Einstimmig für erneuten Rechtsbruch

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Everswinkel wurde am 20. März 2018 der Beschluss gefasst, ein Bauleitverfahren durchzuführen, um in Alverskirchen eine am Ortsrand liegende landwirtschaftliche Fläche als Siedlungsfläche zu nutzen. Vor dem Hintergrund, dass im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen nach der aktuell gültigen Rechtslage zusätzliche Baugrundstücke nur für den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung ausgewiesen werden dürfen, stellt dieser einstimmig gefasste Beschluss den erneuten Einstieg in ein rechtswidriges Bebauungsplanverfahren dar. Einstimmig für erneuten Rechtsbruch weiterlesen

Rechtsbruch als „Gewohnheitsrecht“

„Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter einfach dadurch, dass es häufig vorkommt.“[1] Diesem Zitat von Bertolt Brecht scheint sich die Gemeinde Everswinkel bei der Bauleitplanung in besonderer Weise verpflichtet zu fühlen.

In den vergangenen Jahrzehnten hat die Gemeinde Everwinkel immer wieder Baugebiete ausgewiesen, ohne die Ziele der Raumordnung zu beachten. In klassischer „Pippi-Langstrumpf-Politik“ wurden nach dem Motto „ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“ z. B. bei der Aufstellung der Bebauungspläne „Ernst-Tertilt-Straße“, „Am Vinckenholz“, „Große Kamp“ und „Königskamp“ die Ziele der Raumordnung unterlaufen. Rechtsbruch als „Gewohnheitsrecht“ weiterlesen

Verwaltung in Everswinkel durch Bürgerbeteiligung überfordert?

In einer im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung abgegebenen Stellungnahme[1] bezeichnete der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung als wesentliches Entwicklungshindernis für den ländlichen Raum. [2]

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Everswinkeler Bürgermeister will Flächenfraß forcieren

Mit Erstaunen wurde die Forderung des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung aufgenommen, zukünftig noch stärker als bisher den Freiraum im ländlichen Bereich zu bebauen. In seinem Statement brachte der Bürgermeister zum Ausdruck, dass er kein Verständnis für die raumplanerischen Zielsetzungen hat, wonach bestimme Flächen insbesondere im Interesse der Natur von Bebauung freizuhalten sind.[1]

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Bürgermeister im Kreis Warendorf freuen sich über mehr Möglichkeiten zur Zersiedelung der Landschaft

Im Rahmen eines sogenannten „Entfesselungspakets“ hat die nordrhein-westfälische Landesregierung Änderungen des erst im Jahr 2016 in Kraft getreten Landesentwicklungsplans angekündigt. Das Ziel, täglich in Nordrhein-Westfalen nur noch 5 Hektar unbebauter Fläche für Straßen und Siedlungen in Anspruch zu nehmen, soll ersatzlos gestrichen werden. Auch die bisherigen Bestimmungen zum Schutz kleinerer Ortschaften sollen aufgegeben werden. Mit diesen Änderungen werden weitere Voraussetzungen für eine forcierte Zersiedelung der Landschaft geschaffen und dem zusätzlichen „Flächenfraß“ Tür und Tor geöffnet.

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Woran scheitern Bebauungspläne?

Die Frage nach der Fehleranfälligkeit von Bebauungsplänen beschäftigt immer wieder Gemeinden, Gerichte und Gesetzgeber. Die Gründe für das Scheitern von Bebauungsplänen sind sehr unterschiedlich.[1] Neben formellen Fehlern fallen vor allem Verletzungen des Abwägungsgebotes, aber auch Verstöße gegen die Instrumente der Raumordnung zur Steuerung der Siedlungsentwicklung ins Gewicht. Der als kommunale Satzung Normcharakter besitzende Bebauungsplan ist teilweise oder sogar vollständig nichtig, wenn im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung die Fehlerhaftigkeit festgestellt wird.

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Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan NRW

Im Rahmen des vom 07. Mai 2018 bis zum 15. Juli 2018 durchgeführten Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW wurde von Alfred Wolk die nachfolgend in einer Kurzfassung wiedergegebene Stellungnahme abgegeben. Die vollständige Stellungnahme kann über den untenstehenden Link aufgerufen werden.

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Der „Fall Königskamp“

„Einen Fall wie den Königskamp in Alverskirchen dürfe es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr geben“ berichteten die Westfälischen Nachrichten anlässlich einer von der örtlichen CDU durchgeführten Veranstaltung.[1] Im „Fall Königskamp“ wurde seinerzeit höchstrichterlich festgestellt, dass die Gemeinde Everswinkel im Ortsteil Alverskirchen über einen langen Zeitraum hinweg zum Schaden der Allgemeinheit im raumplanerisch geschützten Freiraum überdimensionierte Baugebiete ausgewiesen hatte. Bürgermeister und Kommunalpolitiker wollen mit ihrer auf „Flächenfraß“ ausgerichteten Politik den Folgen des auch im Münsterland spürbaren demographischen Wandels begegnen. Durch einen Ausverkauf der Natur zu Dumpingpreisen sollen vor allem junge Familien aus den Nachbarkommunen „angelockt“ werden.

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