Königskamp: Kein Interesse an Transparenz

Die Verwaltung und die Mehrheit der Kommunalpolitiker in Everswinkel sind offenbar fest entschlossen, die Reihe rechtswidriger bzw. intransparenter Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Baugebiet Königskamp fortzusetzen. In der aktuellen Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen ging es vor allem darum, nochmals über die Bereitstellung finanzieller Mittel für den Endausbau „Königskamp II“ zu entscheiden. In der Sitzung wurde erneut deutlich, dass weder der Bürgermeister und die Kämmerin, noch die getreuen Gefolgsleute der Mehrheitspartei Interesse daran haben, die finanziellen Vorgänge in Sachen „Königskamp“ transparent zu machen.

Endausbau „Königskamp II“ im Haushalt 2019

Da der Straßenendausbau für das Baugebiet „Königskamp II“ nach den ursprünglichen Überlegungen der Gemeindeverwaltung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sollte, wurden in den gemeindlichen Haushalt für das Jahr 2019 lediglich 25.000 € für die vorbereitende Planung eingestellt.[1] Auf Basis der durchgeführten Planung sollten entsprechende Finanzmittel für die Durchführung der Ausbaumaßnahmen in einem der folgenden Haushaltsjahre bereitgestellt werden.

In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 02. April 2019 wurde dann allerdings vorgeschlagen, zunächst lediglich die bereits beidseitig bebaute Stichstraße auszubauen. Der Ausbau des verbleibenden wesentlich längeren „Ringerschließung“ soll erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da ansonsten Schäden durch den Baustellenverkehr im Rahmen der Bebauung des Bauabschnitts „Königskamp III“ zu erwarten sind.[2]

Um die Voraussetzungen für eine möglichst rasche Fertigstellung des beidseitig bebauten „Wohnstichs“ zu schaffen, wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 08. Oktober 2019 außerplanmäßig 115.000 € für diese Investition bewilligt.

Nach § 13 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen dürfen Ermächtigungen für Baumaßnahmen im Finanzplan erst veranschlagt werden, wenn Baupläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung sowie die Gesamtkosten der Maßnahme ersichtlich sind und denen ein Bauzeitplan beigefügt ist.[3]

Obwohl bei der Entscheidung über die außerplanmäßige Bereitstellung von 115.000 € weder konkrete Ausbaupläne, noch detaillierte Kostenberechnungen vorlagen, wurde dem Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich zugestimmt.[4]

Endausbau „Königskamp II“ im Haushalt 2020

Da im Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 für den oben beschriebenen Teil-Endausbau „Königskamp II“ 150.000 € veranschlagt sind[5], stand in der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen am 04. Dezember 2019 unter anderem die Beratung dieser Haushaltsposition auf der Tagesordnung.[6]

Die Haushaltsberatungen in den Ausschüssen sollen dazu dienen, den Kommunalpolitikern und allen interessierten Bürgern das Zahlenwerk des gemeindlichen Haushalts durch eine transparente und anschauliche Darstellung näher zu bringen und die Klärung verbleibender Fragen herbeizuführen.

Vor dem Hintergrund der bereits 2019 außerplanmäßig bewilligten Finanzmittel für den Teil-Endausbau „Königskamp II“ wurde im Bezirksausschuss von einer sachkundigen Bürgerin das Zustandekommen des Betrages im Haushalt 2020 für diese Investition hinterfragt. Eine Klärung dieser Frage erfolgte allerdings nicht, da der Bürgermeister und die Kämmerin entweder tatsächlich nicht in der Lage oder nicht bereit waren, Transparenz in die Angelegenheit zu bringen.

Die an die Fragestellerin gerichtete Aufforderung des Bürgermeisters, doch einen anderen Betrag als den von der Verwaltung im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen zu beantragen,[7] kann wohl nur als Arroganz der Macht verstanden werden.

Die im Allgemeinen als „Königsrecht“ der Kommunalpolitiker bezeichneten Haushaltsberatungen gerieten auf diese Weise zu einem weiteren Tiefpunkt der im Bezirksausschuss Alverskirchen als spezifisch bekannten „Debattenkultur“.

Endausbau „Königskamp II“ in der mittelfristigen Finanzplanung

Mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 hat die Gemeinde Everswinkel entsprechend der Gemeindeordnung auch eine Ergebnis- und Finanzplanung für die danach folgenden drei Planungsjahre aufzustellen.[8] Ziel dieser mittelfristigen Planung ist es, den jährlichen Haushaltsplan in einen größeren Planungszusammenhang einzubetten, wodurch ein stabileres Haushalten der Kommune ermöglicht werden soll. Die kommunalen Entscheider werden auf diese Weise aufgefordert ihre strategischen Ziele und die daraus resultierenden finanziellen Probleme offenzulegen. Eine mittelfristige Finanzplanung macht verständlicherweise jedoch nur Sinn, wenn sie aktuelle Werte berücksichtigt und die tatsächlichen Absichten widerspiegelt.

In ihrer mittelfristigen Finanzplanung hat die Gemeinde Everswinkel für das Haushaltjahr 2023 erneut einen Betrag in Höhe von 150.000 € für den Endausbau „Königskamp II“ vorgesehen. Mit diesem Betrag soll die Fertigstellung der „Ringerschließung“ erfolgen. Da die Ausbaukosten für die „Ringerschließung“ bei realistischer Betrachtung ein Vielfaches des für den „Wohnstich“ veranschlagten Investitionsvolumens erfordern, stellt der von der Verwaltung veranschlagte Betrag ganz offensichtlich eine willkürlich gesetzte fiktive Größe dar.

Mit dem Ansatz einer sachlich nicht begründeten, der Beliebigkeit unterworfenen Finanzgröße bringen der Bürgermeister und die Kämmerin zum Ausdruck, dass sie nach wie vor lieber mit dem Haushalt von Jahr zu Jahr „stolpern“, statt auch in Everswinkel die mit Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ gegebenen Möglichkeiten der mittelfristigen Finanzplanung als politisch-strategisches Handlungsprogramm zu verstehen.

Die wenig sinnhafte Einstellung einer den tatsächlichen Verhältnissen bei weitem nicht enstprechenden Zahlengröße in die mittefristige Finanzplanung wurde im Bezirksausschss sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von seinem Vertreter vehment verteidigt. Unklar bleibt, ob die beiden Kommunalpolitiker mit ihrer in der Presse zitierten Aussage „der Posten für 2023 sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht so wichtig“[9], ihre Unwissenheit in Sachen Haushaltsrecht zur Schau stellen wollten oder ob hier eine bewusste Täuschung der Bürger über die Höhe und den Zeitpunkt des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs vorliegt.

Haushaltsgrundsätze sind zu beachten

Bei der Abstimmung über den kommunalen Haushalt entscheiden die Kommunalpolitiker  über ihnen zum Allgemeinwohl anvertraute Mittel. Zu Recht hat der Gesetzgeber eine Reihe von Grundsätzen entwickelt, die einen sinnvollen und gesetzeskonformen Einsatz dieser Finanzmittel gewährleisten sollen.

Auch in Everswinkel haben die Bürger einen Anspruch darauf, dass bei der Aufstellung des Haushalts eine größtmögliche Transparenz gewährleistet und Grundsätze wie z. B. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit beachtet werden. Dies sollte auch bei finanziellen Vorgängen im Rahmen des Baugebietes „Königskamp“ gelten.

Link: Liegenschaftskarte Endausbau Königskamp

 

[1] Gemeinde Everswinkel: Haushaltsplan 2019 – Entwurf, Seite 200.
[2] Vgl. Gemeinde Everswinkel: Niederschrift der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 02. April 2019.
[3] Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen: Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW) vom 12. Dezember 2018.
[4] Vgl. Gemeinde Everswinkel: Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 08. Oktober 2019, Seite 4.
[5] Gemeinde Everswinkel: Haushaltsplan 2020 – Entwurf, Seite 201.
[6] Gemeinde Everswinkel: Vorlage 087/2019 zur Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen am 04. Dezember 2019.
[7] Vgl. Berichterstattung über die Bezirksausschusssitzung in der Tageszeitung „Die Glocke“ vom 06. Dezember 2019.
[8] Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen: § 84 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
[9] Vgl. Berichterstattung über die Bezirksausschusssitzung in der Tageszeitung „Die Glocke“ vom 06. Dezember 2019.