Urteil des Oberverwaltungsgerichts als Glücksfall für das Münsterland

Unter der Überschrift „Kritik an OVG-Urteil zum Landesentwicklungsplan 2019“ veröffentlichten die „Westfälischen Nachrichten am 28. Juni 2024 eine Stellungnahme des Vorsitzenden der CDU-Regionalratsfraktion. Die irritierenden und zum Teil fehlerhaften Aussagen erwiderte Alfred Wolk mit dem nachfolgenden Leserbrief, der am 03. Juli 2024 in den „Westfälischen Nachrichten veröffentlicht wurde:

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Landesentwicklungsplan NRW in vielen Teilen unwirksam

Mit Urteil vom 21. März 2024 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund eines Normenkontrollantrages des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) insgesamt zwölf Punkte der Änderung des Landesentwicklungsplans für unwirksam erklärt.[1] Das Urteil ist rechtskräftig und damit allgemeinverbindlich. Da der Landesentwicklungsplan Auswirkungen auf die nachgeordneten Planungsebenen hat, sind die vom OVG für unwirksam erklärten Regelungen auch bei der aktuellen Fortschreibung des Regionalplans Münsterland und bei den Bauleitplanungen der Kommunen zu beachten.

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Regionalplan: Appell im Rahmen der Einwohnerfragestunde

Zu Beginn jeder Ratssitzung erhalten Bürger in der Gemeinde Everswinkel maximal fünf Minuten Redezeit, um sich aktiv in Angelegenheiten ihrer Kommune einbringen zu können. Nach der Geschäftsordnung wird das Rederecht der Bürger im Rahmen der sogenannten „Einwohnerfragstunde“ gewährleistet. Jeder Fragesteller darf sich mit Fragen an den Rat und den Bürgermeister wenden.[1]

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Regionalplan forciert Wettbewerb zwischen schrumpfenden Kommunen

Mit der Petition „Ignoranz der Fakten beenden – Schrumpfung akzeptieren – Schaden vermeiden“ wird der Rat der Gemeinde Everswinkel aufgefordert, den Entwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland abzulehnen[1], da er nach Ansicht des Petenten den ruinösen Wettbewerb zwischen den schrumpfenden Kommunen verschärft. Regionalplan forciert Wettbewerb zwischen schrumpfenden Kommunen weiterlesen

Königskamp III: Erneuter Rechtsbruch noch vor der Sommerpause?

Wir haben nicht aus eigenen Interessen gehandelt, sondern im Interesse aller Alverskirchener“.[1] Mit dieser irrwitzigen Begründung rechtfertigte der Fraktionsvorsitzende der Everswinkeler FDP die seinerzeitige Zustimmung der Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker zu dem rechtswidrigen Bebauungsplan Nr 52 „Königskamp“.

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Gewerbeflächen Everswinkel: Klotzen statt kleckern

https://alfred-wolk.de/wp-content/uploads/2023/05/2023-05-04-Gier-nach-Gewerbeflaechen.pdfMit der umgangssprachlichen Redewendung „klotzen statt kleckern“ wird ausgedrückt, dass sich jemand keinesfalls mit Kleinigkeiten aufhält, sondern eine Sache gleich ganz groß aufzieht. Mit dieser Devise will der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel weiteres Gewerbeflächenpotenzial erschließen. Gleich 390.000 qm (39 ha) hat er ohne bisher den Gemeinderat, geschweige denn die Öffentlichkeit an dem Vorhaben in dieser Größenordnung zu beteiligen, im Rahmen der Änderung des Regionalplans beantragt.

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Regionalplan Münsterland: Anspruch und Wirklichkeit

In seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 hat der Regionalrat Münster den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans gefasst. Mit der Änderung des Regionalplans sollen die Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung für das Münsterland geschaffen werden. Dabei wird der Anspruch erhoben, für die im Plangebiet liegenden Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie für die kreisfreie Stadt Münster die Zersiedelung zu begrenzen, den Schutz des Freiraums vor weiteren Zerschneidungen zu gewährleisten und die zukünftige Flächeninanspruchnahme möglichst zu verringern. Veränderungen, die sich durch den demografischen Wandel ergeben, sollen in die Planung einbezogen werden.[1]

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„Wachstumsregion“ ohne nennenswertes Wachstum

„Wir sind eine Wachstumsregion“ lautete die Aussage des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel vor zahlreichen Kommunalpolitikern der Stadtregion Münster.[1] Um diese populistische Behauptung zu belegen, bemühte er Zahlen aus der Vergangenheit, die allerdings durch die reale Gegenwart längst überholt sind.[2]

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Politische Kultur in Everswinkel verbesserungsbedürftig

„Die kommunale Politik ist die Keimzelle und die Schule der Demokratie.“ Dieser vielzitierte Satz hat dann seine Richtigkeit, wenn dem politisch engagierten Bürger direkt vor Ort die umfassende Möglichkeit zur aktiven und verantwortlichen Mitgestaltung geboten wird.

Demokratie, die sich dem vorstehenden Anspruch verpflichtet fühlt, setzt Transparenz, Partizipation und Rechtsstaatlichkeit voraus. Was aber, wenn diese Voraussetzungen vernachlässigt werden?

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Schutzauftrag des Grundgesetzes auch in Alverskirchen endlich ernst nehmen

Die Gemeinde Everswinkel hat in den vergangenen Jahrzehnten im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen eine Reihe von Baugebieten ausgewiesen, um insbesondere einkommensstarke Einwohner aus Münster „anzulocken“.

Dabei hat sie immer wieder die raumordnerischen Bestimmungen des Regionalplans unterlaufen.[1]

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