Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Eigenentwicklung

Kleinere Ortsteile im ländlichen Raum mit in der Regel weniger als 2.000 Einwohnern sollen nach den einschlägigen Bestimmungen in den Landesentwicklungs- und Regionalplänen vor einer Zersiedelung geschützt und der dörfliche Charakter möglichst erhalten werden. In diesen sogenannten Eigenentwicklungsorten dürfen neue Baugebiete nur in einem solchen Umfang ausgewiesen werden, wie es zur Deckung des örtlichen Bedarfs erforderlich ist.[1]

Obwohl die der Allgemeinheit dienenden Ziele der Raumordnungspläne, wie Reduzierung des Flächenverbrauchs, Schutz der Natur, Schutz der dörflichen Strukturen, für jeden einsichtig sein dürften, wird in der Realität aus egoistischen Motiven auf kommunaler Ebene immer wieder gegen eben diese gut gemeinten Zielsetzungen verstoßen.

Dem Unterlaufen der Zielvorgaben im Hinblick auf die Eigenentwicklung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit seinem Urteil vom 24. November 2021 erneut eine Absage erteilt.[2]

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Everswinkel setzt weiter auf „Entfesselung“

Losegelöst von raumplanerischen Zielsetzungen zum Flächensparen und ungeachtet veränderter demografischer Rahmenbedingen, setzt die Gemeinde Everswinkel mit der Ausweisung weiterer Baugebiete erneut auf den Weg der „entfesselten Nicht-Nachhaltigkeit“.

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Die Schule bleibt im Dorf – auch in Alverskirchen

Eine sich jahrzehntelang stetig verringernde Geburtenrate hat zwangsläufig einen Rückgang der Schülerzahlen und letztendlich auch die Schließung einiger Schulen zur Folge.

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Der „Königskamp“ im Jahr 2019

“The same procedure as every year“. In Anlehnung an das vorstehende Motto des englischen Komikers Freddie Frinton haben Verwaltung und Kommunalpolitiker der Gemeinde Everswinkel – wie viele Jahre zuvor – auch 2019 erhebliche Anstrengungen unternommen, um zusätzliche Bebauungspotentiale im raumplanerischen Freiraum des Ortsteils Alverkirchen auszuweisen. [1] Mit der Ausweisung überdimensionierter Baugebiete auf der „grünen Wiese“ wird seit langem versucht, den unabwendbaren Folgen des demografischen Wandels zu entgehen. Kirchturmpolitik auf Kosten der Natur und auf Kosten der Nachbarkommunen lautet nach wie vor die Devise.[2]

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Königskamp III: Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen

In der Sitzung des Bezirksauschusses Alverskirchen wurde am 02. Juli 2019 über den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 58 „Königskamp III“ beraten. Die sachkundige Bürgerin Marion Schniggendiller hat im Rahmen der Beratungen als Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen eine Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme ist als Anlage zur Niederschrift aufgenommen worden. Sie wird im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben:

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Alverskirchen wird älter

Das Thema Alterung ist zwar seit einiger Zeit in der politischen Diskussion, es findet aber nicht auf allen Ebenen eine entsprechende Beachtung. Dabei ist die Debatte über eine älter werdende Gesellschaft nicht nur auf Bundes- und Landesebene von Bedeutung. Auch für eine zukunftsfähige Kommunalpolitik ist die Auseinandersetzung mit den altersstrukturellen Veränderungen der örtlichen Bevölkerung geradezu unabdingbar.

Ein von der Gemeinde Everswinkel für den Ortsteil Alverskirchen in Auftrag gegebenes Gutachten[1] offenbart einen demographischen Veränderungsprozess, der sowohl von den kommunalpolitischen Akteuren als auch von der dörflichen Gemeinschaft einen Abschied vom bisherigen Mantra der Wachstumsphilosophie erforderlich macht.

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Schrittweise Annäherung an gewünschten Wohnungsbedarf

Die Ausweisung zusätzlicher Siedlungsfläche im naturnahen Freiraum ist im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel nur möglich, wenn anhand einer belastbaren Prognose ein zusätzlicher Bedarf an Wohnraum belegt wird. Die erforderliche Wohnungsbedarfsprognose muss die Anforderungen der durch höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelten Kriterien erfüllen.

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Demographischer Wandel in Alverskirchen angekommen

Trotz der Fertigstellung zahlreicher zusätzlicher Wohneinheiten durch Innenentwicklung und der Bebauung des Plangebietes „Königskamp II“, ist die Bevölkerung im Ortsteil Alverskirchen in den vergangenen Jahren zurückgegangen.

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Zeit zum Umdenken

Zum dritten Mal seit 2014 hat die Gemeinde Everswinkel eine Bedarfsermittlung für den Wohnungsneubau im Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen.[1] Grundlage für die Ermittlung des zukünftigen Wohnbaubedarfs war die Analyse der Bevölkerungsentwicklung seit 2008 (sogenannter Stützzeitraum) und eine Vorausberechnung für den Zeitraum bis 2030 (sogenannter Prognosezeitraum).

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