Stellungnahme zum Baugebiet „Bergkamp III“

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Gemeinde Everswinkel hat einstimmig die Offenlegung im Bauleitplanverfahren „Bergkamp III“ in der Zeit vom 12.02.2020 bis einschließlich 16.03.2020 beschlossen. Mit der Offenlegung des Bebauungsplans werden die Bürger aufgefordert, sich am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen

Für Kommunen wird es aus zwei Gründen immer wichtiger, ihre Bürger zu beteiligen: Zum einen sind die Herausforderungen unserer Zeit wie der demografische Wandel und die Klimaveränderung vor Ort komplexe Probleme. Sie können nur dadurch gehandhabt werden, dass verschiedene Expertisen, Denkweisen und Perspektiven, etwa der betroffenen Bürger, einfließen. Zum anderen fühlen sich Bürger, die in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, wahrgenommen und sie sind stärker motiviert, am Prozess der Weiterentwicklung ihrer Kommune zu partizipieren.

In einer kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit dem Bebauungsplan Nr. 59 „Bergkamp III“ kommt eine im Rahmen des Offenlegungsverfahrens erstellte Stellungnahme zu der nachstehenden Schlussfolgerung:

Mit dem Beschluss zur Umwandlung einer 6,5 Hektar großen, bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche, die zum Teil sogar im regionalplanerischen Freiraum liegt, geben der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker der Verwirklichung kurzfristiger ökonomischer Interessen den Vorrang vor dem Erhalt der Lebensqualität der Everswinkeler Bürger.

Die Bereitstellung eines Baugebietes für die Nachfrage nach Baugrundstücken für Münsteraner und Hammer Bürger, wie es in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 59 „Bergkamp III“ ausgeführt wird, ist weder notwendig, noch sinnvoll. Die Sinnlosigkeit ergibt sich sowohl aus der Sicht der Gemeinde Everswinkel als auch aus einer gesamtgesellschaftlichen Betrachtung, insbesondere vor dem Hintergrund einer immer stärker werdenden Umwelt- und Klimaproblematik.

Auch Everswinkel hat das Recht auf ein zeitgemäßes Zukunftskonzept, das in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den Zielen der Raumordnung von Nachhaltigkeit und Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen geprägt ist.

Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung erfordert unter dem Vorzeichen des demografischen Wandels eine konsequente Innenentwicklung und kompakte Siedlungsstrukturen. Dies sollte zukünftig auch das Leitziel für die einerseits schrumpfende und andererseits älter werdende Bevölkerung der Gemeinde Everswinkel sein. Letztendlich geht es um die Lebensqualität der hier lebenden Bürger.

Zwar haben die Everswinkeler Kommunalpolitiker im Rahmen der Planungshoheit das Recht, Bauleitplanungen durchzuführen, sie können aber auch darauf verzichten. Im Umweltbericht zum Bebauungsplan „Bergkamp III“ sind die Folgen eines Verzichts klar benannt:

Bei Nichtdurchführung der Planung treten die beschriebenen bau-, betriebs- und anlagebedingten Beeinträchtigungen nicht ein.[1]

Die Zeit ist auch in Everswinkel reifer denn je für einen Wechsel von einer flächenverbrauchenden Politik monotoner Reflexe hin zu einer modernen Politik des Flächensparens. Oder wie es der Sachbuchautor Daniel Fuhrhop mit seinem neuen Buchtitel formuliert, die Zeit ist reif für „Bauscham statt Bauwahn.“[2]

Link zur Stellungnahme: Bebauungsplan Nr. 59 „Bergkamp III“

 

 

[1] Gemeinde Everswinkel: Umweltbericht, gem. § 2 Abs. 4 BauGB mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilianzierung zum Bebauungsplan Nr. 59 „Bergkamp III“ und zur 36. Flächennutzungsplanänderung, Dezember 2019, Seite 24.
[2] Fuhrhop, Daniel: Bauscham statt Bauwahn, (Das Buch erscheint im April 2020. Informationen im Internet: http://www.verbietet-das-bauen.de/bauscham-neuauflage-verbietet-das-bauen-2020/)