Der „Königskamp“ im Jahr 2019

“The same procedure as every year“. In Anlehnung an das vorstehende Motto des englischen Komikers Freddie Frinton haben Verwaltung und Kommunalpolitiker der Gemeinde Everswinkel – wie viele Jahre zuvor – auch 2019 erhebliche Anstrengungen unternommen, um zusätzliche Bebauungspotentiale im raumplanerischen Freiraum des Ortsteils Alverkirchen auszuweisen. [1] Mit der Ausweisung überdimensionierter Baugebiete auf der „grünen Wiese“ wird seit langem versucht, den unabwendbaren Folgen des demografischen Wandels zu entgehen. Kirchturmpolitik auf Kosten der Natur und auf Kosten der Nachbarkommunen lautet nach wie vor die Devise.[2]

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Die Schule bleibt im Dorf – auch in Alverskirchen

Eine sich jahrzehntelang stetig verringernde Geburtenrate hat zwangsläufig einen Rückgang der Schülerzahlen und letztendlich auch die Schließung einiger Schulen zur Folge.

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10 Jahre Königskamp – ein kurzer Rückblick

Auf Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel entschied der Bezirksausschuss Alverskirchen vor nunmehr 10 Jahren, eine im Freiraum liegende Fläche zur Ausweisung mit ca. 60 Grundstücken zu überplanen, um die Errichtung von über 100 Wohneinheiten zu ermöglichen.[1]

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Woran scheitern Bebauungspläne?

Die Frage nach der Fehleranfälligkeit von Bebauungsplänen beschäftigt immer wieder Gemeinden, Gerichte und Gesetzgeber. Die Gründe für das Scheitern von Bebauungsplänen sind sehr unterschiedlich.[1] Neben formellen Fehlern fallen vor allem Verletzungen des Abwägungsgebotes, aber auch Verstöße gegen die Instrumente der Raumordnung zur Steuerung der Siedlungsentwicklung ins Gewicht. Der als kommunale Satzung Normcharakter besitzende Bebauungsplan ist teilweise oder sogar vollständig nichtig, wenn im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung die Fehlerhaftigkeit festgestellt wird.

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Alverskirchen: Mehr Dorf für weniger Menschen

Die Steuerung der Siedlungsentwicklung ist ein zentrales Anliegen der Raumordnung. Insbesondere mit Rücksicht auf die Natur wird ein schonender Umgang mit der nur begrenzt vorhandenen Fläche angestrebt. Daher wird der Handlungsspielraum der Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen durch die Ziele der „Raumordnung und Landesplanung“ verbindlich begrenzt.

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Baugebiet Königskamp: CDU-Alverskirchen leugnet Rechtsbruch

„Ich möchte betonen, dass der Königskamp nie rechtswidrig gewesen ist“, sagte der CDU-Vorsitzende noch einmal deutlich bei einer kürzlich im Baugebiet Königskamp durchgeführten Veranstaltung.[1] Dreister kann wohl kaum die Zustimmung zur Ausweisung eines rechtswidrigen Baugebietes durch den Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker im Rat der Gemeinde Everswinkel geleugnet werden.

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Königskamp III: Fraktionen auf gemeinsamer Suche nach Kompromiss

Über den Beschluss des Rates der Gemeinde Everswinkel zur Einleitung eines Bauleitverfahrens „Königskamp III“ berichtete „Die Glocke“ und veröffentlichte dazu am 23.03.2018 einen Leserbrief von Alfred Wolk.

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Vom Schwinden der Rechtsstaatlichkeit in Everswinkel

Die Gemeinde Everswinkel hat in den letzten Jahrzehnten bei der Ausweisung von Baugebieten im Ortsteil Alverskirchen immer wieder ungeniert raumordnerische Bestimmungen sowohl des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen als auch des Regionalplans Münsterland missachtet. Es wurde sozusagen zur Regel gegen geltende Regeln zu verstoßen.

Dieser „liebgewonnenen Tradition“ fühlen sich der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker offensichtlich weiterhin verpflichtet und wollen bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp III“ scheinbar die bisherigen Rechtsbrüche konsequent fortsetzen.

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Stimmungsmache

Auch in der Haushaltsrede zum Haushalt 2017 unternahm die FDP den Versuch, durch unlautere Aussagen und Desinformationen Tatsachen ins Gegenteil zu verkehren.

„Man hat das Gefühl, dass einzelne Herrschaften in Alverskirchen mit politischer Unterstützung der SPD und jetzt auch der Grünen, alles dafür tun, dass in dem Golddorf kein neues Haus mehr gebaut werden darf.“

Die von der FDP zitierten „Herrschaften“ haben lediglich das getan, was die vordringliche  Aufgabe von Verwaltung und Kommunalpolitik ist: Dafür zu sorgen, dass geltendes Recht eingehalten wird.

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Raumplanung auf Regionalebene

Das Raumordnungsgesetz verpflichtet die einzelnen Bundesländer für das jeweilige Landesgebiet Landesentwicklungspläne und für Teilräume der Länder Regionalpläne aufzustellen.[1])

Die im Landesentwicklungsplan formulierte Zielsetzung wird in den jeweiligen Regionalplänen konkretisiert. So heißt es z. B. im Regionalplan Münsterland: „Die kommunale Bauleitplanung hat ihre Siedlungsentwicklung bedarfsgerecht sowie freiraum- und umweltverträglich auszurichten. Dabei hat die Innenentwicklung Vorrang vor einer Außenentwicklung. Dauerhaft nicht mehr benötigte Flächenreserven sind wieder dem Freiraum zuzuführen.“[2])

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