Gewerbeflächen Everswinkel: Klotzen statt kleckern

https://alfred-wolk.de/wp-content/uploads/2023/05/2023-05-04-Gier-nach-Gewerbeflaechen.pdfMit der umgangssprachlichen Redewendung „klotzen statt kleckern“ wird ausgedrückt, dass sich jemand keinesfalls mit Kleinigkeiten aufhält, sondern eine Sache gleich ganz groß aufzieht. Mit dieser Devise will der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel weiteres Gewerbeflächenpotenzial erschließen. Gleich 390.000 qm (39 ha) hat er ohne bisher den Gemeinderat, geschweige denn die Öffentlichkeit an dem Vorhaben in dieser Größenordnung zu beteiligen, im Rahmen der Änderung des Regionalplans beantragt.

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Alverskirchen

Das rund 1.900 Einwohner zählende Dorf Alverskirchen gehört als Ortsteil der Gemeinde Everswinkel wohl zu den bekanntesten Dörfern im Münsterland. Seine Bekanntheit verdankt der Ort vor allem einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG) [1]. Mit dem sogenannten „Königskamp-Urteil“, das landesweit Aufsehen erregte, stellte das OVG fest, dass die Gemeinde jahrzehntelang mit Duldung der Bezirksregierung[2] gegen die Bestimmungen des Regionalplans Münsterland verstoßen hat.

Durch die wiederholt bewusste Missachtung der zum Schutz der Natur und zum Erhalt der dörflichen Strukturen im Regionalplan verankerten Ziele der Raumordnung ist der „Königskamp“ im Eigenentwicklungsortsteil[3] Alverskirchen inzwischen zur Chiffre geworden für den strukturellen Irrsinn im Umgang mit der Ressource Fläche.

Die Mehrheit der Kommunalpolitiker ist trotz der eindeutigen Aussagen im „Königskamp-Urteil“[4] nach wie vor der Ansicht, dem demografischen Wandel in Alverskirchen durch die Ausweisung von Baugebieten im naturnahen Freiraum begegnen zu können. Obwohl mit den zu „Dumpingpreisen“ angebotenen Baugrundstücken auf der „grünen Wiese“ der im gesamten Münsterland zukünftig an Dynamik gewinnende Bevölkerungsrückgang auch in Alverskirchen[5] keineswegs mehr aufgehalten werden kann, wollen die Entscheidungsträger an der jahrelang betriebenen „Kirchturmpolitik“ [6] festhalten.

Die Hoffnungen des Bürgermeisters und der Kommunalpolitiker, die naturzerstörerische Siedlungspolitik im naturnahen Freiraum am Ortsrand von Alverskirchen ungeniert fortsetzen zu können, ruhen aktuell auf einer „Lex Alverskirchen“ im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Münsterland. Danach soll das Dorf Alverskirchen zukünftig raumordnerisch als „Siedlungsfläche“ statt wie bisher als „Freifläche“ deklariert werden.[7]

Obwohl die Voraussetzungen zur Umwandlung eines dem Schutz des Regionalplans unterliegenden Eigenentwicklungsortseils in eine Siedlungsfläche in Alverskirchen weder im Hinblick auf die erforderliche Gewährleistung der öffentlichen noch der privaten Grundversorgung gegeben sind,[8] soll möglichst rasch eine entsprechende Änderung im Regionalplan erfolgen. [9]

Statt den individuellen Charakter des Dorfes Alverskirchen zu bewahren und die Lebensqualität der Einwohner zu erhalten, wird auf diese Weise zur Befriedigung von Partikularinteressen eine Klientel- und Lobbypolitik fortgesetzt, ohne die Folgen für die Allgemeinheit im Hinblick auf die soziale, wirtschaftliche oder gar ökologische Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

Die gebetsmühlenartige Erzählung, die Zukunft Alverskirchens hänge von der angebotsorientierten Ausweisung überdimensionierter Baugebiete ab, wird durch ständige Wiederholung kein bisschen wahrer. Sie stellt lediglich eine medienkompatible Formel des kollektiven Selbstbetrugs dar, ohne Aussicht, dem strukturellen Dilemma zu entkommen.

Einen Ausweg aus der Sackgasse, wie sie durch das unten stehende Bild symbolisiert wird, ist nur in Sicht, wenn die bisherige Politik der Nicht-Nachhaltigkeit[10] möglichst umgehend aufgegeben und insbesondere im Interesse der Alverskirchener Dorfbewohner durch eine am Gemeinwohl orientierte Strategie ersetzt wird.

Foto: Alfred Wolk

weiterführende Links:
2023-04-12 Petition: Lebensqualität in Alverskirchen erhalten

 

[1] Siehe vertiefend im Glossar das Stichwort „Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen“.
[2] Siehe vertiefend im Glossar das Stichwort „Bezirksregierung“.
[3] Siehe vertiefend im Glossar das Stichwort „Eigenentwicklung“.
[4] Vgl. OVG-Urteil vom 18. Oktober 2013, 10 D 4/11.NE, Seite 21. Abrufbar unter: OVG-Urteil
[5] Siehe vertiefend im Glossar das Stichwort „Bevölkerungsentwicklung Alverskirchen“.
[6] Siehe vertiefend im Glossar das Stichwort „Kirchturmdenken“.
[7] Siehe hierzu insbesondere den Beitrag: Bürgermeister verweigert Dialog mit Dorfbewohnern.
[8] Alverskirchen hat in den letzten Jahrzehnten ebenso wie zahlreiche andere kleine Dörfer starke Schrumpfungen im Bereich der Grundversorgung hinnehmen müssen. Beispielhaft sei hier nur auf die Schließung der Post, der Bank und Sparkasse, des Lebensmittelgeschäftes, der Hausarzt- und Zahnarztpraxis und nicht zuletzt der beiden Dorfgasthöfe verwiesen.
[9] Informationen zur Überarbeitung des Regionalplans finden sich auf der Internetseite der Bezirksregierung
[10] Zum Begriff der „Politik der Nicht-Nachhaltigkeit“ siehe Stephan Lessenich: Neben uns die Sintflut. Wie wir auf Kosten anderer leben. 3. Auflage Juli 2020, Seite 167.

Stadtregion Münster: Enormes Baulandpotenzial vorhanden

Die zur Stadtregion Münster gehörenden Kommunen haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, das als Grundlage einer zukünftig stärker auf interkommunale Zusammenarbeit ausgerichteten Wohnbaupolitik dienen soll.[1] Das kürzlich der Öffentlichkeit vorgelegte Gutachten kommt zu einem erstaunlichen Ergebnis: Es ist sowohl in der Stadt Münster als auch in den ländlichen Umlandkommunen ein beachtliches Baulandpotenzial vorhanden. Stadtregion Münster: Enormes Baulandpotenzial vorhanden weiterlesen

Prävention für mehr Verkehrssicherheit – in Alverskirchen bisher Fehlanzeige

Jedes Opfer eines Verkehrsunfalls ist eines zu viel.“ Deshalb hat sich die Bundesregierung seit langem zum Ziel gesetzt, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.[1] Dazu verabschiedet sie Rechtsvorschriften und fordert insbesondere durch entsprechende Sensibilisierungskampagnen die im Bereich der Straßenverkehrssicherheit beteiligten Behörden auf, durch vielfältige Präventionsmaßnahmen Gefahren von Verkehrsteilnehmern abzuwenden.

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Königskamp: Linde als Mahnmal gepflanzt?

Mit dem Pflanzen einer Winterlinde auf dem Spielplatz nahe des Baugebietes „Königskamp“ wollten der Landrat des Kreises Warendorf und der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel ein Signal setzen. „Die Winterlinde war nicht nur Baum des Jahres 2016, sondern sie hat neben dem ökologischen Wert auch eine hohe kulturhistorische Bedeutung“, wusste der Landrat zu berichten. [1]

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Petition „Püning 15“ an den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen

Am 03. Juli wurde die „Petition Püning 15“ an den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen übersandt. Die Petition beinhaltet die Forderung an den Petitionsausschuss, einer weiteren Zersiedelung des Ortsteils Alverskirchen durch die missbräuchliche Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB entgegenzutreten.

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Erste Überlegungen: Wie reagieren wir auf den demografischen Wandel?

Anlass für erste Überlegungen zur Ausweisung eines weiteren Baugebietes am Ortsrand von Alverskirchen war im September 2007 die Feststellung des Bürgermeisters, dass die Gemeinde Everswinkel sich mitten im Prozess der demographischen Entwicklung befinde und sich jetzt noch die Chance ergebe, mit preiswertem Bauland die ein oder andere junge Familie nach Everswinkel oder Alverskirchen zu locken. „Diese Chance sollten wir nutzen“ betonte der Bürgermeister.[1]

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Umwandlung von Freiraum in Wohnbaufläche: 30. Änderung des Flächennutzungsplans

Die Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche im bisherigen Freiraum setzt eine Änderung des Flächennutzungsplans voraus. Zur Darstellung einer Wohnbaufläche „Königskamp“ führte daher die Gemeinde Everswinkel die „30. Änderung des Flächennutzungsplans“ durch.

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