In der Sitzung des Bezirksauschusses Alverskirchen wurde am 02. Juli 2019 über den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 58 „Königskamp III“ beraten. Die sachkundige Bürgerin Marion Schniggendiller hat im Rahmen der Beratungen als Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen eine Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme ist als Anlage zur Niederschrift aufgenommen worden. Sie wird im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben:
Königskamp III: Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen weiterlesenSchlagwort: OVG-Urteil
Königskamp III: Erneuter Rechtsbruch noch vor der Sommerpause?
„Wir haben nicht aus eigenen Interessen gehandelt, sondern im Interesse aller Alverskirchener“.[1] Mit dieser irrwitzigen Begründung rechtfertigte der Fraktionsvorsitzende der Everswinkeler FDP die seinerzeitige Zustimmung der Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker zu dem rechtswidrigen Bebauungsplan Nr 52 „Königskamp“.
Königskamp III: Erneuter Rechtsbruch noch vor der Sommerpause? weiterlesenVerwaltung in Everswinkel durch Bürgerbeteiligung überfordert?
In einer im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung abgegebenen Stellungnahme[1] bezeichnete der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung als wesentliches Entwicklungshindernis für den ländlichen Raum. [2]
Verwaltung in Everswinkel durch Bürgerbeteiligung überfordert? weiterlesen10 Jahre Königskamp – ein kurzer Rückblick
Auf Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel entschied der Bezirksausschuss Alverskirchen vor nunmehr 10 Jahren, eine im Freiraum liegende Fläche zur Ausweisung mit ca. 60 Grundstücken zu überplanen, um die Errichtung von über 100 Wohneinheiten zu ermöglichen.[1]
Alverskirchen: Mehr Dorf für weniger Menschen
Die Steuerung der Siedlungsentwicklung ist ein zentrales Anliegen der Raumordnung. Insbesondere mit Rücksicht auf die Natur wird ein schonender Umgang mit der nur begrenzt vorhandenen Fläche angestrebt. Daher wird der Handlungsspielraum der Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen durch die Ziele der „Raumordnung und Landesplanung“ verbindlich begrenzt.
Der „Fall Königskamp“
„Einen Fall wie den Königskamp in Alverskirchen dürfe es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr geben“ berichteten die Westfälischen Nachrichten anlässlich einer von der örtlichen CDU durchgeführten Veranstaltung.[1] Im „Fall Königskamp“ wurde seinerzeit höchstrichterlich festgestellt, dass die Gemeinde Everswinkel im Ortsteil Alverskirchen über einen langen Zeitraum hinweg zum Schaden der Allgemeinheit im raumplanerisch geschützten Freiraum überdimensionierte Baugebiete ausgewiesen hatte. Bürgermeister und Kommunalpolitiker wollen mit ihrer auf „Flächenfraß“ ausgerichteten Politik den Folgen des auch im Münsterland spürbaren demographischen Wandels begegnen. Durch einen Ausverkauf der Natur zu Dumpingpreisen sollen vor allem junge Familien aus den Nachbarkommunen „angelockt“ werden.
Entwicklung des Ortsteils Alverskirchen grundsätzlich möglich
Nach Ansicht des OVG NRW stellt die Bindung der Gemeinde Everswinkel an die Ziele der Raumordnung weder eine unangemessene Benachteiligung noch eine unverhältnismäßige Einschränkung ihrer Planungshoheit dar. Die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils Alverskirchen wird durch Regelungen des Regionalplans nicht untersagt.[1]
Entwicklung des Ortsteils Alverskirchen grundsätzlich möglich weiterlesen
Ziel der Festsetzung auf Eigenentwicklung
Gemeinden, welche nicht innerhalb der Vorranggebiete für Siedlungsentwicklung liegen, sind im Regionalplan als Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche dargestellt. Diese Gemeinden sind auf ihre Eigenentwicklung beschränkt, was bedeutet, dass sie Baugebiete nur zur Deckung des örtlichen Bedarfs ausweisen dürfen. Es handelt sich zumeist um kleine Orte im ländlich-strukturierten Raum, welche keine eigenen Versorgungseinrichtungen aufweisen und nur ein mäßige Verkehrsanbindung haben.
Alverskirchen kein Sonderfall
Mit seinem Urteil vom 18.10.2013 hat das OVG NRW die Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit der raumordnerischen Zielsetzungen im Landesentwicklungsplan NRW und im Regionalplan Münsterland zur Sicherung des Freiraums in aller Deutlichkeit bestätigt. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die im Ortsteil Alverskirchen festgestellten Verstöße gegen die Ziele der Raumordnung offenbar keinen Einzelfall darstellen.
NABU zur Eigenentwicklung
In dem vom NABU herausgegebenen Newsletter „Stadt Land Fläche“ erschien im Juli 2015 ein Artikel unter dem Titel:
Wettbewerb um Einwohner – versus Regionalplanung
Gerichtsurteil stärkt Instrument der Eigenentwicklung