Bergkamp III: Begründungsanforderungen in keiner Weise erfüllt

Damit die Gemeinden der Forderung des Gesetzgebers mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, möglichst gerecht werden und das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie[1] näher rückt, wurde mit der Novellierung des Baugesetzbuches die Pflicht zur Begründung der Bauleitpläne um eine besondere Begründungsanforderung bei Inanspruchnahme von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen ergänzt.[2]

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Alverskirchen: Bevölkerungsprognose korrigiert

Nach 2014 und 2015 hat die Gemeinde Everswinkel erneut eine Bevölkerungsprognose für den Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen. Das beauftragte Büro Schulten Stadt- und Raumentwicklung hat die Entwicklung Alverskirchens in den letzten fünf Jahren analysiert und darauf aufbauend die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2030 ermittelt.

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Königskamp III: Fraktionen auf gemeinsamer Suche nach Kompromiss

Über den Beschluss des Rates der Gemeinde Everswinkel zur Einleitung eines Bauleitverfahrens „Königskamp III“ berichtete „Die Glocke“ und veröffentlichte dazu am 23.03.2018 einen Leserbrief von Alfred Wolk.

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Glaubwürdigkeitsproblem

Anfang Juli 2017 wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung dem Rat der Gemeinde Everswinkel eine Petition zur Entscheidung zugeleitet. Mit der Petition wurden die Kommunalpolitiker aufgefordert, den Verwaltungsvorschlag, ein neues Wohnungsbedarfsgutachten für den Ortsteil Alverskirchen erstellen zu lassen, abzulehnen.

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Gutachten vorhersehbar: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“

Zur Berichterstattung über den Umgang mit der zum Wohnungsbedarfsgutachten eingereichten Petition in der Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Everswinkel veröffentlichte „Die Glocke“ am 10. Oktober 2017 einen Leserbrief von Alfred Wolk.

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Petition Königskamp 2017

Nachdem die Gemeinde Everswinkel bereits in den Jahren 2014 und 2015 jeweils ein Wohnungsbedarfsgutachten für den Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen hat, soll nach dem Willen der Verwaltung und der Mehrheit des Gemeinderates nun zum dritten Mal innerhalb kürzester Zeit ein weiteres Gutachten für ca. 12.000 € erstellt werden.[1]

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Ziel der Festsetzung auf Eigenentwicklung

Gemeinden, welche nicht innerhalb der Vorranggebiete für Siedlungsentwicklung liegen, sind im Regionalplan als Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche dargestellt. Diese Gemeinden sind auf ihre Eigenentwicklung beschränkt, was bedeutet, dass sie Baugebiete nur zur Deckung des örtlichen Bedarfs ausweisen dürfen. Es handelt sich zumeist um kleine Orte im ländlich-strukturierten Raum, welche keine eigenen Versorgungseinrichtungen aufweisen und nur ein mäßige Verkehrsanbindung haben.

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Versuchte Rechtfertigung

Leserbrief von Alfred Wolk in den „Westfälischen Nachrichten“ vom 16. Juni 2016.

Herr Ludger Klaverkamp unternimmt in seinem Leserbrief den verständlichen Versuch, das Fehlerverhalten der CDU in Sachen „Püning 15“ zu rechtfertigen. Seine Aussagen, ändern aber nichts an der Tatsache, dass CDU und FDP im Planungsausschuss einem Bauvorhaben zugestimmt haben ohne die rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Nach Aussage des Fraktionsvorsitzenden Herrn Folker hat die CDU zugstimmt, ohne Kenntnis der rechtlichen Grundlagen.

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