Der stetig voranschreitende Flächenfraß ist auch im Münsterland eines der gravierendsten Umweltprobleme und bedroht Natur und Landwirtschaft ebenso wie die Lebensqualität in unserer Heimat. Vor diesem Hintergrund ist es geradezu unfassbar, dass der Landrat des Kreises Warendorf gemeinsam mit Vertretern der Bezirksregierung Münster für eine Forcierung des Flächenverbrauchs und damit zugleich für mehr Naturzerstörung plädiert.[1]
Autor: Alfred Wolk
Gewerbeflächen Everswinkel: Klotzen statt kleckern
https://alfred-wolk.de/wp-content/uploads/2023/05/2023-05-04-Gier-nach-Gewerbeflaechen.pdfMit der umgangssprachlichen Redewendung „klotzen statt kleckern“ wird ausgedrückt, dass sich jemand keinesfalls mit Kleinigkeiten aufhält, sondern eine Sache gleich ganz groß aufzieht. Mit dieser Devise will der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel weiteres Gewerbeflächenpotenzial erschließen. Gleich 390.000 qm (39 ha) hat er ohne bisher den Gemeinderat, geschweige denn die Öffentlichkeit an dem Vorhaben in dieser Größenordnung zu beteiligen, im Rahmen der Änderung des Regionalplans beantragt.
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Regionalplanänderung entpuppt sich als Schreckgespenst für Alverskirchen
Durch die beabsichtigten Änderungen des Regionalplans Münsterland ergeben sich erhebliche Auswirkungen für den Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel.
Im Rahmen des aktuell stattfindenden Änderungsverfahrens soll Alverskirchen regionalplanerisch zukünftig die Funktion eines „Allgemeinen Siedlungsbereichs“ zugewiesen und auf einem Flächenpotenzial von 6 Hektar der Bau von ca. 225 neuen Wohneinheiten für etwa 500 neue Einwohner am bisher unbebauten Ortsrand ermöglicht werden.[1]
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Regionalplan Münsterland: Anspruch und Wirklichkeit
In seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 hat der Regionalrat Münster den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans gefasst. Mit der Änderung des Regionalplans sollen die Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung für das Münsterland geschaffen werden. Dabei wird der Anspruch erhoben, für die im Plangebiet liegenden Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie für die kreisfreie Stadt Münster die Zersiedelung zu begrenzen, den Schutz des Freiraums vor weiteren Zerschneidungen zu gewährleisten und die zukünftige Flächeninanspruchnahme möglichst zu verringern. Veränderungen, die sich durch den demografischen Wandel ergeben, sollen in die Planung einbezogen werden.[1]
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Politik gegen die eigenen Bürger
Anlässlich der Verabschiedung des kommunalen Haushalts der Gemeinde Everswinkel in der Sitzung des Gemeinderates am 15. Dezember 2022 wurde der nachfolgende Leserbrief an die Tageszeitungen „Die Glocke“ und die „Westfälischen Nachrichten“ mit der Bitte um Veröffentlichung übersandt. Politik gegen die eigenen Bürger weiterlesen
Regionalplanänderung: Offensive für mehr Flächenverbrauch
Die beabsichtigte Änderung des Regionalplans Münsterland[1] stellt den Start zu einer groß angelegten Offensive für den Flächenverbrauch in einem immensen Ausmaß dar.
Mit der Begründung, dass Wirtschaftswachstum müsse gesichert werden[2], erhalten die 66 Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Münster Flächenpotenziale für die nächsten 10 bis 15 Jahre zur Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten zugebilligt, die dem gesamtgesellschaftlich angestrebten Ziel des Flächensparens völlig zuwiderlaufen.[3]
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Gaspedal statt Bremse
Obwohl die verfehlte Siedlungsentwicklung der vergangenen Jahre zu erheblichen finanziellen Belastungen mit unübersehbaren Spuren im kommunalen Haushalt geführt hat, wollen der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker in Everswinkel an der in ökologischer und ökonomischer Hinsicht „Nach-uns-die-Sintflut-Politik“ festhalten:
„Die Gemeinde Everswinkel wird zukünftig die Ausweisung von Neubaugebieten sowohl in Alverskirchen als auch in Everswinkel anstreben.“[1]
Haushaltsplanentwurf 2023: Versuch der Verschleierung
Die Einnahmen der Gemeinde Everswinkel haben sich in den letzten Jahren vor allem durch einen exorbitanten Anstieg des Gewerbesteueraufkommens kontinuierlich erhöht.
Während der Haushaltplanentwurf für das Jahr 2003 bei der Gewerbesteuer einen Betrag in Höhe von 2.100.000 € auswies[1], werden im Haushalt 2023 Gewerbesteuereinnahmen von 6.500.000 € eingeplant[2].
Das Gewerbesteueraufkommen ist somit in 20 Jahren pro Einwohner von 221 € im Jahr 2003[3] auf 669 € im Jahr 2023[4] gestiegen. Die Gemeinde hat sich von einer „steuerarmen“ zu einer „steuerstarken“ Kommune entwickelt.
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Alverskirchen
Das rund 1.900 Einwohner zählende Dorf Alverskirchen gehört als Ortsteil der Gemeinde Everswinkel wohl zu den bekanntesten Dörfern im Münsterland. Seine Bekanntheit verdankt der Ort vor allem einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG) [1]. Mit dem sogenannten „Königskamp-Urteil“, das landesweit Aufsehen erregte, stellte das OVG fest, dass die Gemeinde jahrzehntelang mit Duldung der Bezirksregierung[2] gegen die Bestimmungen des Regionalplans Münsterland verstoßen hat.
Durch die wiederholt bewusste Missachtung der zum Schutz der Natur und zum Erhalt der dörflichen Strukturen im Regionalplan verankerten Ziele der Raumordnung ist der „Königskamp“ im Eigenentwicklungsortsteil[3] Alverskirchen inzwischen zur Chiffre geworden für den strukturellen Irrsinn im Umgang mit der Ressource Fläche.
Die Mehrheit der Kommunalpolitiker ist trotz der eindeutigen Aussagen im „Königskamp-Urteil“[4] nach wie vor der Ansicht, dem demografischen Wandel in Alverskirchen durch die Ausweisung von Baugebieten im naturnahen Freiraum begegnen zu können. Obwohl mit den zu „Dumpingpreisen“ angebotenen Baugrundstücken auf der „grünen Wiese“ der im gesamten Münsterland zukünftig an Dynamik gewinnende Bevölkerungsrückgang auch in Alverskirchen[5] keineswegs mehr aufgehalten werden kann, wollen die Entscheidungsträger an der jahrelang betriebenen „Kirchturmpolitik“ [6] festhalten.
Die Hoffnungen des Bürgermeisters und der Kommunalpolitiker, die naturzerstörerische Siedlungspolitik im naturnahen Freiraum am Ortsrand von Alverskirchen ungeniert fortsetzen zu können, ruhen aktuell auf einer „Lex Alverskirchen“ im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Münsterland. Danach soll das Dorf Alverskirchen zukünftig raumordnerisch als „Siedlungsfläche“ statt wie bisher als „Freifläche“ deklariert werden.[7]
Obwohl die Voraussetzungen zur Umwandlung eines dem Schutz des Regionalplans unterliegenden Eigenentwicklungsortseils in eine Siedlungsfläche in Alverskirchen weder im Hinblick auf die erforderliche Gewährleistung der öffentlichen noch der privaten Grundversorgung gegeben sind,[8] soll möglichst rasch eine entsprechende Änderung im Regionalplan erfolgen. [9]
Statt den individuellen Charakter des Dorfes Alverskirchen zu bewahren und die Lebensqualität der Einwohner zu erhalten, wird auf diese Weise zur Befriedigung von Partikularinteressen eine Klientel- und Lobbypolitik fortgesetzt, ohne die Folgen für die Allgemeinheit im Hinblick auf die soziale, wirtschaftliche oder gar ökologische Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
Die gebetsmühlenartige Erzählung, die Zukunft Alverskirchens hänge von der angebotsorientierten Ausweisung überdimensionierter Baugebiete ab, wird durch ständige Wiederholung kein bisschen wahrer. Sie stellt lediglich eine medienkompatible Formel des kollektiven Selbstbetrugs dar, ohne Aussicht, dem strukturellen Dilemma zu entkommen.
Einen Ausweg aus der Sackgasse, wie sie durch das unten stehende Bild symbolisiert wird, ist nur in Sicht, wenn die bisherige Politik der Nicht-Nachhaltigkeit[10] möglichst umgehend aufgegeben und insbesondere im Interesse der Alverskirchener Dorfbewohner durch eine am Gemeinwohl orientierte Strategie ersetzt wird.
Foto: Alfred Wolk
weiterführende Links:
2023-04-12 Petition: Lebensqualität in Alverskirchen erhalten
[1] Siehe vertiefend im Glossar das Stichwort „Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen“.
[2] Siehe vertiefend im Glossar das Stichwort „Bezirksregierung“.
[3] Siehe vertiefend im Glossar das Stichwort „Eigenentwicklung“.
[4] Vgl. OVG-Urteil vom 18. Oktober 2013, 10 D 4/11.NE, Seite 21. Abrufbar unter: OVG-Urteil
[5] Siehe vertiefend im Glossar das Stichwort „Bevölkerungsentwicklung Alverskirchen“.
[6] Siehe vertiefend im Glossar das Stichwort „Kirchturmdenken“.
[7] Siehe hierzu insbesondere den Beitrag: Bürgermeister verweigert Dialog mit Dorfbewohnern.
[8] Alverskirchen hat in den letzten Jahrzehnten ebenso wie zahlreiche andere kleine Dörfer starke Schrumpfungen im Bereich der Grundversorgung hinnehmen müssen. Beispielhaft sei hier nur auf die Schließung der Post, der Bank und Sparkasse, des Lebensmittelgeschäftes, der Hausarzt- und Zahnarztpraxis und nicht zuletzt der beiden Dorfgasthöfe verwiesen.
[9] Informationen zur Überarbeitung des Regionalplans finden sich auf der Internetseite der Bezirksregierung
[10] Zum Begriff der „Politik der Nicht-Nachhaltigkeit“ siehe Stephan Lessenich: Neben uns die Sintflut. Wie wir auf Kosten anderer leben. 3. Auflage Juli 2020, Seite 167.
„Wachstumsregion“ ohne nennenswertes Wachstum
„Wir sind eine Wachstumsregion“ lautete die Aussage des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel vor zahlreichen Kommunalpolitikern der Stadtregion Münster.[1] Um diese populistische Behauptung zu belegen, bemühte er Zahlen aus der Vergangenheit, die allerdings durch die reale Gegenwart längst überholt sind.[2]