Königskamp in Alverskirchen erneut rechtswidrig!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 18. Juli 2023 ein Urteil gefällt, das bundesweit von Bedeutung ist und auch das Baugebiet „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel betrifft.[1]

In einem vom BUND angestrengten Normenkontrollverfahren hatten die höchsten deutschen Verwaltungsrichter die Frage zu klären, ob der 2017 in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügte § 13 b, der auch beim „Königskamp III“ Anwendung gefunden hat[2], gegen höherrangiges Europarecht verstößt.

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Schutzauftrag des Grundgesetzes auch in Alverskirchen endlich ernst nehmen

Die Gemeinde Everswinkel hat in den vergangenen Jahrzehnten im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen eine Reihe von Baugebieten ausgewiesen, um insbesondere einkommensstarke Einwohner aus Münster „anzulocken“.

Dabei hat sie immer wieder die raumordnerischen Bestimmungen des Regionalplans unterlaufen.[1]

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Dorfzerstörungspgrogramm

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Henning Rehbaum traf sich mit dem Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel, um Werbung für den Verbrauch von freier Landschaft durch die verstärkte Ausweisung von Baugebieten auch in den kleinen Ortsteilen des Münsterlandes zu machen. Die Tageszeitung „Die Glocke“ veröffentlichte dazu am 19. Februar 2022 einen Leserbrief von Alfred Wolk.

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Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Eigenentwicklung

Kleinere Ortsteile im ländlichen Raum mit in der Regel weniger als 2.000 Einwohnern sollen nach den einschlägigen Bestimmungen in den Landesentwicklungs- und Regionalplänen vor einer Zersiedelung geschützt und der dörfliche Charakter möglichst erhalten werden. In diesen sogenannten Eigenentwicklungsorten dürfen neue Baugebiete nur in einem solchen Umfang ausgewiesen werden, wie es zur Deckung des örtlichen Bedarfs erforderlich ist.[1]

Obwohl die der Allgemeinheit dienenden Ziele der Raumordnungspläne, wie Reduzierung des Flächenverbrauchs, Schutz der Natur, Schutz der dörflichen Strukturen, für jeden einsichtig sein dürften, wird in der Realität aus egoistischen Motiven auf kommunaler Ebene immer wieder gegen eben diese gut gemeinten Zielsetzungen verstoßen.

Dem Unterlaufen der Zielvorgaben im Hinblick auf die Eigenentwicklung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit seinem Urteil vom 24. November 2021 erneut eine Absage erteilt.[2]

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§ 13 b BauGB: Der Wolf im Schafspelz

Die der Bibel entlehnte Redewendung „Wolf im Schafspelz“ beschreibt den Versuch, schadenbringende Absichten durch ein harmloses Auftreten zu tarnen. Treffender als mit dieser Metapher kann die Einführung des § 13 b BauGB im Jahr 2017 wohl kaum beschrieben werden.

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Königskamp: Kein Interesse an Transparenz

Die Verwaltung und die Mehrheit der Kommunalpolitiker in Everswinkel sind offenbar fest entschlossen, die Reihe rechtswidriger bzw. intransparenter Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Baugebiet Königskamp fortzusetzen. In der aktuellen Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen ging es vor allem darum, nochmals über die Bereitstellung finanzieller Mittel für den Endausbau „Königskamp II“ zu entscheiden. In der Sitzung wurde erneut deutlich, dass weder der Bürgermeister und die Kämmerin, noch die getreuen Gefolgsleute der Mehrheitspartei Interesse daran haben, die finanziellen Vorgänge in Sachen „Königskamp“ transparent zu machen.

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Flächenverbrauch in Everswinkel

Der NABU veröffentlichte in seiner 32. Ausgabe der Zeitschrift „Naturzeit im Münsterland“ einen Artikel von Alfred Wolk zur Weigerung der Gemeinde Everswinkel, den Ökoausgleich für das Baugebiet „Königskamp III“ durchzuführen. [1] Flächenverbrauch in Everswinkel weiterlesen

Zeit zum Umdenken

Zum dritten Mal seit 2014 hat die Gemeinde Everswinkel eine Bedarfsermittlung für den Wohnungsneubau im Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen.[1] Grundlage für die Ermittlung des zukünftigen Wohnbaubedarfs war die Analyse der Bevölkerungsentwicklung seit 2008 (sogenannter Stützzeitraum) und eine Vorausberechnung für den Zeitraum bis 2030 (sogenannter Prognosezeitraum).

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10 Jahre Königskamp – ein kurzer Rückblick

Auf Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel entschied der Bezirksausschuss Alverskirchen vor nunmehr 10 Jahren, eine im Freiraum liegende Fläche zur Ausweisung mit ca. 60 Grundstücken zu überplanen, um die Errichtung von über 100 Wohneinheiten zu ermöglichen.[1]

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Woran scheitern Bebauungspläne?

Die Frage nach der Fehleranfälligkeit von Bebauungsplänen beschäftigt immer wieder Gemeinden, Gerichte und Gesetzgeber. Die Gründe für das Scheitern von Bebauungsplänen sind sehr unterschiedlich.[1] Neben formellen Fehlern fallen vor allem Verletzungen des Abwägungsgebotes, aber auch Verstöße gegen die Instrumente der Raumordnung zur Steuerung der Siedlungsentwicklung ins Gewicht. Der als kommunale Satzung Normcharakter besitzende Bebauungsplan ist teilweise oder sogar vollständig nichtig, wenn im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung die Fehlerhaftigkeit festgestellt wird.

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