Baugebiete „Ernst-Tertilt-Straße“ und „Kastanienhof“

In den Baugebieten „Ernst-Tertilt-Straße“ und „Kastanienhof“ wurden die Baugrundstücke von den Eigentümern der ursprünglich landwirtschaftlichen Flächen an beliebige Interessenten ohne Vorgabe durch die Gemeinde Everswinkel verkauft. An die Bestimmung des Regionalplans, die Grundstücke nur an Ortsansässige zu verkaufen, sahen sich die Grundstückseigentümer daher  nicht gebunden. Mit dem Ergebnis, dass die Gemeinde Everswinkel über den schnellen Verkauf der Grundstücke jeweils überrascht war und sich „gezwungen“ sah, das nächste Baugebiet auszuweisen.

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Baugebiet „Am Vinckenbusch“

Ein Bedarfsnachweis, der nach den Bestimmungen des Regionalplans erforderlich gewesen wäre, um neue Siedlungsfläche im Freiraum für den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung auszuweisen, wurde von der Gemeinde Everswinkel auch bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Vinckenbusch“ nicht erbracht. Die Genehmigung zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde von der Bezirksregierung als „Hüterin des Regionalplans“ ohne den erforderlichen Bedarfsnachweis erteilt.

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Baugebiet „Große Kamp“

Zum Baugebiet „Große Kamp“ heißt es in der WN am 04.09.2007 unter der Überschrift „Neue Flächen braucht das Dorf“:

„Da der größte Teil des Baugebietes Große Kamp nun schneller als erwartet verkauft worden sei, gelte es nun alle Voraussetzungen für die Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche zu schaffen.“

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Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“

Um die „Voraussetzungen für die Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche zu schaffen“ [1] wurde von der Gemeinde Everswinkel der Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen auf den Weg gebracht. Grundlage für die Ausweisung von 38 Baugrundstücken war die Anfrage von „etwa 3 – 4 Bauwilligen, die noch keinen zeitlichen Druck hatten“.[2]

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