Stadtregion Münster: Enormes Baulandpotenzial vorhanden

Die zur Stadtregion Münster gehörenden Kommunen haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, das als Grundlage einer zukünftig stärker auf interkommunale Zusammenarbeit ausgerichteten Wohnbaupolitik dienen soll.[1] Das kürzlich der Öffentlichkeit vorgelegte Gutachten kommt zu einem erstaunlichen Ergebnis: Es ist sowohl in der Stadt Münster als auch in den ländlichen Umlandkommunen ein beachtliches Baulandpotenzial vorhanden.

Bei der Stadtregion Münster handelt es sich um einen informellen Zusammenschluss von zwölf benachbarten Kommunen, die es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht haben, die zukünftigen Herausforderungen des Wohnungsmarktes gemeinsam zu bewältigen.

„Steckbriefe“ zeigen Rahmenbedingungen auf

In insgesamt 45 sogenannten „Steckbriefen“ sind für alle Orts- und Stadtteile zentrale Rahmenbedingungen des Wohnungsmarktes auf kleinräumiger Ebene zusammengetragen worden. Dabei wurde auch untersucht, wieviel Wohnungen in den aktuell von den beteiligten Kommunen im Planungsverfahren befindlichen Baugebieten und wieviel Wohneinheiten auf vorhandenen Restflächen aktueller Baugebiete realisiert werden können. Ergebnis: Insgesamt 21.581 Wohneinheiten können in den neuen Baugebieten und auf den noch vorhandenen Restflächen errichtet werden.[2]

Bereits 2019 war in einer jährlich stattfindenden „Baulandklausur“ ermittelt worden, dass allein im Zeitraum von 2021 bis 2025 durch laufende Bebauungsplanverfahren Baurecht für 9.430 Wohneinheiten geschaffen wird. Die in der Baulandklausur erfassten geplanten Wohneinheiten beziehen sich ausschließlich auf Baugebiete, für die neues Baurecht geschaffen wird. Hinzu kommt ein erheblicher Teil an Wohnbautätigkeit der laufend durch Lückenschluss oder Nachverdichtung auf kleinteiligen Flächen stattfindet (nach Schätzungen der Kommunen mehr als 50%).[3] Insgesamt ergibt sich somit bis 2025 Baurecht für mehr als 14.000 Wohneinheiten. [4]

Bevölkerungsentwicklung und Wohnungsbau

Zur Beantwortung der Frage, ob die innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens realisierbaren Wohneinheiten zur Versorgung der stadtregionalen Bevölkerung ausreichend sind, muss anhand einer belastbaren Bevölkerungsvorausberechnung die voraussichtliche Bevölkerungsveränderung ermittelt werden. Nach den aktuellen Berechnungen des Statistischen Landesamtes (IT.NRW) wird sich die Bevölkerung der Stadtregion Münster von 2021 bis 2025 insgesamt um 3.064 Einwohner erhöhen.[5]

In dem 5-Jahreszeitraum von 2021 bis 2025 wird somit nach den aktuell vorliegenden Berechnungen die Zahl der durchschnittlich jährlich neu fertiggestellten Wohnungen (2.800)[6] die Zahl der durchschnittlich jährlich steigenden Bevölkerung (613)[7] bei weitem übertreffen.

Konkurrenzsituation als Ursache für überdimensionierte Baulandausweisung

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung war die Wohnbaupolitik in den Umlandgemeinden von Münster in der Vergangenheit geprägt durch ein ausgeprägtes Konkurrenzdenken. Die von zahlreichen Bürgermeistern und Kommunalpolitikern immer wieder propagierte Forderung „Wir müssen junge Familien anlocken“ wurde zur Antriebsfeder für die Ausweisung immer weiterer Baugebiete vornehmlich an den Ortsrändern. Folge dieser Kirchturmpolitik war ein im krassen Missverhältnis zur Bevölkerungsentwicklung stehender Flächenverbrauch.

Das sich dauerhaft zu einem ruinösen Wettbewerb um Einwohner entwickelnde Konkurrenzverhalten soll nunmehr durch eine interkommunale Kooperation zwischen den Kommunen der Stadtregion Münster abgelöst werden. Ein abgestimmtes Verhalten zwischen den Kommunen soll zukünftig Fehlsteuerungen bei der Baulandausweisung vermeiden.

Interkommunale Zusammenarbeit als Instrument mit flächenschonender Wirkung

Die Verstärkung der kommunalen Zusammenarbeit kann unter entsprechenden Voraussetzungen ein Instrument mit flächenschonender Wirkung sein, da durch eine konsequente Abstimmung bei der Ausweisung von Baugebieten einer Zersiedelung der Münsterländer Parklandschaft entgegengewirkt wird.

Grundlegend für den Erfolg eines zukünftig abgestimmten Verhaltens sind klare Zielvereinbarungen, die von allen Beteiligten als „Win-Win-Situation“ erkannt werden.

Wenn es gelingt, die in der aktuellen Beschlussvorlage[8] formulierten Zielvorstellungen im Hinblick auf die Flächenreduzierung zu präzisieren, kann die angestrebte interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen der Stadtregion Münster einen vielversprechenden Beitrag zur Erreichung der gesamtgesellschaftlich angestrebten Nachhaltigkeitsziele leisten.

 

[1] Geschäftsstelle der Stadtregion Münster (Hrsg.) „Entwicklungsorientierte Wohnungsmarktbeobachtung in der Stadtregion Münster“, Februar 2022, abrufbar unter: https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/getfile.php?id=502654&type=do
[2] Anmerkung: Der Wert wurde durch Addition der in den Steckbriefen den einzelnen Kommunen zugeordneten Baulandpotenziale ermittelt.
[3] Gutachten „Entwicklungsorientierte Wohnungsmarktbeobachtung …“, Seite 23.
[4] Anmerkung: 9.430 Wohneinheiten als Ergebnis der Baulandklausur plus 50% Nachverdichtungspotenzial (ca. 4.700 Wohneinheiten) = insgesamt ca. 14.000 Wohneinheiten.
[5] IT.NRW: Bevölkerungsentwicklung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens 2021 – 2050, März 2022, abrufbar unter: https://www.it.nrw/sites/default/files/atoms/files/72b_22.pdf
[6] 14.000 Wohneinheiten in 5 Jahren = 2.800 Wohneinheiten jährlich.
[7] Bevölkerungsanstieg von 3.064 Einwohnern in 5 Jahren = 613 Einwohner jährlich.
[8] Anmerkung: Die Ratsgremien aller 12 Kommunen befassen sich von März bis Mai 2022 mit gleichlautenden Beschlussvorschlägen zu den Ergebnissen der Studie, abrufbar unter: https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/getfile.php?id=502779&type=do