Der „Königskamp“ im Jahr 2019

“The same procedure as every year“. In Anlehnung an das vorstehende Motto des englischen Komikers Freddie Frinton haben Verwaltung und Kommunalpolitiker der Gemeinde Everswinkel – wie viele Jahre zuvor – auch 2019 erhebliche Anstrengungen unternommen, um zusätzliche Bebauungspotentiale im raumplanerischen Freiraum des Ortsteils Alverkirchen auszuweisen. [1] Mit der Ausweisung überdimensionierter Baugebiete auf der „grünen Wiese“ wird seit langem versucht, den unabwendbaren Folgen des demografischen Wandels zu entgehen. Kirchturmpolitik auf Kosten der Natur und auf Kosten der Nachbarkommunen lautet nach wie vor die Devise.[2]

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Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan NRW

Im Rahmen des vom 07. Mai 2018 bis zum 15. Juli 2018 durchgeführten Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW wurde von Alfred Wolk die nachfolgend in einer Kurzfassung wiedergegebene Stellungnahme abgegeben. Die vollständige Stellungnahme kann über den untenstehenden Link aufgerufen werden.

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Bezirksregierung Münster zum OVG-Urteil „Königskamp“

Zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. Oktober 2013, mit dem der Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“ der Gemeinde Everswinkel im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen aufgehoben wurde, veröffentlichte die Bezirksregierung Münster ein Interview mit dem Leiter der Regionalplanung, Gregor Lange. Ganz offensichtlich sollen die Aussagen des Regionalplaners von dem Versagen der Bezirksregierung als „Hüterin der Regionalplanung“ ablenken.

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