Ablenkung vom eigenen Fehlverhalten: Einschwörung auf einen neuen Bebauungsplan

Die Gemeinde Everswinkel hatte während des laufenden Normenkontrollverfahrens die Erschließung des Baugebietes Königskamp durchgeführt. Bis zur Aufhebung des Bebauungsplans durch das OVG waren Investitionskosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro entstanden. [1]

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Beliebigkeit im Umgang mit Zahlen: Wunschgutachten I

In der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen teilte die Gemeindeverwaltung am 29. November 2013 mit, dass ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Wohnungsbedarfsgutachtens beauftragt worden sei.

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Durchwurstelei als Konzept: Aufstellung eines neuen Bebauungsplans

Das Aufstellungsverfahren für einen neuen, kleineren Bebauungsplan „Königskamp II“ wurde im Zeitraum von März 2014 bis Oktober 2015 durchgeführt. Die relativ lange Verfahrensdauer ist auf Verfahrensfehler und Mängel im Wohnungsbedarfsgutachten zurückzuführen.

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Sanfter Druck und Rolle rückwärts: Änderung des Flächennutzungsplans

Nachdem der Gemeinderat bereits im April 2014 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „Königskamp II“ gefasst hatte, wurde  in der Sitzung am 24.09.2014 die Entscheidung getroffen, aus Rechtssicherheitsgründen auch eine Flächennutzungsplanänderung durchzuführen. [1]

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Teure Werbekampagne: Das Buhlen um Neubürger

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 56 „Königskamp II“ bemühte sich die Gemeindeverwaltung Everswinkel die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke zu veräußern. Da von den insgesamt 19 Grundstücken bereits zwei Bauplätze während der Rechtskraft des bisherigen Bebauungsplans Nr. 56 „Königskamp“ bebaut worden waren, standen nunmehr 17 Baugrundstücke zur Verfügung, mit denen der bis 2020 prognostizierte Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung befriedigt werden sollte.

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