Baugebiete „Ernst-Tertilt-Straße“ und „Kastanienhof“

In den Baugebieten „Ernst-Tertilt-Straße“ und „Kastanienhof“ wurden die Baugrundstücke von den Eigentümern der ursprünglich landwirtschaftlichen Flächen an beliebige Interessenten ohne Vorgabe durch die Gemeinde Everswinkel verkauft. An die Bestimmung des Regionalplans, die Grundstücke nur an Ortsansässige zu verkaufen, sahen sich die Grundstückseigentümer daher  nicht gebunden. Mit dem Ergebnis, dass die Gemeinde Everswinkel über den schnellen Verkauf der Grundstücke jeweils überrascht war und sich „gezwungen“ sah, das nächste Baugebiet auszuweisen.

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Baugebiet „Am Vinckenbusch“

Ein Bedarfsnachweis, der nach den Bestimmungen des Regionalplans erforderlich gewesen wäre, um neue Siedlungsfläche im Freiraum für den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung auszuweisen, wurde von der Gemeinde Everswinkel auch bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Vinckenbusch“ nicht erbracht. Die Genehmigung zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde von der Bezirksregierung als „Hüterin des Regionalplans“ ohne den erforderlichen Bedarfsnachweis erteilt.

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Baugebiet „Große Kamp“

Zum Baugebiet „Große Kamp“ heißt es in der WN am 04.09.2007 unter der Überschrift „Neue Flächen braucht das Dorf“:

„Da der größte Teil des Baugebietes Große Kamp nun schneller als erwartet verkauft worden sei, gelte es nun alle Voraussetzungen für die Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche zu schaffen.“

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Ebenen der Raumplanung

Bis zum Jahr 2020 soll die Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen auf höchstens 30 Hektar pro Tag verringert werden. Um dieses der nachhaltigen Raumentwicklung verpflichtete Ziel zu erreichen, wurden auf den unterschiedlichen Ebenen der Raumplanung entsprechende Bestimmungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme z. B. im Raumordnungsgesetz, in Landesentwicklungsplänen, in Regionalplänen und im Bundesbaugesetz, verankert.

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Raumplanung auf Regionalebene

Das Raumordnungsgesetz verpflichtet die einzelnen Bundesländer für das jeweilige Landesgebiet Landesentwicklungspläne und für Teilräume der Länder Regionalpläne aufzustellen.[1])

Die im Landesentwicklungsplan formulierte Zielsetzung wird in den jeweiligen Regionalplänen konkretisiert. So heißt es z. B. im Regionalplan Münsterland: „Die kommunale Bauleitplanung hat ihre Siedlungsentwicklung bedarfsgerecht sowie freiraum- und umweltverträglich auszurichten. Dabei hat die Innenentwicklung Vorrang vor einer Außenentwicklung. Dauerhaft nicht mehr benötigte Flächenreserven sind wieder dem Freiraum zuzuführen.“[2])

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Rechtswidrige Interpretation des Regionalplans

Leserbrief von Heinz-Joachim Henke in den Westfälischen Nachrichten vom 05. November 2013:

Ich habe die seit nun mehr als vier Jahre andauernde Diskussion und Berichterstattung zu diesem Thema mit ständig zunehmendem Unmut verfolgt. Seit zwei Wochen ist aus diesem Unmut Zorn geworden. Nicht nur, dass von der verantwortlichen Gemeindeverwaltung keinerlei Signale an die Bevölkerung ausgehen, die Rechtswidrigkeit ihrer seit vielen Jahren praktizierten Interpretation des Regionalplans aufzugeben. Nein, Herr Bürgermeister Banken beruft für den 6. November eine öffentliche Ausschusssitzung ein, in derer die Bürger über die Beweggründe der Vorgehensweise der Gemeinde in der Vergangenheit aufklären will.

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Entscheidung für größtmögliches Potential: „Königskamp“

Fläche für mögliches neues Baugebiet in Alverskirchen gefunden

In der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen am 20.11.2008 wurde über den Tagesordnungspunkt „Neue Wohnbauflächen in Alverskirchen“ beraten. Die Verwaltung hatte den Kommunalpolitikern vier „Suchräume“ in der Größenordnung von 20 bis 60 Grundstücken zur „Auswahl“ präsentiert.

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