Königskamp III: Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen

In der Sitzung des Bezirksauschusses Alverskirchen wurde am 02. Juli 2019 über den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 58 „Königskamp III“ beraten. Die sachkundige Bürgerin Marion Schniggendiller hat im Rahmen der Beratungen als Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen eine Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme ist als Anlage zur Niederschrift aufgenommen worden. Sie wird im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben:

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Alverskirchen wird älter

Das Thema Alterung ist zwar seit einiger Zeit in der politischen Diskussion, es findet aber nicht auf allen Ebenen eine entsprechende Beachtung. Dabei ist die Debatte über eine älter werdende Gesellschaft nicht nur auf Bundes- und Landesebene von Bedeutung. Auch für eine zukunftsfähige Kommunalpolitik ist die Auseinandersetzung mit den altersstrukturellen Veränderungen der örtlichen Bevölkerung geradezu unabdingbar.

Ein von der Gemeinde Everswinkel für den Ortsteil Alverskirchen in Auftrag gegebenes Gutachten[1] offenbart einen demographischen Veränderungsprozess, der sowohl von den kommunalpolitischen Akteuren als auch von der dörflichen Gemeinschaft einen Abschied vom bisherigen Mantra der Wachstumsphilosophie erforderlich macht.

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Demographischer Wandel in Alverskirchen angekommen

Trotz der Fertigstellung zahlreicher zusätzlicher Wohneinheiten durch Innenentwicklung und der Bebauung des Plangebietes „Königskamp II“, ist die Bevölkerung im Ortsteil Alverskirchen in den vergangenen Jahren zurückgegangen.

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Zeit zum Umdenken

Zum dritten Mal seit 2014 hat die Gemeinde Everswinkel eine Bedarfsermittlung für den Wohnungsneubau im Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen.[1] Grundlage für die Ermittlung des zukünftigen Wohnbaubedarfs war die Analyse der Bevölkerungsentwicklung seit 2008 (sogenannter Stützzeitraum) und eine Vorausberechnung für den Zeitraum bis 2030 (sogenannter Prognosezeitraum).

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Alverskirchen: Mehr Dorf für weniger Menschen

Die Steuerung der Siedlungsentwicklung ist ein zentrales Anliegen der Raumordnung. Insbesondere mit Rücksicht auf die Natur wird ein schonender Umgang mit der nur begrenzt vorhandenen Fläche angestrebt. Daher wird der Handlungsspielraum der Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen durch die Ziele der „Raumordnung und Landesplanung“ verbindlich begrenzt.

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Alverskirchen: Bevölkerungsprognose korrigiert

Nach 2014 und 2015 hat die Gemeinde Everswinkel erneut eine Bevölkerungsprognose für den Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen. Das beauftragte Büro Schulten Stadt- und Raumentwicklung hat die Entwicklung Alverskirchens in den letzten fünf Jahren analysiert und darauf aufbauend die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2030 ermittelt.

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Baugebiet Königskamp: CDU-Alverskirchen leugnet Rechtsbruch

„Ich möchte betonen, dass der Königskamp nie rechtswidrig gewesen ist“, sagte der CDU-Vorsitzende noch einmal deutlich bei einer kürzlich im Baugebiet Königskamp durchgeführten Veranstaltung.[1] Dreister kann wohl kaum die Zustimmung zur Ausweisung eines rechtswidrigen Baugebietes durch den Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker im Rat der Gemeinde Everswinkel geleugnet werden.

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Aufruf zu mehr Flächenverbrauch und Naturzerstörung

Am 17.04.2018 hat das Landeskabinett NRW beschlossen, ein förmliches Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW einzuleiten.

In einer Presserklärung1) von Wirtschaftsminister Pinkwart vom 19.04.2018 heißt es dazu:

Den Weg zur punktuellen Änderung des LEP beschreitet die Landesregierung transparent, beteiligungsorientiert und digital: Von 7. Mai bis 15. Juli 2018 können alle Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Stellen und Institutionen ihre Stellungnahmen und Anregungen abgeben. Nach Auswertung und Beratung im Kabinett wird der geänderte LEP dem Landtag mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Je nach Dauer der Beratungen und des Beteiligungsverfahrens dürfte der geänderte Plan im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten.“

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Königskamp III: Fraktionen auf gemeinsamer Suche nach Kompromiss

Über den Beschluss des Rates der Gemeinde Everswinkel zur Einleitung eines Bauleitverfahrens „Königskamp III“ berichtete „Die Glocke“ und veröffentlichte dazu am 23.03.2018 einen Leserbrief von Alfred Wolk.

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Glaubwürdigkeitsproblem

Anfang Juli 2017 wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung dem Rat der Gemeinde Everswinkel eine Petition zur Entscheidung zugeleitet. Mit der Petition wurden die Kommunalpolitiker aufgefordert, den Verwaltungsvorschlag, ein neues Wohnungsbedarfsgutachten für den Ortsteil Alverskirchen erstellen zu lassen, abzulehnen.

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