„Eigenentwicklung“ im Ortsteil Alverskirchen

Everswinkel ist im Regionalplan als Siedlungsbereich und der Ortsteil Alverskirchen als Freifläche ausgewiesen. Diese Festlegung erfolgte bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung des Regionalplans im Rahmen des sog. „Gegenstromprinzips“ mit Zustimmung aller im Gemeinderat der Gemeinde Everswinkel vertretenen Parteien.

Durch die Darstellung des Ortsteils Alverskirchen als Freifläche ist die Ausweisung von Wohnbauflächen ausschließlich auf den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung beschränkt.

Die Themen dieser Seite im Überblick:
Alverskirchen als Freifläche im Regionalplan
Baugebiete seit 1990
Möglichkeiten der Innenentwicklung
Ziel der Raumordnung nicht beachtet