In der Sitzung des Bezirksauschusses Alverskirchen wurde am 02. Juli 2019 über den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 58 „Königskamp III“ beraten. Die sachkundige Bürgerin Marion Schniggendiller hat im Rahmen der Beratungen als Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen eine Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme ist als Anlage zur Niederschrift aufgenommen worden. Sie wird im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben:
Königskamp III: Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen weiterlesenKategorie: Teil III: Fortsetzung des bisherigen Fehlverhaltens
Königskamp III: Erneuter Rechtsbruch noch vor der Sommerpause?
„Wir haben nicht aus eigenen Interessen gehandelt, sondern im Interesse aller Alverskirchener“.[1] Mit dieser irrwitzigen Begründung rechtfertigte der Fraktionsvorsitzende der Everswinkeler FDP die seinerzeitige Zustimmung der Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker zu dem rechtswidrigen Bebauungsplan Nr 52 „Königskamp“.
Königskamp III: Erneuter Rechtsbruch noch vor der Sommerpause? weiterlesenVerwaltung in Everswinkel durch Bürgerbeteiligung überfordert?
In einer im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung abgegebenen Stellungnahme[1] bezeichnete der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung als wesentliches Entwicklungshindernis für den ländlichen Raum. [2]
Verwaltung in Everswinkel durch Bürgerbeteiligung überfordert? weiterlesenEverswinkeler Bürgermeister will Flächenfraß forcieren
Mit Erstaunen wurde die Forderung des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung aufgenommen, zukünftig noch stärker als bisher den Freiraum im ländlichen Bereich zu bebauen. In seinem Statement brachte der Bürgermeister zum Ausdruck, dass er kein Verständnis für die raumplanerischen Zielsetzungen hat, wonach bestimme Flächen insbesondere im Interesse der Natur von Bebauung freizuhalten sind.[1]
Everswinkeler Bürgermeister will Flächenfraß forcieren weiterlesenAlverskirchen wird älter
Das Thema Alterung ist zwar seit einiger Zeit in der politischen Diskussion, es findet aber nicht auf allen Ebenen eine entsprechende Beachtung. Dabei ist die Debatte über eine älter werdende Gesellschaft nicht nur auf Bundes- und Landesebene von Bedeutung. Auch für eine zukunftsfähige Kommunalpolitik ist die Auseinandersetzung mit den altersstrukturellen Veränderungen der örtlichen Bevölkerung geradezu unabdingbar.
Ein von der Gemeinde Everswinkel für den Ortsteil Alverskirchen in Auftrag gegebenes Gutachten[1] offenbart einen demographischen Veränderungsprozess, der sowohl von den kommunalpolitischen Akteuren als auch von der dörflichen Gemeinschaft einen Abschied vom bisherigen Mantra der Wachstumsphilosophie erforderlich macht.
Alverskirchen wird älter weiterlesenSchrittweise Annäherung an gewünschten Wohnungsbedarf
Die Ausweisung zusätzlicher Siedlungsfläche im naturnahen Freiraum ist im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel nur möglich, wenn anhand einer belastbaren Prognose ein zusätzlicher Bedarf an Wohnraum belegt wird. Die erforderliche Wohnungsbedarfsprognose muss die Anforderungen der durch höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelten Kriterien erfüllen.
Schrittweise Annäherung an gewünschten Wohnungsbedarf weiterlesenDemographischer Wandel in Alverskirchen angekommen
Trotz der Fertigstellung zahlreicher zusätzlicher Wohneinheiten durch Innenentwicklung und der Bebauung des Plangebietes „Königskamp II“, ist die Bevölkerung im Ortsteil Alverskirchen in den vergangenen Jahren zurückgegangen.
Demographischer Wandel in Alverskirchen angekommen weiterlesen„Königskamp III“: Ökoausgleich verweigert
Wer die Landschaft zu seinen Gunsten verändert, muss einen ökologischen Ausgleich schaffen und der Natur an anderer Stelle helfen. Wer Lebensraum z. B. durch die Ausweisung eines Baugebietes im bisher unbesiedelten Freiraum zerstört oder versiegelt, muss durch sogenannte Kompensationsmaßnahmen an anderer Stelle dafür sorgen, dass ein Gewinn für die Natur entsteht. Das ist ein Grundprinzip des Deutschen Naturschutzrechts.
Dieses Prinzip gilt auch für die Gemeinde Everswinkel.
„Königskamp III“: Ökoausgleich verweigert weiterlesenZeit zum Umdenken
Zum dritten Mal seit 2014 hat die Gemeinde Everswinkel eine Bedarfsermittlung für den Wohnungsneubau im Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen.[1] Grundlage für die Ermittlung des zukünftigen Wohnbaubedarfs war die Analyse der Bevölkerungsentwicklung seit 2008 (sogenannter Stützzeitraum) und eine Vorausberechnung für den Zeitraum bis 2030 (sogenannter Prognosezeitraum).
Zeit zum Umdenken weiterlesen10 Jahre Königskamp – ein kurzer Rückblick
Auf Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel entschied der Bezirksausschuss Alverskirchen vor nunmehr 10 Jahren, eine im Freiraum liegende Fläche zur Ausweisung mit ca. 60 Grundstücken zu überplanen, um die Errichtung von über 100 Wohneinheiten zu ermöglichen.[1]