Regionalplan: Appell im Rahmen der Einwohnerfragestunde

Zu Beginn jeder Ratssitzung erhalten Bürger in der Gemeinde Everswinkel maximal fünf Minuten Redezeit, um sich aktiv in Angelegenheiten ihrer Kommune einbringen zu können. Nach der Geschäftsordnung wird das Rederecht der Bürger im Rahmen der sogenannten „Einwohnerfragstunde“ gewährleistet. Jeder Fragesteller darf sich mit Fragen an den Rat und den Bürgermeister wenden.[1]

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Königskamp in Alverskirchen erneut rechtswidrig!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 18. Juli 2023 ein Urteil gefällt, das bundesweit von Bedeutung ist und auch das Baugebiet „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel betrifft.[1]

In einem vom BUND angestrengten Normenkontrollverfahren hatten die höchsten deutschen Verwaltungsrichter die Frage zu klären, ob der 2017 in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügte § 13 b, der auch beim „Königskamp III“ Anwendung gefunden hat[2], gegen höherrangiges Europarecht verstößt.

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§ 13 b BauGB: Der Wolf im Schafspelz

Die der Bibel entlehnte Redewendung „Wolf im Schafspelz“ beschreibt den Versuch, schadenbringende Absichten durch ein harmloses Auftreten zu tarnen. Treffender als mit dieser Metapher kann die Einführung des § 13 b BauGB im Jahr 2017 wohl kaum beschrieben werden.

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Flächenverbrauch in Everswinkel

Der NABU veröffentlichte in seiner 32. Ausgabe der Zeitschrift „Naturzeit im Münsterland“ einen Artikel von Alfred Wolk zur Weigerung der Gemeinde Everswinkel, den Ökoausgleich für das Baugebiet „Königskamp III“ durchzuführen. [1] Flächenverbrauch in Everswinkel weiterlesen