Urteil des Oberverwaltungsgerichts als Glücksfall für das Münsterland

Unter der Überschrift „Kritik an OVG-Urteil zum Landesentwicklungsplan 2019“ veröffentlichten die „Westfälischen Nachrichten am 28. Juni 2024 eine Stellungnahme des Vorsitzenden der CDU-Regionalratsfraktion. Die irritierenden und zum Teil fehlerhaften Aussagen erwiderte Alfred Wolk mit dem nachfolgenden Leserbrief:

Das Oberverwaltungsgericht hat den überwiegenden Teil der von der Landesregierung 2019 vorgenommenen Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) für unwirksam erklärt. Die seinerzeit vorgenommenen Änderungen sollten im Rahmen eines sogenannten „Entfesselungspakets“ insbesondere die Inanspruchnahme bisher geschützter Flächen im ländlichen Raum erleichtern. Die Natur sollte weitgehend schutzlos den Kräften des Marktes überlassen und damit einem ungehemmten Flächenverbrauch Vorschub geleistet werden. Diesen rein ideologisch motivierten „Entfesselungsfantasien“ gegen Mensch und Umwelt wurde von den Richtern des OVG eine klare Absage erteilt.

Die vom OVG ausführlich begründete Absage an das Zerstörungspontenzial der für unwirksam und damit ab sofort außer Kraft gesetzten Bestimmungen des LEP bedeutet jedoch keineswegs einen Entwicklungsstopp für den ländlichen Bereich. Die Entwicklung hat sich lediglich im Rahmen der Schutzbestimmungen der aktuell gültigen Raumordnungspläne zu vollziehen. Auch für Orte unter 2.000 Einwohnern gibt es weder ein allgemeines Bauverbot noch wird eine kommunale Bauleitplanung verhindert.

In den raumordnerisch als Freiraum deklarierten Dörfern dürfen Bauflächen für neue Baugebiete nur in einem solchen Umfang ausgewiesen werden, wie es zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohn- und Gewerbeflächen erforderlich ist. Auf diese Weise soll eine organische und gleichzeitig ressourcenschonende Entwicklung gewährleistet werden. Das dörfliche Leben kann so erhalten und zugleich die für die Lebensqualität erforderlichen Naturschutzbelange sichergestellt werden.

Das OVG-Urteil stellt einen Glücksfall für die ländliche Region dar. Nur durch die Aufrechterhaltung und konsequente Anwendung der raumordnerischen Bestimmungen des Landesentwicklungs- und Regionalplans besteht für die nachfolgenden Generationen eine Chance auf eine lebenswerte Zukunft im Münsterland.

 

Weiterführende Links:

Beitrag: Landesentwicklungsplan NRW in vielen Teilen unwirksam

OVG-Urteil vom 21. März 2024

Landesentwicklungsplan NRW in vielen Teilen unwirksam

Mit Urteil vom 21. März 2024 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund eines Normenkontrollantrages des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) insgesamt zwölf Punkte der Änderung des Landesentwicklungsplans für unwirksam erklärt.[1] Das Urteil ist rechtskräftig und damit allgemeinverbindlich. Da der Landesentwicklungsplan Auswirkungen auf die nachgeordneten Planungsebenen hat, sind die vom OVG für unwirksam erklärten Regelungen auch bei der aktuellen Fortschreibung des Regionalplans Münsterland und bei den Bauleitplanungen der Kommunen zu beachten.

Landesentwicklungsplan NRW in vielen Teilen unwirksam weiterlesen

Regionalplan: Appell im Rahmen der Einwohnerfragestunde

Zu Beginn jeder Ratssitzung erhalten Bürger in der Gemeinde Everswinkel maximal fünf Minuten Redezeit, um sich aktiv in Angelegenheiten ihrer Kommune einbringen zu können. Nach der Geschäftsordnung wird das Rederecht der Bürger im Rahmen der sogenannten „Einwohnerfragstunde“ gewährleistet. Jeder Fragesteller darf sich mit Fragen an den Rat und den Bürgermeister wenden.[1]

Regionalplan: Appell im Rahmen der Einwohnerfragestunde weiterlesen

Regionalplan forciert Wettbewerb zwischen schrumpfenden Kommunen

Mit der Petition „Ignoranz der Fakten beenden – Schrumpfung akzeptieren – Schaden vermeiden“ wird der Rat der Gemeinde Everswinkel aufgefordert, den Entwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland abzulehnen[1], da er nach Ansicht des Petenten den ruinösen Wettbewerb zwischen den schrumpfenden Kommunen verschärft. Regionalplan forciert Wettbewerb zwischen schrumpfenden Kommunen weiterlesen

Königskamp III: Erneuter Rechtsbruch noch vor der Sommerpause?

Wir haben nicht aus eigenen Interessen gehandelt, sondern im Interesse aller Alverskirchener“.[1] Mit dieser irrwitzigen Begründung rechtfertigte der Fraktionsvorsitzende der Everswinkeler FDP die seinerzeitige Zustimmung der Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker zu dem rechtswidrigen Bebauungsplan Nr 52 „Königskamp“.

Königskamp III: Erneuter Rechtsbruch noch vor der Sommerpause? weiterlesen

Gewerbeflächen Everswinkel: Klotzen statt kleckern

https://alfred-wolk.de/wp-content/uploads/2023/05/2023-05-04-Gier-nach-Gewerbeflaechen.pdfMit der umgangssprachlichen Redewendung „klotzen statt kleckern“ wird ausgedrückt, dass sich jemand keinesfalls mit Kleinigkeiten aufhält, sondern eine Sache gleich ganz groß aufzieht. Mit dieser Devise will der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel weiteres Gewerbeflächenpotenzial erschließen. Gleich 390.000 qm (39 ha) hat er ohne bisher den Gemeinderat, geschweige denn die Öffentlichkeit an dem Vorhaben in dieser Größenordnung zu beteiligen, im Rahmen der Änderung des Regionalplans beantragt.

Gewerbeflächen Everswinkel: Klotzen statt kleckern weiterlesen

Regionalplan Münsterland: Anspruch und Wirklichkeit

In seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 hat der Regionalrat Münster den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans gefasst. Mit der Änderung des Regionalplans sollen die Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung für das Münsterland geschaffen werden. Dabei wird der Anspruch erhoben, für die im Plangebiet liegenden Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie für die kreisfreie Stadt Münster die Zersiedelung zu begrenzen, den Schutz des Freiraums vor weiteren Zerschneidungen zu gewährleisten und die zukünftige Flächeninanspruchnahme möglichst zu verringern. Veränderungen, die sich durch den demografischen Wandel ergeben, sollen in die Planung einbezogen werden.[1]

Regionalplan Münsterland: Anspruch und Wirklichkeit weiterlesen

„Wachstumsregion“ ohne nennenswertes Wachstum

„Wir sind eine Wachstumsregion“ lautete die Aussage des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel vor zahlreichen Kommunalpolitikern der Stadtregion Münster.[1] Um diese populistische Behauptung zu belegen, bemühte er Zahlen aus der Vergangenheit, die allerdings durch die reale Gegenwart längst überholt sind.[2]

„Wachstumsregion“ ohne nennenswertes Wachstum weiterlesen

Politische Kultur in Everswinkel verbesserungsbedürftig

„Die kommunale Politik ist die Keimzelle und die Schule der Demokratie.“ Dieser vielzitierte Satz hat dann seine Richtigkeit, wenn dem politisch engagierten Bürger direkt vor Ort die umfassende Möglichkeit zur aktiven und verantwortlichen Mitgestaltung geboten wird.

Demokratie, die sich dem vorstehenden Anspruch verpflichtet fühlt, setzt Transparenz, Partizipation und Rechtsstaatlichkeit voraus. Was aber, wenn diese Voraussetzungen vernachlässigt werden?

Politische Kultur in Everswinkel verbesserungsbedürftig weiterlesen

Schutzauftrag des Grundgesetzes auch in Alverskirchen endlich ernst nehmen

Die Gemeinde Everswinkel hat in den vergangenen Jahrzehnten im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen eine Reihe von Baugebieten ausgewiesen, um insbesondere einkommensstarke Einwohner aus Münster „anzulocken“.

Dabei hat sie immer wieder die raumordnerischen Bestimmungen des Regionalplans unterlaufen.[1]

Schutzauftrag des Grundgesetzes auch in Alverskirchen endlich ernst nehmen weiterlesen