Ein Industriegebiet um jeden Preis?

Das Rederecht für Personen, die nicht Mitglieder im Gemeinderat sind, stellt ein regelmäßiges Element der Einbeziehung der Einwohnerschaft in kommunalpolitische Erörterungsprozesse dar. Nach der Geschäftsordnung der Gemeinde Everswinkel erhalten Bürger im Rahmen der sogenannten „Einwohnerfragestunde“ zu Beginn jeder Ratssitzung maximal fünf Minuten Redezeit, um sich aktiv in Angelegenheiten ihrer Kommune einbringen zu können.[1]

In der Sitzung des Gemeinderates am 27. Februar 2024 machte Alfred Wolk von seinem Rederecht Gebrauch und appellierte an die Kommunalpolitiker, die Planungen für das Industriegebiet „Everswinkel Nord“ in Anbetracht des sich abzeichnenden ökologischen und finanziellen Desasters aufzugeben.

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Everswinkel will kommunale Wohnungsbaugesellschaft gründen

Wenn es im Rat der Gemeinde Everswinkel um das Thema Wohnungsbau geht, ist der Focus von der Verwaltung und den Kommunalpolitikern in der Regel auf die Ausweisung von Einfamilienhausgebieten auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand gerichtet.

Auch in Zukunft sollen durch den Verkauf von preiswertem Bauland einkommensstarke junge Familien aus den Umlandgemeinden zur Errichtung von Einfamilienhäusern in Everwinkel und Alverskirchen animiert werden.[1] Im Regionalplan Münsterland, der sich aktuell in der Fortschreibung befindet, werden für Everswinkel 10 ha Siedlungsfläche für den Bau von ca. 375 neuen Wohneinheiten berücksichtigt.[2]

Da die Priorisierung von Einfamilienhäusern als teuerste Wohnform der Deckung des Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte diametral gegenübersteht, sollen in den nächsten Jahren parallel zur Fortsetzung des Einfamilienhausbaus 72 kleinere Wohnungen ( je 80 qm) im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus durch eine von der Gemeinde Everwinkel noch zu gründende kommunale Wohnungsbaugesellschaft errichtet werden.[3]

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Einstimmig für erneuten Rechtsbruch

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Everswinkel wurde am 20. März 2018 der Beschluss gefasst, ein Bauleitverfahren durchzuführen, um in Alverskirchen eine am Ortsrand liegende landwirtschaftliche Fläche als Siedlungsfläche zu nutzen. Vor dem Hintergrund, dass im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen nach der aktuell gültigen Rechtslage zusätzliche Baugrundstücke nur für den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung ausgewiesen werden dürfen, stellt dieser einstimmig gefasste Beschluss den erneuten Einstieg in ein rechtswidriges Bebauungsplanverfahren dar. Einstimmig für erneuten Rechtsbruch weiterlesen

Zahl der Kindergartenkinder in Everswinkel weiter rückläufig

Die Zahl der Geburten wird in den kommenden Jahren weiter sinken. So werden 2039 voraussichtlich nur noch knapp 151.000 Kinder in Nordrhein-Westfalen geboren – 2021 waren es noch 171.000. Dadurch wird die Zahl der Kindergartenkinder in den nächsten zwei Jahrzehnten landesweit kontinuierlich zurückgehen und Anfang der 2040 Jahre um gut zehn Prozent unter dem heutigen Niveau liegen.[1] Zahl der Kindergartenkinder in Everswinkel weiter rückläufig weiterlesen

Perfide Kriegsrhetorik

„Frontalangriff auf den Bürgermeister“ lautete die reißerische Überschrift am 12. Mai 2022 zur Berichterstattung über die Sitzung des Rates der Gemeinde Everswinkel.[1] Die Leser sollten ganz offensichtlich bei der Information über einen äußerst sachlich absolvierten Tagesordnungspunkt durch den Rückgriff auf ein kriegsrhetorisches Vokabular von vornherein in eine ganz bestimmte Richtung gedrängt werden.

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Bürgermeister verweigert Dialog mit Dorfbewohnern

„Demokratie als Zuschauersport“, so lautet ganz offensichtlich das Motto des Everswinkeler Bürgermeisters. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Einwohnerfragestunde“ wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 10. Mai 2022 die Forderung eines Bürgers, die Öffentlichkeit nunmehr an dem bereits seit 2019 laufenden Regionalplananpassungsverfahren durch einen Austausch von Positionen und Meinungen zu beteiligen, vehement abgelehnt.

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Zahlen, bitte! – Gemeinde Everswinkel wird zur Kasse gebeten

Die Gemeinde Everswinkel hat am 17. Juni 2021 die Feststellung der Unanfechtbarkeit der für das Umlegungsgebiet „Bergkamp III“ getroffenen Entscheidung bekannt gegeben und einen weiteren Schritt zur Fortsetzung der seit langem betriebenen „Nach-uns-die-Sintflut-Politik“ der Gemeinde Everswinkel vollzogen: Die im Plangebiet „Bergkamp III“ liegenden landwirtschaftlichen Teilflächen können nun den Festlegungen des Bebauungsplans entsprechend in überwiegend Einfamilienhausgrundstücke parzelliert und anschließend an gut situierte Nachfrager vermarktet werden. Zahlen, bitte! – Gemeinde Everswinkel wird zur Kasse gebeten weiterlesen

„Hinterzimmerpolitik“ in Sachen Bergkamp III

Mit Beschlüssen in Sachen „Bergkamp III“, die „hinter verschlossenen Türen“ getroffen werden, lassen der Bürgermeister und die Kommunalpolitiker in Everswinkel immer mehr den Verdacht aufkommen, dass unsachliche Motive für die getroffenen Entscheidungen maßgebend gewesen sein könnten. Ganz offensichtlich soll die Öffentlichkeit nicht erfahren, dass sich das in erster Linie für gutsituierte Einfamilienhausinteressenten konzipierte Baugebiet am Ortsrand mehr und mehr zu einem finanziellen Desaster für den kommunalen Haushalt entwickelt.

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Prävention für mehr Verkehrssicherheit – in Alverskirchen bisher Fehlanzeige

Jedes Opfer eines Verkehrsunfalls ist eines zu viel.“ Deshalb hat sich die Bundesregierung seit langem zum Ziel gesetzt, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.[1] Dazu verabschiedet sie Rechtsvorschriften und fordert insbesondere durch entsprechende Sensibilisierungskampagnen die im Bereich der Straßenverkehrssicherheit beteiligten Behörden auf, durch vielfältige Präventionsmaßnahmen Gefahren von Verkehrsteilnehmern abzuwenden.

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