Gemeinden, welche nicht innerhalb der Vorranggebiete für Siedlungsentwicklung liegen, sind im Regionalplan als Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche dargestellt. Diese Gemeinden sind auf ihre Eigenentwicklung beschränkt, was bedeutet, dass sie Baugebiete nur zur Deckung des örtlichen Bedarfs ausweisen dürfen. Es handelt sich zumeist um kleine Orte im ländlich-strukturierten Raum, welche keine eigenen Versorgungseinrichtungen aufweisen und nur ein mäßige Verkehrsanbindung haben.
Kategorie: Eigenentwicklung als raumplanerisches Instrument
NABU zur Eigenentwicklung
In dem vom NABU herausgegebenen Newsletter „Stadt Land Fläche“ erschien im Juli 2015 ein Artikel unter dem Titel:
Wettbewerb um Einwohner – versus Regionalplanung
Gerichtsurteil stärkt Instrument der Eigenentwicklung