.[1]

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Mehr Einfamilienhäuser für immer weniger Familien

Wiederholt wurde in den vergangenen Jahren von Fachleuten und den Medien auf ein ungelöstes Problem aufmerksam gemacht: Während in Großstädten wie Berlin, München und Hamburg trotz enormer Anstrengungen der Bedarf nach Wohnungen nicht gedeckt werden kann, wird vor allem in den ländlichen Kreisen des Münsterlandes weit über das zur Deckung des Wohnungsbedarfs erforderliche Maß hinaus gebaut.[1] Das Überangebot in den Landkreisen des Münsterlandes betrifft vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, die sehr häufig auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand entstehen.

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Bergkamp III: Flächennutzungsplanänderung

Die Gemeinde Everswinkel will auf einem derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesenen Areal das Baugebiet „Bergkamp III“ entwickeln. Um die rechtliche Grundlage für die Bebauung zu schaffen muss der Flächennutzungsplan geändert werden.

Eine im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 12.02.2020 bis 16.03.2020 abgegebenen Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Änderung des Flächennutzungsplans die Ziele der Raumordnung unterlaufen werden und sich die Lebensqualität der Everswinkeler Bürger verschlechtern wird. Bergkamp III: Flächennutzungsplanänderung weiterlesen

Die Schule bleibt im Dorf – auch in Alverskirchen

Eine sich jahrzehntelang stetig verringernde Geburtenrate hat zwangsläufig einen Rückgang der Schülerzahlen und letztendlich auch die Schließung einiger Schulen zur Folge.

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Königskamp III: Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen

In der Sitzung des Bezirksauschusses Alverskirchen wurde am 02. Juli 2019 über den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 58 „Königskamp III“ beraten. Die sachkundige Bürgerin Marion Schniggendiller hat im Rahmen der Beratungen als Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen eine Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme ist als Anlage zur Niederschrift aufgenommen worden. Sie wird im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben:

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Verwaltung in Everswinkel durch Bürgerbeteiligung überfordert?

In einer im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung abgegebenen Stellungnahme[1] bezeichnete der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung als wesentliches Entwicklungshindernis für den ländlichen Raum. [2]

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Everswinkeler Bürgermeister will Flächenfraß forcieren

Mit Erstaunen wurde die Forderung des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung aufgenommen, zukünftig noch stärker als bisher den Freiraum im ländlichen Bereich zu bebauen. In seinem Statement brachte der Bürgermeister zum Ausdruck, dass er kein Verständnis für die raumplanerischen Zielsetzungen hat, wonach bestimme Flächen insbesondere im Interesse der Natur von Bebauung freizuhalten sind.[1]

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