Neue Schulden statt Sparliste

Mit der Verabschiedung des gemeindlichen Haushalts für das Jahr 2024 und der Zustimmung zur mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 hat die Mehrheit der Everswinkeler Gemeinderatsmitglieder das Votum zu einem außerordentlichen Kapitalvernichtungs- und Verschuldungsprogramm erteilt.[1]

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Everswinkel will kommunale Wohnungsbaugesellschaft gründen

Wenn es im Rat der Gemeinde Everswinkel um das Thema Wohnungsbau geht, ist der Focus von der Verwaltung und den Kommunalpolitikern in der Regel auf die Ausweisung von Einfamilienhausgebieten auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand gerichtet.

Auch in Zukunft sollen durch den Verkauf von preiswertem Bauland einkommensstarke junge Familien aus den Umlandgemeinden zur Errichtung von Einfamilienhäusern in Everwinkel und Alverskirchen animiert werden.[1] Im Regionalplan Münsterland, der sich aktuell in der Fortschreibung befindet, werden für Everswinkel 10 ha Siedlungsfläche für den Bau von ca. 375 neuen Wohneinheiten berücksichtigt.[2]

Da die Priorisierung von Einfamilienhäusern als teuerste Wohnform der Deckung des Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte diametral gegenübersteht, sollen in den nächsten Jahren parallel zur Fortsetzung des Einfamilienhausbaus 72 kleinere Wohnungen ( je 80 qm) im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus durch eine von der Gemeinde Everwinkel noch zu gründende kommunale Wohnungsbaugesellschaft errichtet werden.[3]

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Gaspedal statt Bremse

Obwohl die verfehlte Siedlungsentwicklung der vergangenen Jahre zu erheblichen finanziellen Belastungen mit unübersehbaren Spuren im kommunalen Haushalt geführt hat, wollen der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker in Everswinkel an der in ökologischer und ökonomischer Hinsicht „Nach-uns-die-Sintflut-Politik“ festhalten:

Die Gemeinde Everswinkel wird zukünftig die Ausweisung von Neubaugebieten sowohl in Alverskirchen als auch in Everswinkel anstreben.“[1]

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Haushaltsplanentwurf 2023: Versuch der Verschleierung

Die Einnahmen der Gemeinde Everswinkel haben sich in den letzten Jahren vor allem durch einen exorbitanten Anstieg des Gewerbesteueraufkommens kontinuierlich erhöht.

Während der Haushaltplanentwurf für das Jahr 2003 bei der Gewerbesteuer einen Betrag in Höhe von 2.100.000 € auswies[1], werden im Haushalt 2023 Gewerbesteuereinnahmen von 6.500.000 € eingeplant[2].

Das Gewerbesteueraufkommen ist somit in 20 Jahren pro Einwohner von 221 € im Jahr 2003[3] auf 669 € im Jahr 2023[4] gestiegen. Die Gemeinde hat sich von einer „steuerarmen“ zu einer „steuerstarken“ Kommune entwickelt.

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Gemeindehaushalt Everswinkel: Finanzielles Desaster zeichnet sich ab

Die „Westfälischen Nachrichten“ und „Die Glocke“ veröffentlichten am 19. November 2021 einen Leserbrief von Alfred Wolk zum Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Everswinkel.[1]

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Zahlen, bitte! – Gemeinde Everswinkel wird zur Kasse gebeten

Die Gemeinde Everswinkel hat am 17. Juni 2021 die Feststellung der Unanfechtbarkeit der für das Umlegungsgebiet „Bergkamp III“ getroffenen Entscheidung bekannt gegeben und einen weiteren Schritt zur Fortsetzung der seit langem betriebenen „Nach-uns-die-Sintflut-Politik“ der Gemeinde Everswinkel vollzogen: Die im Plangebiet „Bergkamp III“ liegenden landwirtschaftlichen Teilflächen können nun den Festlegungen des Bebauungsplans entsprechend in überwiegend Einfamilienhausgrundstücke parzelliert und anschließend an gut situierte Nachfrager vermarktet werden. Zahlen, bitte! – Gemeinde Everswinkel wird zur Kasse gebeten weiterlesen

„Hinterzimmerpolitik“ in Sachen Bergkamp III

Mit Beschlüssen in Sachen „Bergkamp III“, die „hinter verschlossenen Türen“ getroffen werden, lassen der Bürgermeister und die Kommunalpolitiker in Everswinkel immer mehr den Verdacht aufkommen, dass unsachliche Motive für die getroffenen Entscheidungen maßgebend gewesen sein könnten. Ganz offensichtlich soll die Öffentlichkeit nicht erfahren, dass sich das in erster Linie für gutsituierte Einfamilienhausinteressenten konzipierte Baugebiet am Ortsrand mehr und mehr zu einem finanziellen Desaster für den kommunalen Haushalt entwickelt.

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Bergkamp III: Kommunale Einnahmequelle oder finanzielles Desaster?

Wie zahlreiche andere ländliche Gemeinden im Münsterland, ist auch die Gemeinde Everswinkel nach wie vor der Ansicht, durch einen Wettbewerb um Einwohner der demografischen Entwicklung begegnen zu können. Mit der Ausweisung immer neuer Siedlungsflächen am Ortsrand sollen insbesondere junge Familien aus den Nachbarorten angelockt werden, um damit dem drohenden Bevölkerungsrückgang entgegenzuwirken.

Zugleich glauben der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker durch den Verkauf von möglichst zahlreichen neu erschlossenen Einfamilienhausgrundstücken einen „Profit“ für den kommunalen Haushalt erzielen zu können. Überspitzt formuliert hofft die Gemeinde Everswinkel durch den „Ausverkauf“ der Natur das kommunale Haushaltsdefizit zu verringern.

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Fortsetzung der desaströsen Haushaltspolitik

Zu den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts gehört es, den Haushalt ausgeglichen zu gestalten. Der Haushaltsausgleich ist kein Selbstzweck. Durch einen guten und wirtschaftlichen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen soll das Eigenkapital erhalten bleiben, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune zu gewährleisten.

Gegen den haushaltsrechtlichen Grundsatz, einen Substanzverlust zu vermeiden, wird in Everswinkel schon seit einigen Jahren zu Lasten der nachfolgenden Generationen verstoßen.

Mit der Verabschiedung des Haushalts 2021 und der mittelfristigen Finanz- und Ergebnisplanung bis 2024 hat die Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker entschieden, auch in den nächsten Jahren mehr Geld auszugeben, als Einnahmen vorhanden sind.

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