Alverskirchen kein Sonderfall

Mit seinem Urteil vom 18.10.2013 hat das OVG NRW die Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit der raumordnerischen Zielsetzungen im Landesentwicklungsplan NRW und im Regionalplan Münsterland zur Sicherung des Freiraums in aller Deutlichkeit bestätigt. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die im Ortsteil Alverskirchen festgestellten Verstöße gegen die Ziele der Raumordnung offenbar keinen Einzelfall darstellen.

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Das Oberverwaltungsgericht NRW zur „Eigenentwicklung“ im Ortsteil Alverskirchen

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens stellte das OVG NRW mit Urteil vom 18.10.2013 fest, dass im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen bei der Ausweisung von Baugebieten die Ziele der Raumordnung nicht beachtet wurden.

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Bürgermeister will mit Votum der Bürger weiter den Freiraum zersiedeln

In der mündlichen Verhandlung des Normenkontrollantrages zum Baugebiet „Königskamp“ hatten die Richter des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen dem Bürgermeister und dem Bauamtsleiter ausführlich erläutert, dass die Gemeinde Everswinkel mit ihrer seit Jahren betriebenen „Kirchturmpolitik“ die übergeordneten Ziele der Regionalplanung unterläuft. Die Richter hatten im Interesse des angestrebten Ziels der Flächenreduzierung und im Interesse der Umwelt an die Verwaltungsspitze der Gemeinde Everswinkel appelliert, zukünftig die Ziele der Raumordnung zu respektieren.

Bürgermeister und Bauamtsleiter zeigen allerdings wenig Einsicht, sondern verfahren nach dem Motto „jetzt erst recht“.

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Rechtswidrige Interpretation des Regionalplans

Leserbrief von Heinz-Joachim Henke in den Westfälischen Nachrichten vom 05. November 2013:

Ich habe die seit nun mehr als vier Jahre andauernde Diskussion und Berichterstattung zu diesem Thema mit ständig zunehmendem Unmut verfolgt. Seit zwei Wochen ist aus diesem Unmut Zorn geworden. Nicht nur, dass von der verantwortlichen Gemeindeverwaltung keinerlei Signale an die Bevölkerung ausgehen, die Rechtswidrigkeit ihrer seit vielen Jahren praktizierten Interpretation des Regionalplans aufzugeben. Nein, Herr Bürgermeister Banken beruft für den 6. November eine öffentliche Ausschusssitzung ein, in derer die Bürger über die Beweggründe der Vorgehensweise der Gemeinde in der Vergangenheit aufklären will.

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Das Dorf immer im Blick

Am 22. Oktober 2013 veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten ein Interview zum Baugebiet „Königskamp“:

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat das geplante Baugebiet „Königskamp“ gekippt und den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil dieser nicht den Vorgaben der übergeordneten Regionalplanung entspreche. Mit dem Kläger Alfred Wolk sprach WN-Redakteurin Michèle Waßmann.

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OVG NRW hebt Bebauungsplan „Königskamp“ auf

Am 18.10.2013 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen den Bebauungsplan Nr. 52 „ Königskamp“ der Gemeinde
Everswinkel für unwirksam erklärt.

Das Gericht stellt fest, dass die Gemeinde Everswinkel mit der Ausweisung eines überdimensionierten Baugebietes im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen gegen die Ziele der Raumordnung verstößt.

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