Bürgermeister verweigert Dialog mit Dorfbewohnern

„Demokratie als Zuschauersport“, so lautet ganz offensichtlich das Motto des Everswinkeler Bürgermeisters. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Einwohnerfragestunde“ wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 10. Mai 2022 die Forderung eines Bürgers, die Öffentlichkeit nunmehr an dem bereits seit 2019 laufenden Regionalplananpassungsverfahren durch einen Austausch von Positionen und Meinungen zu beteiligen, vehement abgelehnt.

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Stadtregion Münster: Enormes Baulandpotenzial vorhanden

Die zur Stadtregion Münster gehörenden Kommunen haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, das als Grundlage einer zukünftig stärker auf interkommunale Zusammenarbeit ausgerichteten Wohnbaupolitik dienen soll.[1] Das kürzlich der Öffentlichkeit vorgelegte Gutachten kommt zu einem erstaunlichen Ergebnis: Es ist sowohl in der Stadt Münster als auch in den ländlichen Umlandkommunen ein beachtliches Baulandpotenzial vorhanden. Stadtregion Münster: Enormes Baulandpotenzial vorhanden weiterlesen

Dorfzerstörungspgrogramm

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Henning Rehbaum traf sich mit dem Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel, um Werbung für den Verbrauch von freier Landschaft durch die verstärkte Ausweisung von Baugebieten auch in den kleinen Ortsteilen des Münsterlandes zu machen. Die Tageszeitung „Die Glocke“ veröffentlichte dazu am 19. Februar 2022 einen Leserbrief von Alfred Wolk.

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Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Eigenentwicklung

Kleinere Ortsteile im ländlichen Raum mit in der Regel weniger als 2.000 Einwohnern sollen nach den einschlägigen Bestimmungen in den Landesentwicklungs- und Regionalplänen vor einer Zersiedelung geschützt und der dörfliche Charakter möglichst erhalten werden. In diesen sogenannten Eigenentwicklungsorten dürfen neue Baugebiete nur in einem solchen Umfang ausgewiesen werden, wie es zur Deckung des örtlichen Bedarfs erforderlich ist.[1]

Obwohl die der Allgemeinheit dienenden Ziele der Raumordnungspläne, wie Reduzierung des Flächenverbrauchs, Schutz der Natur, Schutz der dörflichen Strukturen, für jeden einsichtig sein dürften, wird in der Realität aus egoistischen Motiven auf kommunaler Ebene immer wieder gegen eben diese gut gemeinten Zielsetzungen verstoßen.

Dem Unterlaufen der Zielvorgaben im Hinblick auf die Eigenentwicklung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit seinem Urteil vom 24. November 2021 erneut eine Absage erteilt.[2]

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Gemeindehaushalt Everswinkel: Finanzielles Desaster zeichnet sich ab

Die „Westfälischen Nachrichten“ und „Die Glocke“ veröffentlichten am 19. November 2021 einen Leserbrief von Alfred Wolk zum Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Everswinkel.[1]

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Zahlen, bitte! – Gemeinde Everswinkel wird zur Kasse gebeten

Die Gemeinde Everswinkel hat am 17. Juni 2021 die Feststellung der Unanfechtbarkeit der für das Umlegungsgebiet „Bergkamp III“ getroffenen Entscheidung bekannt gegeben und einen weiteren Schritt zur Fortsetzung der seit langem betriebenen „Nach-uns-die-Sintflut-Politik“ der Gemeinde Everswinkel vollzogen: Die im Plangebiet „Bergkamp III“ liegenden landwirtschaftlichen Teilflächen können nun den Festlegungen des Bebauungsplans entsprechend in überwiegend Einfamilienhausgrundstücke parzelliert und anschließend an gut situierte Nachfrager vermarktet werden. Zahlen, bitte! – Gemeinde Everswinkel wird zur Kasse gebeten weiterlesen

„Hinterzimmerpolitik“ in Sachen Bergkamp III

Mit Beschlüssen in Sachen „Bergkamp III“, die „hinter verschlossenen Türen“ getroffen werden, lassen der Bürgermeister und die Kommunalpolitiker in Everswinkel immer mehr den Verdacht aufkommen, dass unsachliche Motive für die getroffenen Entscheidungen maßgebend gewesen sein könnten. Ganz offensichtlich soll die Öffentlichkeit nicht erfahren, dass sich das in erster Linie für gutsituierte Einfamilienhausinteressenten konzipierte Baugebiet am Ortsrand mehr und mehr zu einem finanziellen Desaster für den kommunalen Haushalt entwickelt.

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Prävention für mehr Verkehrssicherheit – in Alverskirchen bisher Fehlanzeige

Jedes Opfer eines Verkehrsunfalls ist eines zu viel.“ Deshalb hat sich die Bundesregierung seit langem zum Ziel gesetzt, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.[1] Dazu verabschiedet sie Rechtsvorschriften und fordert insbesondere durch entsprechende Sensibilisierungskampagnen die im Bereich der Straßenverkehrssicherheit beteiligten Behörden auf, durch vielfältige Präventionsmaßnahmen Gefahren von Verkehrsteilnehmern abzuwenden.

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Flächenfraß und Bauwahn im Kreis Warendorf

Der Bauwahn im Kreis Warendorf wird ungebrochen fortgesetzt. Laut Mitteilung des Statistischen Landesamtes (IT.NRW) wurden trotz des weiter voranschreitenden Bevölkerungsrückgangs im vergangenen Jahr 1.068 neue Wohnungen erstellt[1]. Für eine immer geringer werdende Bevölkerung wird der naturzerstörerische Flächenfraß ungeniert fortgesetzt und immer mehr Siedlungsfläche in Anspruch genommen.

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