Bürgerbeteiligung nicht erwünscht

Mindestens bis zum Jahr 2030 kann der Wohnungsbedarf der ortsansässigen Bevölkerung in Alverskirchen durch die vorhandenen Potenziale gedeckt werden. Das ist die eindeutige Aussage eines erst im Jahr 2015 im Auftrag der Gemeinde Everswinkel erstellten Bedarfsgutachtens.

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Petition Königskamp 2017

Nachdem die Gemeinde Everswinkel bereits in den Jahren 2014 und 2015 jeweils ein Wohnungsbedarfsgutachten für den Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen hat, soll nach dem Willen der Verwaltung und der Mehrheit des Gemeinderates nun zum dritten Mal innerhalb kürzester Zeit ein weiteres Gutachten für ca. 12.000 € erstellt werden.[1]

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Geschichte wiederholt sich

In der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen wurde am 29.06.2017 der Beschluss gefasst, ein neues Wohnungsbedarfsgutachten zu erstellen, um weitere Bauflächen im Freiraum zu erschließen. Als Begründung führt die Gemeindeverwaltung an, es lägen etwa fünf Bewerbungen von Interessenten für ein Grundstück vor. Diese Interessenten hätten zwar keinen zeitlichen Druck, die Verwaltung wolle aber möglichst frühzeitig neues Baurecht durch Umwandlung bisher genutzter landwirtschaftlicher Flächen in Bauland schaffen. Damit wiederholt sich ganz offensichtlich ein jahrzehntelanges Ritual, mit dem die Gemeinde Everswinkel die raumplanerischen Zielsetzungen unterläuft.

Die Tageszeitung „Die Glocke“ veröffentlicht dazu am 04.07.2017 einen Leserbrief von Alfred Wolk.

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Erneuter Rechtsbruch durch die CDU?

Laut Angaben der Verwaltung gab es am 30.06.2013 in Alverskirchen 1.978 Einwohner. Am 30.06.2016 waren es 1.953. Obwohl in den vergangenen drei Jahren eine Reihe von zusätzlichen Wohneinheiten sowohl im Innenbereich als auch im Baugebiet „Königskamp II“ entstanden sind, hat sich die Bevölkerungszahl um 25 vermindert. Ohne den gleichzeitigen Zuzug von Flüchtlingen wäre der Rückgang noch höher ausgefallen.

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Ablenkung vom eigenen Fehlverhalten: Einschwörung auf einen neuen Bebauungsplan

Die Gemeinde Everswinkel hatte während des laufenden Normenkontrollverfahrens die Erschließung des Baugebietes Königskamp durchgeführt. Bis zur Aufhebung des Bebauungsplans durch das OVG waren Investitionskosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro entstanden. [1]

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Beliebigkeit im Umgang mit Zahlen: Wunschgutachten I

In der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen teilte die Gemeindeverwaltung am 29. November 2013 mit, dass ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Wohnungsbedarfsgutachtens beauftragt worden sei.

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Verquere Logik: Außenentwicklung vor Innenentwicklung

Die Möglichkeiten der Innenentwicklung wurden von der Gemeinde Everswinkel im Ortsteil Alverskirchen bisher kaum wahrgenommen. Obwohl die Innenentwicklung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches[1] Vorrang hat vor der Inanspruchnahme neuer Siedlungsflächen, war man in Alverskirchen bisher der Ansicht, den Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ nicht beachten zu müssen.

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Wohnungsbedarfsgutachten: Bestätigung verfehlter kommunalpolitischer Entscheidungen

SPD und Grüne sind zur Vernunft gekommen, stellten die „Westfälischen Nachrichten“ in einem Kommentar vom 29.03.2014 zum Thema „Königskamp“ fest.[1] Ein seltenes Lob aus der Feder des WN-Lokalredakteurs.

Dieses Lob war lange überfällig. War es doch die zu diesem Thema vielgescholtene SPD, die seit Beginn der Diskussion um ein neues Baugebiet in Alverskirchen Vernunft hat walten lassen. Sie hatte sich von Anfang an für die Ausweisung einer dem örtlichen Bedarf angemessenen Fläche ausgesprochen.

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Königskamp: Beschluss ohne Aussprache

In einer Pressemitteilung zeigt sich die SPD Everswinkel erstaunt darüber, dass die Mehrheit der Kommunalpolitiker im Bezirksausschuss Alverskirchen den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp II“ gefasst hat, obwohl der Abschlussbericht des Wohnungsbedarfsgutachtens noch gar nicht vorlag.

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