Naturzerstörung soll legalisiert werden

Zum „Entfesselungspaket“ der schwarz-gelben Landesregierung, mit dem die Naturzerstörung vor allem im ländlichen Raum forciert werden soll, veröffentlichte „Die Glocke“ am 13. Juni 2018 einen Leserbrief von Alfred Wolk.

Den auch im Münsterland spürbaren Folgen des demographischen Wandels versuchen zahlreiche Kommunen durch eine naturzerstörerische „Kirchturmpolitik“ zu begegnen. Durch die Ausweisung überdimensionierter Baugebiete und den Verkauf von Baugrundstücken zu Dumpingpreisen sollen junge Familien aus den Nachbarorten „angelockt“ werden. Dieser auf „Flächenfraß“ ausgerichteten Politik hatte das Oberverwaltungsgericht NRW mit Urteil vom 18.10.2013 eine Absage erteilt. Es hatte festgestellt, dass von der Gemeinde Everswinkel im Ortsteil Alverskirchen unter Missachtung einschlägiger rechtlicher Bestimmungen im raumplanerisch geschützten Freiraum zusätzliche Siedlungsfläche ausgewiesen wurde.

Eine aus egoistischen Motiven auf fortschreitenden Flächenverbrauch angelegte Politik muss das Ziel, die Natur vor allem im Interesse der nachfolgenden Generationen zu schützen, „zwangsläufig scheitern lassen“. Das war die eindeutige und unmissverständliche Aussage des Oberverwaltungsgerichts im „Fall Königskamp“.

„Einen Fall wie den Königskamp in Alverskirchen dürfe es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr geben“ forderte der Landtagsabgeordnete Daniel Hagemeier bei der Versammlung des CDU-Gemeindeverbandes Everswinkel. Wer allerdings glaubt, dem rechtswidrigen Verhalten zum Schaden der Natur werde nun Einhalt geboten, sieht sich jedoch getäuscht. Vielmehr brüstet sich der Landtagsabgeordnete damit, dass die schwarz-gelbe Landesregierung mit Hilfe eines „Entfesselungspaketes“ die dem Schutz der Natur dienenden Bestimmungen lockern und die Naturzerstörung damit „legalisieren“ werde. Mit anderen Worten: Nach dem Willen der Landesregierung sollen Bürgermeister und Kommunalpolitiker das von den Richtern des Oberverwaltungsgerichts NRW im „Fall Königskamp“ angeprangerte Verhalten fortsetzen.

Sollte es der Landesregierung tatsächlich gelingen, wesentliche Bestimmungen zur Raumordnung außer Kraft zu setzen, wird es in der Tat keinen „Fall Königskamp“ in Nordrhein-Westfalen mehr geben. Einem „renitenten Bürger“ wird es dann nicht mehr möglich sein, gegen die sinnlose Naturzerstörung zu klagen.