Urteil des Oberverwaltungsgerichts als Glücksfall für das Münsterland

Unter der Überschrift „Kritik an OVG-Urteil zum Landesentwicklungsplan 2019“ veröffentlichten die „Westfälischen Nachrichten am 28. Juni 2024 eine Stellungnahme des Vorsitzenden der CDU-Regionalratsfraktion. Die irritierenden und zum Teil fehlerhaften Aussagen erwiderte Alfred Wolk mit dem nachfolgenden Leserbrief:

Das Oberverwaltungsgericht hat den überwiegenden Teil der von der Landesregierung 2019 vorgenommenen Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) für unwirksam erklärt. Die seinerzeit vorgenommenen Änderungen sollten im Rahmen eines sogenannten „Entfesselungspakets“ insbesondere die Inanspruchnahme bisher geschützter Flächen im ländlichen Raum erleichtern. Die Natur sollte weitgehend schutzlos den Kräften des Marktes überlassen und damit einem ungehemmten Flächenverbrauch Vorschub geleistet werden. Diesen rein ideologisch motivierten „Entfesselungsfantasien“ gegen Mensch und Umwelt wurde von den Richtern des OVG eine klare Absage erteilt.

Die vom OVG ausführlich begründete Absage an das Zerstörungspontenzial der für unwirksam und damit ab sofort außer Kraft gesetzten Bestimmungen des LEP bedeutet jedoch keineswegs einen Entwicklungsstopp für den ländlichen Bereich. Die Entwicklung hat sich lediglich im Rahmen der Schutzbestimmungen der aktuell gültigen Raumordnungspläne zu vollziehen. Auch für Orte unter 2.000 Einwohnern gibt es weder ein allgemeines Bauverbot noch wird eine kommunale Bauleitplanung verhindert.

In den raumordnerisch als Freiraum deklarierten Dörfern dürfen Bauflächen für neue Baugebiete nur in einem solchen Umfang ausgewiesen werden, wie es zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohn- und Gewerbeflächen erforderlich ist. Auf diese Weise soll eine organische und gleichzeitig ressourcenschonende Entwicklung gewährleistet werden. Das dörfliche Leben kann so erhalten und zugleich die für die Lebensqualität erforderlichen Naturschutzbelange sichergestellt werden.

Das OVG-Urteil stellt einen Glücksfall für die ländliche Region dar. Nur durch die Aufrechterhaltung und konsequente Anwendung der raumordnerischen Bestimmungen des Landesentwicklungs- und Regionalplans besteht für die nachfolgenden Generationen eine Chance auf eine lebenswerte Zukunft im Münsterland.

 

Weiterführende Links:

Beitrag: Landesentwicklungsplan NRW in vielen Teilen unwirksam

OVG-Urteil vom 21. März 2024

Landesentwicklungsplan NRW in vielen Teilen unwirksam

Mit Urteil vom 21. März 2024 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund eines Normenkontrollantrages des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) insgesamt zwölf Punkte der Änderung des Landesentwicklungsplans für unwirksam erklärt.[1] Das Urteil ist rechtskräftig und damit allgemeinverbindlich. Da der Landesentwicklungsplan Auswirkungen auf die nachgeordneten Planungsebenen hat, sind die vom OVG für unwirksam erklärten Regelungen auch bei der aktuellen Fortschreibung des Regionalplans Münsterland und bei den Bauleitplanungen der Kommunen zu beachten.

Landesentwicklungsplan NRW in vielen Teilen unwirksam weiterlesen

Ein Industriegebiet um jeden Preis?

Das Rederecht für Personen, die nicht Mitglieder im Gemeinderat sind, stellt ein regelmäßiges Element der Einbeziehung der Einwohnerschaft in kommunalpolitische Erörterungsprozesse dar. Nach der Geschäftsordnung der Gemeinde Everswinkel erhalten Bürger im Rahmen der sogenannten „Einwohnerfragestunde“ zu Beginn jeder Ratssitzung maximal fünf Minuten Redezeit, um sich aktiv in Angelegenheiten ihrer Kommune einbringen zu können.[1]

In der Sitzung des Gemeinderates am 27. Februar 2024 machte Alfred Wolk von seinem Rederecht Gebrauch und appellierte an die Kommunalpolitiker, die Planungen für das Industriegebiet „Everswinkel Nord“ in Anbetracht des sich abzeichnenden ökologischen und finanziellen Desasters aufzugeben.

Ein Industriegebiet um jeden Preis? weiterlesen

Neue Schulden statt Sparliste

Mit der Verabschiedung des gemeindlichen Haushalts für das Jahr 2024 und der Zustimmung zur mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 hat die Mehrheit der Everswinkeler Gemeinderatsmitglieder das Votum zu einem außerordentlichen Kapitalvernichtungs- und Verschuldungsprogramm erteilt.[1]

Neue Schulden statt Sparliste weiterlesen

Everswinkel will kommunale Wohnungsbaugesellschaft gründen

Wenn es im Rat der Gemeinde Everswinkel um das Thema Wohnungsbau geht, ist der Focus von der Verwaltung und den Kommunalpolitikern in der Regel auf die Ausweisung von Einfamilienhausgebieten auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand gerichtet.

Auch in Zukunft sollen durch den Verkauf von preiswertem Bauland einkommensstarke junge Familien aus den Umlandgemeinden zur Errichtung von Einfamilienhäusern in Everwinkel und Alverskirchen animiert werden.[1] Im Regionalplan Münsterland, der sich aktuell in der Fortschreibung befindet, werden für Everswinkel 10 ha Siedlungsfläche für den Bau von ca. 375 neuen Wohneinheiten berücksichtigt.[2]

Da die Priorisierung von Einfamilienhäusern als teuerste Wohnform der Deckung des Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte diametral gegenübersteht, sollen in den nächsten Jahren parallel zur Fortsetzung des Einfamilienhausbaus 72 kleinere Wohnungen ( je 80 qm) im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus durch eine von der Gemeinde Everwinkel noch zu gründende kommunale Wohnungsbaugesellschaft errichtet werden.[3]

Everswinkel will kommunale Wohnungsbaugesellschaft gründen weiterlesen

Regionalplan: Appell im Rahmen der Einwohnerfragestunde

Zu Beginn jeder Ratssitzung erhalten Bürger in der Gemeinde Everswinkel maximal fünf Minuten Redezeit, um sich aktiv in Angelegenheiten ihrer Kommune einbringen zu können. Nach der Geschäftsordnung wird das Rederecht der Bürger im Rahmen der sogenannten „Einwohnerfragstunde“ gewährleistet. Jeder Fragesteller darf sich mit Fragen an den Rat und den Bürgermeister wenden.[1]

Regionalplan: Appell im Rahmen der Einwohnerfragestunde weiterlesen

Mehr als 200 Landwirten im Münsterland wird die Existenzgrundlage entzogen

Mit der Begründung, wir wollen den „Wohlstand“ im Münsterland sichern,[1] soll mit der Änderung des Regionalplans mehr als 200 Landwirten die Existenzgrundlage entzogen werden.

Die Änderungen des Regionalplans sehen vor, dass trotz eines voraussichtlichen Bevölkerungsrückgangs in Höhe von 5.267 Einwohnern bis zum Jahr 2045 weitere 6.357 ha bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzter Fläche den 66 Kommunen des Münsterlandes zukünftig für die Wohnbebauung und für die Wirtschaft (Gewerbeflächen) planungsrechtlich zur Verfügung gestellt werden.

Mehr als 200 Landwirten im Münsterland wird die Existenzgrundlage entzogen weiterlesen

Regionalplan forciert Wettbewerb zwischen schrumpfenden Kommunen

Mit der Petition „Ignoranz der Fakten beenden – Schrumpfung akzeptieren – Schaden vermeiden“ wird der Rat der Gemeinde Everswinkel aufgefordert, den Entwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland abzulehnen[1], da er nach Ansicht des Petenten den ruinösen Wettbewerb zwischen den schrumpfenden Kommunen verschärft. Regionalplan forciert Wettbewerb zwischen schrumpfenden Kommunen weiterlesen