Anlässlich der Verabschiedung des kommunalen Haushalts der Gemeinde Everswinkel in der Sitzung des Gemeinderates am 15. Dezember 2022 wurde der nachfolgende Leserbrief an die Tageszeitungen „Die Glocke“ und die „Westfälischen Nachrichten“ mit der Bitte um Veröffentlichung übersandt. Politik gegen die eigenen Bürger weiterlesen
Schlagwort: Haushalt Everswinkel
Gaspedal statt Bremse
Obwohl die verfehlte Siedlungsentwicklung der vergangenen Jahre zu erheblichen finanziellen Belastungen mit unübersehbaren Spuren im kommunalen Haushalt geführt hat, wollen der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker in Everswinkel an der in ökologischer und ökonomischer Hinsicht „Nach-uns-die-Sintflut-Politik“ festhalten:
„Die Gemeinde Everswinkel wird zukünftig die Ausweisung von Neubaugebieten sowohl in Alverskirchen als auch in Everswinkel anstreben.“[1]
Haushaltsplanentwurf 2023: Versuch der Verschleierung
Die Einnahmen der Gemeinde Everswinkel haben sich in den letzten Jahren vor allem durch einen exorbitanten Anstieg des Gewerbesteueraufkommens kontinuierlich erhöht.
Während der Haushaltplanentwurf für das Jahr 2003 bei der Gewerbesteuer einen Betrag in Höhe von 2.100.000 € auswies[1], werden im Haushalt 2023 Gewerbesteuereinnahmen von 6.500.000 € eingeplant[2].
Das Gewerbesteueraufkommen ist somit in 20 Jahren pro Einwohner von 221 € im Jahr 2003[3] auf 669 € im Jahr 2023[4] gestiegen. Die Gemeinde hat sich von einer „steuerarmen“ zu einer „steuerstarken“ Kommune entwickelt.
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Gemeindehaushalt Everswinkel: Finanzielles Desaster zeichnet sich ab
Die „Westfälischen Nachrichten“ und „Die Glocke“ veröffentlichten am 19. November 2021 einen Leserbrief von Alfred Wolk zum Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Everswinkel.[1]
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Zahlen, bitte! – Gemeinde Everswinkel wird zur Kasse gebeten
Die Gemeinde Everswinkel hat am 17. Juni 2021 die Feststellung der Unanfechtbarkeit der für das Umlegungsgebiet „Bergkamp III“ getroffenen Entscheidung bekannt gegeben und einen weiteren Schritt zur Fortsetzung der seit langem betriebenen „Nach-uns-die-Sintflut-Politik“ der Gemeinde Everswinkel vollzogen: Die im Plangebiet „Bergkamp III“ liegenden landwirtschaftlichen Teilflächen können nun den Festlegungen des Bebauungsplans entsprechend in überwiegend Einfamilienhausgrundstücke parzelliert und anschließend an gut situierte Nachfrager vermarktet werden. Zahlen, bitte! – Gemeinde Everswinkel wird zur Kasse gebeten weiterlesen
„Hinterzimmerpolitik“ in Sachen Bergkamp III
Mit Beschlüssen in Sachen „Bergkamp III“, die „hinter verschlossenen Türen“ getroffen werden, lassen der Bürgermeister und die Kommunalpolitiker in Everswinkel immer mehr den Verdacht aufkommen, dass unsachliche Motive für die getroffenen Entscheidungen maßgebend gewesen sein könnten. Ganz offensichtlich soll die Öffentlichkeit nicht erfahren, dass sich das in erster Linie für gutsituierte Einfamilienhausinteressenten konzipierte Baugebiet am Ortsrand mehr und mehr zu einem finanziellen Desaster für den kommunalen Haushalt entwickelt.
Bergkamp III: Kommunale Einnahmequelle oder finanzielles Desaster?
Wie zahlreiche andere ländliche Gemeinden im Münsterland, ist auch die Gemeinde Everswinkel nach wie vor der Ansicht, durch einen Wettbewerb um Einwohner der demografischen Entwicklung begegnen zu können. Mit der Ausweisung immer neuer Siedlungsflächen am Ortsrand sollen insbesondere junge Familien aus den Nachbarorten angelockt werden, um damit dem drohenden Bevölkerungsrückgang entgegenzuwirken.
Zugleich glauben der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker durch den Verkauf von möglichst zahlreichen neu erschlossenen Einfamilienhausgrundstücken einen „Profit“ für den kommunalen Haushalt erzielen zu können. Überspitzt formuliert hofft die Gemeinde Everswinkel durch den „Ausverkauf“ der Natur das kommunale Haushaltsdefizit zu verringern.
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Fortsetzung der desaströsen Haushaltspolitik
Zu den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts gehört es, den Haushalt ausgeglichen zu gestalten. Der Haushaltsausgleich ist kein Selbstzweck. Durch einen guten und wirtschaftlichen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen soll das Eigenkapital erhalten bleiben, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune zu gewährleisten.
Gegen den haushaltsrechtlichen Grundsatz, einen Substanzverlust zu vermeiden, wird in Everswinkel schon seit einigen Jahren zu Lasten der nachfolgenden Generationen verstoßen.
Mit der Verabschiedung des Haushalts 2021 und der mittelfristigen Finanz- und Ergebnisplanung bis 2024 hat die Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker entschieden, auch in den nächsten Jahren mehr Geld auszugeben, als Einnahmen vorhanden sind.
Erneut kein sozialer Wohnungsbau in Everswinkel
Einen folgenschweren Beschluss fasste der Everswinkeler Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020: Die Entwicklung und Vermarktung des Baugebietes „Bergkamp III“ soll in „Eigenregie“ der Gemeinde erfolgen. Damit wurde zugleich die ursprünglich geplante Zusammenarbeit mit der landeseigenen Gesellschaft NRW.Urban offiziell für beendet erklärt. NRW.Urban hatte für den „Bergkamp III“ verbindlich die Berücksichtigung öffentlich geförderter Wohnungen gefordert.
Bürgermeister verweigert Recht auf Beratung und Abstimmung
Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2021 der Gemeinde Everswinkel wurden aus der Bürgerschaft zwei Anträge fristgerecht eingereicht.[1] Entsprechend der Zuständigkeitsordnung ist für die Erledigung von Anregungen, Anträgen und Beschwerden von Bürgern der Hauptausschuss zuständig.[2] Zwar lagen die Bürgeranträge den Mitgliedern in der Sitzung des Hauptausschusses am 10. Dezember 2020 vor, beraten und abstimmen durften sie aber nur über einen von beiden. Die Beratung und Abstimmung über den zweiten Antrag wurde den Hauptausschussmitgliedern vom Bürgermeister verweigert.
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