Schutzauftrag des Grundgesetzes auch in Alverskirchen endlich ernst nehmen

Die Gemeinde Everswinkel hat in den vergangenen Jahrzehnten im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen eine Reihe von Baugebieten ausgewiesen, um insbesondere einkommensstarke Einwohner aus Münster „anzulocken“.

Dabei hat sie immer wieder die raumordnerischen Bestimmungen des Regionalplans unterlaufen.[1]

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Teure Werbekampagne: Das Buhlen um Grundstückskäufer

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 56 „Königskamp II“ bemühte sich die Gemeindeverwaltung Everswinkel mit einer Reihe von „Marketingmaßnahmen“ die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke zu veräußern. Da von den insgesamt 19 Grundstücken bereits zwei Bauplätze während der Rechtskraft des bisherigen Bebauungsplans Nr. 52 „Königskamp“ bebaut worden waren, standen nunmehr 17 Baugrundstücke zur Verfügung, mit denen der bis 2030 prognostizierte Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung befriedigt werden sollte.

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Ablenkung vom eigenen Fehlverhalten: Einschwörung auf einen neuen Bebauungsplan

Die Gemeinde Everswinkel hatte während des laufenden Normenkontrollverfahrens die Erschließung des Baugebietes Königskamp durchgeführt. Bis zur Aufhebung des Bebauungsplans durch das OVG waren Investitionskosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro entstanden. [1]

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Beliebigkeit im Umgang mit Zahlen: Wunschgutachten I

In der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen teilte die Gemeindeverwaltung am 29. November 2013 mit, dass ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Wohnungsbedarfsgutachtens beauftragt worden sei.

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Durchwurstelei als Konzept: Aufstellung eines neuen Bebauungsplans

Das Aufstellungsverfahren für einen neuen, kleineren Bebauungsplan „Königskamp II“ wurde im Zeitraum von März 2014 bis Oktober 2015 durchgeführt. Die relativ lange Verfahrensdauer ist auf Verfahrensfehler und Mängel im Wohnungsbedarfsgutachten zurückzuführen.

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Teure Werbekampagne: Das Buhlen um Neubürger

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 56 „Königskamp II“ bemühte sich die Gemeindeverwaltung Everswinkel die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke zu veräußern. Da von den insgesamt 19 Grundstücken bereits zwei Bauplätze während der Rechtskraft des bisherigen Bebauungsplans Nr. 56 „Königskamp“ bebaut worden waren, standen nunmehr 17 Baugrundstücke zur Verfügung, mit denen der bis 2020 prognostizierte Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung befriedigt werden sollte.

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Kein Platz für Fremde

Unter der reißerischen Überschrift „Kein Platz für Fremde“ berichtete die „Hallo am Sonntag“ in ihrer Ausgabe vom 15. März 2015 über die gemeinsame Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz der Gemeinde Everswinkel

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Königskamp: Beschluss ohne Aussprache

In einer Pressemitteilung zeigt sich die SPD Everswinkel erstaunt darüber, dass die Mehrheit der Kommunalpolitiker im Bezirksausschuss Alverskirchen den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp II“ gefasst hat, obwohl der Abschlussbericht des Wohnungsbedarfsgutachtens noch gar nicht vorlag.

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