Alverskirchen: Bevölkerungsprognose korrigiert

Nach 2014 und 2015 hat die Gemeinde Everswinkel erneut eine Bevölkerungsprognose für den Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen. Das beauftragte Büro Schulten Stadt- und Raumentwicklung hat die Entwicklung Alverskirchens in den letzten fünf Jahren analysiert und darauf aufbauend die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2030 ermittelt.

Schrumpfung stärker als in Vorgängerstudien

Die neue Bevölkerungsprognose weist eine deutlich veränderte Entwicklungsdynamik im Vergleich zu den Vorgängerstudien auf. Wurde bisher nur ein relativ geringer Bevölkerungsrückgang prognostiziert, schrumpft die Anzahl der Alverskirchener nach dem aktuell vorgelegten Gutachten von 1.913 Einwohnern am 31.12.2017 auf voraussichtlich 1.764 Personen bis Ende 2030. Das entspricht einem Rückgang von 149 Einwohnern (-8%). [1]

Bevölkerungsrückgang trotz zahlreicher Baufertigstellungen

Trotz der Errichtung von 19 Ein- und Zweifamilienhäusern im Baugebiet „Königskamp“ und der Fertigstellung einer Reihe von Wohneinheiten im Innenbereich ist die Bevölkerung in dem untersuchten Zeitraum der letzten fünf Jahre nicht wie erhofft angestiegen, sondern im Gegenteil gesunken. Damit bestätigt sich auch für den Ortsteil Alverskirchen ein bereits in vielen Studien beschriebener Trend, wonach die Bevölkerung aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen im ländlichen Raum schrumpft. [2]

Demographisch bedingter Bevölkerungsrückgang kann auch in Alverskirchen nicht aufgehalten werden

Der in Alverskirchen mit fortschreitender Dynamik stattfindende Bevölkerungsrückgang kann laut aktuellem Gutachten auch durch die Ausweisung neuer Baugebiete nur geringfügig abgemildert werden. Wenn zukünftig in dem gleichen Umfang Neubauten errichtet werden, wie in dem vom Gutachter untersuchten Analysezeitraum wird sich die Bevölkerung bis 2030 auf 1.781 Einwohner verringern (- 7%).[3] Das bedeutet einen Bevölkerungsrückgang von 132 Personen bei der Prognose mit Neubau statt eines Rückgangs von 149 Personen bei der Vorausberechnung ohne Neubauten. Mit anderen Worten: Unter sonst gleichbleibenden Bedingungen wird die Schrumpfung der Alverskirchener Bevölkerung durch die Ausweisung weiterer Siedlungsflächen im Außenbereich um 17 Personen geringer ausfallen.

Schrumpfungsprozess erfordert Paradigmenwechsel

Der Umgang mit dem sich zukünftig verstärkenden Schrumpfungsprozess wird nicht nur für den Ortsteil Alverskirchen ein wichtiges Zukunftsthema sein. Dabei muss es vor allem darum gehen, die Zersiedelung durch neue Baugebiete auf der „grünen Wiese“ zu vermeiden. Durch neue Baugebiete am Ortsrand kann die Infrastruktur nicht effizient genutzt werden, was die Kosten für die Kommunen und damit für die Bevölkerung weiter treibt.

Die aktuell vorgelegten Zahlen für den Ortsteil Alverskirchen zeigen in eindrucksvoller Weise, dass die Ausweisung neuer Baugebiete im ländlichen Bereich des Münsterlandes nicht nur den bereits jetzt bestehenden extremen Überhang an Baufertigstellungen vor allem im Einfamilienhausbereich[4] erhöhen würde. Auch die sinnlose Naturzerstörung würde damit fortgesetzt.

 

[1] Schulten Stadt- und Raumentwicklung: Wohnungsbedarf in Alverskirchen, Januar 2018, Seite 19.
Die Werte ergeben sich aus der vom dem Gutachter als Basisvariante bezeichneten Variante 2 „Minimale Eigenentwicklung“ (Seite 16).
[2] Vgl. u. a. Meinel, Gotthard (Hrsg.): Flächennutzungsmonitoring IX. Nachhaltigkeit von Siedlung und Verkehr? IÖR Schriften Bd. 73, 2017, Seite 258.
[3] Schulten Stadt- und Raumentwicklung, a. a. O, Seite 19.
Die Werte ergeben sich aus der Variante 1 „Trend mit Neubau“ (Seite 16).
[4] Philipp Deschermeier/Ralph Henger/Björn Seipelt/Michael Voigtländer (Institut der Wirtschaft Deutschland): Wohnungsmangel in den Städten, Leerstand auf dem Land, IW-Kurzbericht Nr. 44 vom 19. Juni 2017.
Siehe hierzu den Beitrag im Glossar unter dem Stichwort „IW-Studie“