Baugebiet Königskamp: CDU-Alverskirchen leugnet Rechtsbruch

„Ich möchte betonen, dass der Königskamp nie rechtswidrig gewesen ist“, sagte der CDU-Vorsitzende noch einmal deutlich bei einer kürzlich im Baugebiet Königskamp durchgeführten Veranstaltung.[1] Dreister kann wohl kaum die Zustimmung zur Ausweisung eines rechtswidrigen Baugebietes durch den Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker im Rat der Gemeinde Everswinkel geleugnet werden.

Phänomenologie der Frechheit

Ein solches Verhalten kann offenbar nur mit der Phänomenologie der Frechheit erklärt werden. Der ungeheure Erfolg der Frechheit lehrt uns: Die Welt gehorcht dem Bluff. Diese Erkenntnis machen sich Bürgermeister und Kommunalpolitiker immer wieder zu Nutze, um vom eigenen Fehlverhalten abzulenken. Wo die Argumente fehlen und die obersten Gerichte zugunsten der Natur und damit zum Wohle der Bürger entscheiden, scheint nur noch das Mittel des Leugnens und der Diskreditierung Andersdenkender zu helfen.

Zur Erinnerung

Mit Urteil vom 18. Oktober 2013 wurde der Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“ vom Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen aufgehoben.[2] Die Gemeinde Everswinkel hatte mit der Ausweisung des überdimensionierten Baugebietes Königskamp in eklatanter Weise gegen die im Regionalplan Münsterland festgelegten Ziele der Raumordnung verstoßen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte mit Beschluss vom 09. April 2014 die Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans und das dem Umweltgedanken zuwiderlaufende Verhalten von Verwaltung und Kommunalpolitikern bestätigt.[3]

Fazit des OVG-Urteils

Baugrundstücke für den notwendigen und nachgewiesenen Bedarf der Alverskirchener Bevölkerung dürfen ausgewiesen werden. Die Ausweisung überdimensionierter Baugebiete zum Anlocken auswärtiger Bauinteressenten stellt jedoch einen rechtwidrigen Verstoß gegen die Ziele der Raumordnung dar.

Königskamp II: Erneuter Rechtsbruch

Bei der obigen Veranstaltung wurde stolz verkündet, dass die Gemeinde Everswinkel einen Teil der Grundstücke im „Königskamp II“ an Einheimische verkauft hat.[4]  Im Umkehrschluss wurde damit gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass ein weiterer Teil der Grundstücke eben nicht an Alverskirchener Bürger –  und damit entgegen den Bestimmungen des Regionalplans –  an Auswärtige vergeben wurde.

Mit anderen Worten: Es wird medienwirksam bestätigt, dass die Gemeinde Everswinkel auch nach dem OVG-Urteil ganz ungeniert weiter gegen die zum Schutz der Natur aufgestellten Ziele der Raumordnung verstoßen hat.

Zur Schau gestellte Dreistigkeit

Mit der erneut zur Schau gestellten Dreistigkeit propagieren Bürgermeister und Kommunalpolitiker weiterhin das Motto „Frechheit siegt“. Wortreich wurde um Verständnis zur Ausweisung weiterer Siedlungsfläche im bisher landwirtschaftlich genutzten Freiraum und damit um Verständnis zur weiteren Naturzerstörung geworben.

Die Parole des Bürgermeisters und der Mehrheit des Gemeinderates scheint nach wie vor zu lauten: „Alle reden von Natur: Wir ruinieren sie.“

 

[1] Artikel in den Westfälischen Nachrichten vom 08.05.2018: Kriegsbeil beim Frühstück begraben.
[2] OVG NW, 10 D 4/11.NE, Urteil vom 18. Oktober 2013.
[3] BVerwG, 4 BN 3.14, Beschluss vom 09. April 2014.
[4] Artikel in den Westfälischen Nachrichten vom 08.05.2018: Kriegsbeil beim Frühstück begraben.