„Frontalangriff auf den Bürgermeister“ lautete die reißerische Überschrift am 12. Mai 2022 zur Berichterstattung über die Sitzung des Rates der Gemeinde Everswinkel.[1] Die Leser sollten ganz offensichtlich bei der Information über einen äußerst sachlich absolvierten Tagesordnungspunkt durch den Rückgriff auf ein kriegsrhetorisches Vokabular von vornherein in eine ganz bestimmte Richtung gedrängt werden.
Schlagwort: Regionalplan
Dorfzerstörungspgrogramm
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Henning Rehbaum traf sich mit dem Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel, um Werbung für den Verbrauch von freier Landschaft durch die verstärkte Ausweisung von Baugebieten auch in den kleinen Ortsteilen des Münsterlandes zu machen. Die Tageszeitung „Die Glocke“ veröffentlichte dazu am 19. Februar 2022 einen Leserbrief von Alfred Wolk.
Mehr Einfamilienhäuser für immer weniger Familien
Wiederholt wurde in den vergangenen Jahren von Fachleuten und den Medien auf ein ungelöstes Problem aufmerksam gemacht: Während in Großstädten wie Berlin, München und Hamburg trotz enormer Anstrengungen der Bedarf nach Wohnungen nicht gedeckt werden kann, wird vor allem in den ländlichen Kreisen des Münsterlandes weit über das zur Deckung des Wohnungsbedarfs erforderliche Maß hinaus gebaut.[1] Das Überangebot in den Landkreisen des Münsterlandes betrifft vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, die sehr häufig auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand entstehen.
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Bergkamp III: Begründungsanforderungen in keiner Weise erfüllt
Damit die Gemeinden der Forderung des Gesetzgebers mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, möglichst gerecht werden und das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie[1] näher rückt, wurde mit der Novellierung des Baugesetzbuches die Pflicht zur Begründung der Bauleitpläne um eine besondere Begründungsanforderung bei Inanspruchnahme von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen ergänzt.[2]
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Bergkamp III: Flächennutzungsplanänderung
Die Gemeinde Everswinkel will auf einem derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesenen Areal das Baugebiet „Bergkamp III“ entwickeln. Um die rechtliche Grundlage für die Bebauung zu schaffen muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
Eine im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 12.02.2020 bis 16.03.2020 abgegebenen Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Änderung des Flächennutzungsplans die Ziele der Raumordnung unterlaufen werden und sich die Lebensqualität der Everswinkeler Bürger verschlechtern wird. Bergkamp III: Flächennutzungsplanänderung weiterlesen
Die Schule bleibt im Dorf – auch in Alverskirchen
Eine sich jahrzehntelang stetig verringernde Geburtenrate hat zwangsläufig einen Rückgang der Schülerzahlen und letztendlich auch die Schließung einiger Schulen zur Folge.
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Everswinkeler Bürgermeister will Flächenfraß forcieren
Mit Erstaunen wurde die Forderung des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung aufgenommen, zukünftig noch stärker als bisher den Freiraum im ländlichen Bereich zu bebauen. In seinem Statement brachte der Bürgermeister zum Ausdruck, dass er kein Verständnis für die raumplanerischen Zielsetzungen hat, wonach bestimme Flächen insbesondere im Interesse der Natur von Bebauung freizuhalten sind.[1]
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10 Jahre Königskamp – ein kurzer Rückblick
Auf Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel entschied der Bezirksausschuss Alverskirchen vor nunmehr 10 Jahren, eine im Freiraum liegende Fläche zur Ausweisung mit ca. 60 Grundstücken zu überplanen, um die Errichtung von über 100 Wohneinheiten zu ermöglichen.[1]
Woran scheitern Bebauungspläne?
Die Frage nach der Fehleranfälligkeit von Bebauungsplänen beschäftigt immer wieder Gemeinden, Gerichte und Gesetzgeber. Die Gründe für das Scheitern von Bebauungsplänen sind sehr unterschiedlich.[1] Neben formellen Fehlern fallen vor allem Verletzungen des Abwägungsgebotes, aber auch Verstöße gegen die Instrumente der Raumordnung zur Steuerung der Siedlungsentwicklung ins Gewicht. Der als kommunale Satzung Normcharakter besitzende Bebauungsplan ist teilweise oder sogar vollständig nichtig, wenn im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung die Fehlerhaftigkeit festgestellt wird.
Baugebiet Königskamp: CDU-Alverskirchen leugnet Rechtsbruch
„Ich möchte betonen, dass der Königskamp nie rechtswidrig gewesen ist“, sagte der CDU-Vorsitzende noch einmal deutlich bei einer kürzlich im Baugebiet Königskamp durchgeführten Veranstaltung.[1] Dreister kann wohl kaum die Zustimmung zur Ausweisung eines rechtswidrigen Baugebietes durch den Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker im Rat der Gemeinde Everswinkel geleugnet werden.
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