Urteil des Oberverwaltungsgerichts als Glücksfall für das Münsterland

Unter der Überschrift „Kritik an OVG-Urteil zum Landesentwicklungsplan 2019“ veröffentlichten die „Westfälischen Nachrichten am 28. Juni 2024 eine Stellungnahme des Vorsitzenden der CDU-Regionalratsfraktion. Die irritierenden und zum Teil fehlerhaften Aussagen erwiderte Alfred Wolk mit dem nachfolgenden Leserbrief:

Das Oberverwaltungsgericht hat den überwiegenden Teil der von der Landesregierung 2019 vorgenommenen Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) für unwirksam erklärt. Die seinerzeit vorgenommenen Änderungen sollten im Rahmen eines sogenannten „Entfesselungspakets“ insbesondere die Inanspruchnahme bisher geschützter Flächen im ländlichen Raum erleichtern. Die Natur sollte weitgehend schutzlos den Kräften des Marktes überlassen und damit einem ungehemmten Flächenverbrauch Vorschub geleistet werden. Diesen rein ideologisch motivierten „Entfesselungsfantasien“ gegen Mensch und Umwelt wurde von den Richtern des OVG eine klare Absage erteilt.

Die vom OVG ausführlich begründete Absage an das Zerstörungspontenzial der für unwirksam und damit ab sofort außer Kraft gesetzten Bestimmungen des LEP bedeutet jedoch keineswegs einen Entwicklungsstopp für den ländlichen Bereich. Die Entwicklung hat sich lediglich im Rahmen der Schutzbestimmungen der aktuell gültigen Raumordnungspläne zu vollziehen. Auch für Orte unter 2.000 Einwohnern gibt es weder ein allgemeines Bauverbot noch wird eine kommunale Bauleitplanung verhindert.

In den raumordnerisch als Freiraum deklarierten Dörfern dürfen Bauflächen für neue Baugebiete nur in einem solchen Umfang ausgewiesen werden, wie es zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohn- und Gewerbeflächen erforderlich ist. Auf diese Weise soll eine organische und gleichzeitig ressourcenschonende Entwicklung gewährleistet werden. Das dörfliche Leben kann so erhalten und zugleich die für die Lebensqualität erforderlichen Naturschutzbelange sichergestellt werden.

Das OVG-Urteil stellt einen Glücksfall für die ländliche Region dar. Nur durch die Aufrechterhaltung und konsequente Anwendung der raumordnerischen Bestimmungen des Landesentwicklungs- und Regionalplans besteht für die nachfolgenden Generationen eine Chance auf eine lebenswerte Zukunft im Münsterland.

 

Weiterführende Links:

Beitrag: Landesentwicklungsplan NRW in vielen Teilen unwirksam

OVG-Urteil vom 21. März 2024

Landesentwicklungsplan NRW in vielen Teilen unwirksam

Mit Urteil vom 21. März 2024 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund eines Normenkontrollantrages des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) insgesamt zwölf Punkte der Änderung des Landesentwicklungsplans für unwirksam erklärt.[1] Das Urteil ist rechtskräftig und damit allgemeinverbindlich. Da der Landesentwicklungsplan Auswirkungen auf die nachgeordneten Planungsebenen hat, sind die vom OVG für unwirksam erklärten Regelungen auch bei der aktuellen Fortschreibung des Regionalplans Münsterland und bei den Bauleitplanungen der Kommunen zu beachten.

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Regionalplan: Appell im Rahmen der Einwohnerfragestunde

Zu Beginn jeder Ratssitzung erhalten Bürger in der Gemeinde Everswinkel maximal fünf Minuten Redezeit, um sich aktiv in Angelegenheiten ihrer Kommune einbringen zu können. Nach der Geschäftsordnung wird das Rederecht der Bürger im Rahmen der sogenannten „Einwohnerfragstunde“ gewährleistet. Jeder Fragesteller darf sich mit Fragen an den Rat und den Bürgermeister wenden.[1]

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Mehr als 200 Landwirten im Münsterland wird die Existenzgrundlage entzogen

Mit der Begründung, wir wollen den „Wohlstand“ im Münsterland sichern,[1] soll mit der Änderung des Regionalplans mehr als 200 Landwirten die Existenzgrundlage entzogen werden.

Die Änderungen des Regionalplans sehen vor, dass trotz eines voraussichtlichen Bevölkerungsrückgangs in Höhe von 5.267 Einwohnern bis zum Jahr 2045 weitere 6.357 ha bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzter Fläche den 66 Kommunen des Münsterlandes zukünftig für die Wohnbebauung und für die Wirtschaft (Gewerbeflächen) planungsrechtlich zur Verfügung gestellt werden.

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Regionalplan forciert Wettbewerb zwischen schrumpfenden Kommunen

Mit der Petition „Ignoranz der Fakten beenden – Schrumpfung akzeptieren – Schaden vermeiden“ wird der Rat der Gemeinde Everswinkel aufgefordert, den Entwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland abzulehnen[1], da er nach Ansicht des Petenten den ruinösen Wettbewerb zwischen den schrumpfenden Kommunen verschärft. Regionalplan forciert Wettbewerb zwischen schrumpfenden Kommunen weiterlesen

Postdemokratische Entscheidungsfindung statt diskursiver Bürgerbeteiligung

Vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher und demografischer Rahmenbedingungen ist es aktuell dringender denn je, eine nachhaltige gemeindliche Entwicklung anzustreben, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen miteinander in Einklang bringt.[1] Statt jedoch, wie es die einschlägigen raumordnerischen Bestimmungen vorsehen, eine flächensparende Entwicklung zu priorisieren, soll in Everswinkel und Alverskirchen der bisher betriebene „Flächenfraß“ auch in Zukunft unvermindert auf Kosten der Natur fortgesetzt werden.

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Landrat wirbt für mehr Flächenverbrauch

Der stetig voranschreitende Flächenfraß ist auch im Münsterland eines der gravierendsten Umweltprobleme und bedroht Natur und Landwirtschaft ebenso wie die Lebensqualität in unserer Heimat. Vor diesem Hintergrund ist es geradezu unfassbar, dass der Landrat des Kreises Warendorf gemeinsam mit Vertretern der Bezirksregierung Münster für eine Forcierung des Flächenverbrauchs und damit zugleich für mehr Naturzerstörung plädiert.[1]

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Regionalplanänderung entpuppt sich als Schreckgespenst für Alverskirchen

Durch die beabsichtigten Änderungen des Regionalplans Münsterland ergeben sich erhebliche Auswirkungen für den Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel.

Im Rahmen des aktuell stattfindenden Änderungsverfahrens soll Alverskirchen regionalplanerisch zukünftig die Funktion eines „Allgemeinen Siedlungsbereichs“ zugewiesen und auf einem Flächenpotenzial von 6 Hektar der Bau von ca. 225 neuen Wohneinheiten für etwa 500 neue Einwohner am bisher unbebauten Ortsrand ermöglicht werden.[1]

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Regionalplan Münsterland: Anspruch und Wirklichkeit

In seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 hat der Regionalrat Münster den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans gefasst. Mit der Änderung des Regionalplans sollen die Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung für das Münsterland geschaffen werden. Dabei wird der Anspruch erhoben, für die im Plangebiet liegenden Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie für die kreisfreie Stadt Münster die Zersiedelung zu begrenzen, den Schutz des Freiraums vor weiteren Zerschneidungen zu gewährleisten und die zukünftige Flächeninanspruchnahme möglichst zu verringern. Veränderungen, die sich durch den demografischen Wandel ergeben, sollen in die Planung einbezogen werden.[1]

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