Schutzauftrag des Grundgesetzes auch in Alverskirchen endlich ernst nehmen

Die Gemeinde Everswinkel hat in den vergangenen Jahrzehnten im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen eine Reihe von Baugebieten ausgewiesen, um insbesondere einkommensstarke Einwohner aus Münster „anzulocken“.

Dabei hat sie immer wieder die raumordnerischen Bestimmungen des Regionalplans unterlaufen.[1]

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Grundsatzbeschluss: Fortsetzung der Kirchturmpolitik

Vor dem Hintergrund der Zielsetzung, die auf Wachstum ausgerichtete Baulandpolitik fortzusetzen, fiel bei der Abwägung verschiedener in Frage kommender Flächen „folgerichtig“ die Entscheidung für den „Königskamp“ aus. Während sich im „Königskamp“ 64 Baugrundstücke für etwa 120 Wohneinheiten ausweisen ließen, waren es bei den Alternativflächen jeweils „nur“ 20 bzw. 30 Bauplätze.

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Trotz Bürgerprotesten: Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“

In einer gemeinsamen Sitzung von Planungs- und Bezirksausschuss wurde am 03. September 2009 der konkretisierte Entwurf des Bebauungsplans „Königskamp“ vorgestellt und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst.[1]

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp“ wurde von Beginn an von der Alverskirchener Bevölkerung kritisch begleitet. Die auf vielfältige Art und Weise geäußerte Kritik richtete sich dabei insbesondere gegen die Überdimensionierung des Plangebietes und gegen die Inanspruchnahme eines besonders schützenwerten Teils der Natur.

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Bezirksregierung Münster zum OVG-Urteil „Königskamp“

Zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. Oktober 2013, mit dem der Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“ der Gemeinde Everswinkel im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen aufgehoben wurde, veröffentlichte die Bezirksregierung Münster ein Interview mit dem Leiter der Regionalplanung, Gregor Lange. Ganz offensichtlich sollen die Aussagen des Regionalplaners von dem Versagen der Bezirksregierung als „Hüterin der Regionalplanung“ ablenken.

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