Der „Königskamp“ im Jahr 2019

“The same procedure as every year“. In Anlehnung an das vorstehende Motto des englischen Komikers Freddie Frinton haben Verwaltung und Kommunalpolitiker der Gemeinde Everswinkel – wie viele Jahre zuvor – auch 2019 erhebliche Anstrengungen unternommen, um zusätzliche Bebauungspotentiale im raumplanerischen Freiraum des Ortsteils Alverkirchen auszuweisen. [1] Mit der Ausweisung überdimensionierter Baugebiete auf der „grünen Wiese“ wird seit langem versucht, den unabwendbaren Folgen des demografischen Wandels zu entgehen. Kirchturmpolitik auf Kosten der Natur und auf Kosten der Nachbarkommunen lautet nach wie vor die Devise.[2]

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Königskamp: Kein Interesse an Transparenz

Die Verwaltung und die Mehrheit der Kommunalpolitiker in Everswinkel sind offenbar fest entschlossen, die Reihe rechtswidriger bzw. intransparenter Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Baugebiet Königskamp fortzusetzen. In der aktuellen Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen ging es vor allem darum, nochmals über die Bereitstellung finanzieller Mittel für den Endausbau „Königskamp II“ zu entscheiden. In der Sitzung wurde erneut deutlich, dass weder der Bürgermeister und die Kämmerin, noch die getreuen Gefolgsleute der Mehrheitspartei Interesse daran haben, die finanziellen Vorgänge in Sachen „Königskamp“ transparent zu machen.

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Flächenverbrauch in Everswinkel

Der NABU veröffentlichte in seiner 32. Ausgabe der Zeitschrift „Naturzeit im Münsterland“ einen Artikel von Alfred Wolk zur Weigerung der Gemeinde Everswinkel, den Ökoausgleich für das Baugebiet „Königskamp III“ durchzuführen. [1] Flächenverbrauch in Everswinkel weiterlesen

Königskamp III: Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen

In der Sitzung des Bezirksauschusses Alverskirchen wurde am 02. Juli 2019 über den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 58 „Königskamp III“ beraten. Die sachkundige Bürgerin Marion Schniggendiller hat im Rahmen der Beratungen als Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen eine Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme ist als Anlage zur Niederschrift aufgenommen worden. Sie wird im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben:

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Königskamp III: Erneuter Rechtsbruch noch vor der Sommerpause?

Wir haben nicht aus eigenen Interessen gehandelt, sondern im Interesse aller Alverskirchener“.[1] Mit dieser irrwitzigen Begründung rechtfertigte der Fraktionsvorsitzende der Everswinkeler FDP die seinerzeitige Zustimmung der Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker zu dem rechtswidrigen Bebauungsplan Nr 52 „Königskamp“.

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Verwaltung in Everswinkel durch Bürgerbeteiligung überfordert?

In einer im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung abgegebenen Stellungnahme[1] bezeichnete der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung als wesentliches Entwicklungshindernis für den ländlichen Raum. [2]

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Everswinkeler Bürgermeister will Flächenfraß forcieren

Mit Erstaunen wurde die Forderung des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung aufgenommen, zukünftig noch stärker als bisher den Freiraum im ländlichen Bereich zu bebauen. In seinem Statement brachte der Bürgermeister zum Ausdruck, dass er kein Verständnis für die raumplanerischen Zielsetzungen hat, wonach bestimme Flächen insbesondere im Interesse der Natur von Bebauung freizuhalten sind.[1]

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Alverskirchen wird älter

Das Thema Alterung ist zwar seit einiger Zeit in der politischen Diskussion, es findet aber nicht auf allen Ebenen eine entsprechende Beachtung. Dabei ist die Debatte über eine älter werdende Gesellschaft nicht nur auf Bundes- und Landesebene von Bedeutung. Auch für eine zukunftsfähige Kommunalpolitik ist die Auseinandersetzung mit den altersstrukturellen Veränderungen der örtlichen Bevölkerung geradezu unabdingbar.

Ein von der Gemeinde Everswinkel für den Ortsteil Alverskirchen in Auftrag gegebenes Gutachten[1] offenbart einen demographischen Veränderungsprozess, der sowohl von den kommunalpolitischen Akteuren als auch von der dörflichen Gemeinschaft einen Abschied vom bisherigen Mantra der Wachstumsphilosophie erforderlich macht.

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Schrittweise Annäherung an gewünschten Wohnungsbedarf

Die Ausweisung zusätzlicher Siedlungsfläche im naturnahen Freiraum ist im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel nur möglich, wenn anhand einer belastbaren Prognose ein zusätzlicher Bedarf an Wohnraum belegt wird. Die erforderliche Wohnungsbedarfsprognose muss die Anforderungen der durch höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelten Kriterien erfüllen.

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Demographischer Wandel in Alverskirchen angekommen

Trotz der Fertigstellung zahlreicher zusätzlicher Wohneinheiten durch Innenentwicklung und der Bebauung des Plangebietes „Königskamp II“, ist die Bevölkerung im Ortsteil Alverskirchen in den vergangenen Jahren zurückgegangen.

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