Woran scheitern Bebauungspläne?

Die Frage nach der Fehleranfälligkeit von Bebauungsplänen beschäftigt immer wieder Gemeinden, Gerichte und Gesetzgeber. Die Gründe für das Scheitern von Bebauungsplänen sind sehr unterschiedlich.[1] Neben formellen Fehlern fallen vor allem Verletzungen des Abwägungsgebotes, aber auch Verstöße gegen die Instrumente der Raumordnung zur Steuerung der Siedlungsentwicklung ins Gewicht. Der als kommunale Satzung Normcharakter besitzende Bebauungsplan ist teilweise oder sogar vollständig nichtig, wenn im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung die Fehlerhaftigkeit festgestellt wird.

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Alverskirchen: Bevölkerungsprognose korrigiert

Nach 2014 und 2015 hat die Gemeinde Everswinkel erneut eine Bevölkerungsprognose für den Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen. Das beauftragte Büro Schulten Stadt- und Raumentwicklung hat die Entwicklung Alverskirchens in den letzten fünf Jahren analysiert und darauf aufbauend die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2030 ermittelt.

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Aufruf zu mehr Flächenverbrauch und Naturzerstörung

Am 17.04.2018 hat das Landeskabinett NRW beschlossen, ein förmliches Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW einzuleiten.

In einer Presserklärung1) von Wirtschaftsminister Pinkwart vom 19.04.2018 heißt es dazu:

Den Weg zur punktuellen Änderung des LEP beschreitet die Landesregierung transparent, beteiligungsorientiert und digital: Von 7. Mai bis 15. Juli 2018 können alle Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Stellen und Institutionen ihre Stellungnahmen und Anregungen abgeben. Nach Auswertung und Beratung im Kabinett wird der geänderte LEP dem Landtag mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Je nach Dauer der Beratungen und des Beteiligungsverfahrens dürfte der geänderte Plan im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten.“

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Petition Königskamp 2017

Nachdem die Gemeinde Everswinkel bereits in den Jahren 2014 und 2015 jeweils ein Wohnungsbedarfsgutachten für den Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen hat, soll nach dem Willen der Verwaltung und der Mehrheit des Gemeinderates nun zum dritten Mal innerhalb kürzester Zeit ein weiteres Gutachten für ca. 12.000 € erstellt werden.[1]

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Baugebiete „Ernst-Tertilt-Straße“ und „Kastanienhof“

In den Baugebieten „Ernst-Tertilt-Straße“ und „Kastanienhof“ wurden die Baugrundstücke von den Eigentümern der ursprünglich landwirtschaftlichen Flächen an beliebige Interessenten ohne Vorgabe durch die Gemeinde Everswinkel verkauft. An die Bestimmung des Regionalplans, die Grundstücke nur an Ortsansässige zu verkaufen, sahen sich die Grundstückseigentümer daher  nicht gebunden. Mit dem Ergebnis, dass die Gemeinde Everswinkel über den schnellen Verkauf der Grundstücke jeweils überrascht war und sich „gezwungen“ sah, das nächste Baugebiet auszuweisen.

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Baugebiet „Am Vinckenbusch“

Ein Bedarfsnachweis, der nach den Bestimmungen des Regionalplans erforderlich gewesen wäre, um neue Siedlungsfläche im Freiraum für den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung auszuweisen, wurde von der Gemeinde Everswinkel auch bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Vinckenbusch“ nicht erbracht. Die Genehmigung zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde von der Bezirksregierung als „Hüterin des Regionalplans“ ohne den erforderlichen Bedarfsnachweis erteilt.

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Baugebiet „Große Kamp“

Zum Baugebiet „Große Kamp“ heißt es in der WN am 04.09.2007 unter der Überschrift „Neue Flächen braucht das Dorf“:

„Da der größte Teil des Baugebietes Große Kamp nun schneller als erwartet verkauft worden sei, gelte es nun alle Voraussetzungen für die Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche zu schaffen.“

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