„Wunschkonzert“ entpuppt sich als Mogelpackung

Es gibt kein solideres Planungsfundament für die Zukunft einer Gesellschaft als die demografischen Fakten. Daran kommt niemand vorbei. Denn nur wer geboren worden ist, kann drei Jahre später einen Kindergartenplatz beanspruchen, sechs Jahre später eine Schule besuchen und rund 20 Jahre später einen Ausbildungsplatz besetzen.[1]

Der demografische Wandel – weniger, bunter, älter – ist auch für die Gemeinde Everswinkel Fakt und daher unausweichlich. Die Zahlen liegen auf dem Tisch. Doch Verwaltung und Kommunalpolitiker weigern sich nach wie vor, angemessen und zielorientiert darauf zu reagieren. „Wunschkonzert“ entpuppt sich als Mogelpackung weiterlesen

Verfehlte Wohnungsbaupolitik erneut bestätigt

Wiederholt hatte das Institut der deutschen Wirtschaft in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass insbesondere in den ländlichen Kommunen am tatsächlichen Bedarf vorbei gebaut wird.[1] Das Überangebot in den Landkreisen des Münsterlandes betrifft vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, die sehr häufig auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand entstehen.[2]

Der Gemeinde Everswinkel wird mit einer aktuellen Studie bestätigt, dass sie zu den Kommunen zählt, die das „Falsche am falschen Ort“ bauen. Verfehlte Wohnungsbaupolitik erneut bestätigt weiterlesen

Rechtsbruch als „Gewohnheitsrecht“

„Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter einfach dadurch, dass es häufig vorkommt.“[1] Diesem Zitat von Bertolt Brecht scheint sich die Gemeinde Everswinkel bei der Bauleitplanung in besonderer Weise verpflichtet zu fühlen.

In den vergangenen Jahrzehnten hat die Gemeinde Everwinkel immer wieder Baugebiete ausgewiesen, ohne die Ziele der Raumordnung zu beachten. In klassischer „Pippi-Langstrumpf-Politik“ wurden nach dem Motto „ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“ z. B. bei der Aufstellung der Bebauungspläne „Ernst-Tertilt-Straße“, „Am Vinckenholz“, „Große Kamp“ und „Königskamp“ die Ziele der Raumordnung unterlaufen. Rechtsbruch als „Gewohnheitsrecht“ weiterlesen

Stellungnahme im weiteren Offenlegungsverfahren „Bergkamp III“

Vor dem Hintergrund einer aktuell stagnierenden und dauerhaft rückläufigen Bevölkerung will die Gemeinde Everswinkel durch das Anlocken junger Familien aus dem Umland dem demografischen Wandel begegnen.

Zwar gibt es bereits heute einen erheblichen Wohnungsüberhang,[1] doch sehen der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker die Fortsetzung der bisherigen „Kirchturmpolitik“ als alternativlos an. Stellungnahme im weiteren Offenlegungsverfahren „Bergkamp III“ weiterlesen

Bergkamp III: Mehr Wohnungen für immer weniger Einwohner

Die natürliche Bevölkerung der Gemeinde Everswinkel wird sich bis zum Jahr 2040 um  mehr als 200 Einwohner verringern. Das ist das Ergebnis der aktuellen Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen. [1] Auch eine eigens von der Verwaltung in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Fazit, dass Wanderungsverluste und Sterbeüberschüsse zu einem langfristigen Rückgang der Everswinkeler Bevölkerung führen. [2]

Vor diesem Hintergrund kann der Versuch der Gemeinde Everswinkel, die Notwendigkeit des Baugebietes „Bergkamp III“ mit zukünftig steigenden Einwohnerzahlen zu begründen,  nur als schulbuchreifes Beispiel für eine Irreführung der Öffentlichkeit bezeichnet werden. Gleichzeitig wird deutlich, dass weder der Bürgermeister, noch die kommunalpolitischen Vertreter bereit sind, sich ernsthaft mit den Folgen des demografischen Wandels auseinanderzusetzen. Bergkamp III: Mehr Wohnungen für immer weniger Einwohner weiterlesen

§ 13 b BauGB: Der Wolf im Schafspelz

Die der Bibel entlehnte Redewendung „Wolf im Schafspelz“ beschreibt den Versuch, schadenbringende Absichten durch ein harmloses Auftreten zu tarnen. Treffender als mit dieser Metapher kann die Einführung des § 13 b BauGB im Jahr 2017 wohl kaum beschrieben werden.

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Stellungnahme zum Baugebiet „Bergkamp III“

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Gemeinde Everswinkel hat einstimmig die Offenlegung im Bauleitplanverfahren „Bergkamp III“ in der Zeit vom 12.02.2020 bis einschließlich 16.03.2020 beschlossen. Mit der Offenlegung des Bebauungsplans werden die Bürger aufgefordert, sich am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen Stellungnahme zum Baugebiet „Bergkamp III“ weiterlesen

Bergkamp III: Flächennutzungsplanänderung

Die Gemeinde Everswinkel will auf einem derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesenen Areal das Baugebiet „Bergkamp III“ entwickeln. Um die rechtliche Grundlage für die Bebauung zu schaffen muss der Flächennutzungsplan geändert werden.

Eine im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 12.02.2020 bis 16.03.2020 abgegebenen Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Änderung des Flächennutzungsplans die Ziele der Raumordnung unterlaufen werden und sich die Lebensqualität der Everswinkeler Bürger verschlechtern wird. Bergkamp III: Flächennutzungsplanänderung weiterlesen

Lebensqualität erhalten – auch in Everswinkel

Vordringliche Aufgabe des Bürgermeisters und der Kommunalpolitiker ist es, durch zielorientierte Bemühungen die Wohn- und Lebensqualität der in der Gemeinde lebenden Bürger zu erhalten bzw. zu verbessern. Vor Ort, in der Gemeinde, wird die Grundlage geschaffen für ein Leben in einer intakten Umwelt und in einem sozialen Miteinander. Dabei hat die Kommunalpolitik das Miteinander der Bürger von heute zu gestalten und zugleich den Grundstein für morgen und übermorgen zu legen.

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