Zeit zum Umdenken

Zum dritten Mal seit 2014 hat die Gemeinde Everswinkel eine Bedarfsermittlung für den Wohnungsneubau im Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen.[1] Grundlage für die Ermittlung des zukünftigen Wohnbaubedarfs war die Analyse der Bevölkerungsentwicklung seit 2008 (sogenannter Stützzeitraum) und eine Vorausberechnung für den Zeitraum bis 2030 (sogenannter Prognosezeitraum).

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OVG NRW hebt Bebauungsplan „Königskamp“ auf

Am 18.10.2013 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen den Bebauungsplan Nr. 52 „ Königskamp“ der Gemeinde
Everswinkel für unwirksam erklärt.

Das Gericht stellt fest, dass die Gemeinde Everswinkel mit der Ausweisung eines überdimensionierten Baugebietes im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen gegen die Ziele der Raumordnung verstößt.

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