Baugebiet Königskamp

Mit einer Reihe raumplanerischer Instrumente wird versucht, den nach wie vor zu hohen Flächenverbrauch zu reduzieren. Die „Eigenentwicklung“ von Orten unter 2.000 Einwohnern ist ein solches Instrument.

Allerdings ist die Sinnhaftigkeit raumplanerischer Maßnahmen noch längst nicht bei allen Bürgermeistern, Kommunalpolitikern und Bürgern angekommen. Die zum Schutz der Natur erlassenen raumordnerischen Maßnahmen können ihre Wirkung jedoch nur entfalten, wenn sie auch beachtet werden.

Das im Regionalplan verankerte Instrument der Eigenentwicklung bleibt wirkungslos, wenn die Kommunen weiterhin ihre „Kirchturmpolitik“ betreiben und die Bezirksregierung ihrer Aufgabe als „Hüterin des Regionalplans“ nicht nachkommt.

Am Beispiel des Baugebietes „Königskamp“ im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen soll hier beispielhaft verdeutlicht werden, in welch eklatanter Weise Kommunen mit Duldung der Bezirksregierung die dem Schutz der Natur dienenden raumordnerischen Zielsetzungen unterlaufen.

Chronologie eines vorsätzlichen Rechtsbruchs

Die Gemeinde Everswinkel hat im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen mit Duldung der Bezirksregierung Münster unter Missachtung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen und des Regionalplans Münsterland über Jahrzehnte rechtswidrig zusätzliche Siedlungsfläche im Freiraum ausgewiesen. Als Rechtfertigung für die Missachtung der Ziele der Raumordnung führt die Gemeinde an, sie sei mit den Bestimmungen des Landesentwicklungs- und Regionalplans im Hinblick auf die Zuordnung Alverskirchens als Freiraum nicht einverstanden.

Die Ausführungen zum Bebauungsplan Königskamp zeigen, dass das weiterhin an den Tag gelegte Fehlverhalten der Gemeinde Everswinkel kein Versehen ist, sondern eine strukturelle Respektlosigkeit vor dem Gesetz und vor allem vor der Natur.

Die detaillierte Darstellung der mittlerweile quasi als „Gewohnheitsrecht“ zu bezeichnenden Rechtsverstöße bei der Ausweisung von Baufläche im „Königskamp“ erfolgt in den nachstehenden Beiträgen.

Hier zunächst eine kurze Übersicht:

 „Königskamp I“ ( Bebauungsplan Nr. 52)

August 2007 bis März 2009:
Erste Überlegungen und Pläne zur Ausweisung eines neuen Baugebietes

April 2009 bis Dezember 2010:
Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 52. „Königskamp“

Januar 2011 bis April 2014:
Juristische Auseinandersetzung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und dem Bundesverwaltungsgericht

 „Königskamp II“ (Bebauungsplan Nr. 56)

November 2013 bis März 2014:
Einschwörung auf einen neuen Bebauungsplan und Erstellung eines Wohnungsbedarfsgutachtens

April 2014 bis Oktober 2015:
Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 56 „Königskamp II“ und 34. Änderung des Flächennutzungsplans

„Königskamp III“ (Bebauungsplan Nr. 58)

Dezember 2016:
Wunsch formuliert: Ausverkauf der Natur soll auf jeden Fall fortgesetzt werden

Januar 2017
Vorsorgemaßnahme: Fällung von Streuobstbäumen

Juli 2017
Auftrag für ein neues Wunschgutachten

März 2018 bis Juli 2019
Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 58 „Köngiskamp III“ und Änderung des Flächennutzungsplans

„Königskamp IV“

September 2023
Antrag auf Änderung des Regionalplans

 

 

Hinweis: Die Seiten befinden sich im Aufbau. Sie werden nach und nach mit weiteren interessanten Informationen ergänzt. Ich freue mich, wenn Sie demnächst noch einmal reinschauen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.