Bürgermeister kommt Verpflichtung nicht nach

Zum Umgang mit dem von der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ gestellten Antrag zum „Klimanotstand“ veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten am 12. Oktober 2019 einen Leserbrief von Alfred Wolk

Bereits im Ausschuss für Planung und Umwelt geriet die Beratung des von der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ gestellten Antrags zum Thema Klimanotstand zur Farce. Der Fraktionsvorsitzende der CDU vertrat die Ansicht, nicht die Gemeinde Everswinkel sei für die Erreichung der Klimaziele zuständig, verantwortlich sei vielmehr die Bundesregierung. Allerdings wolle auch die Gemeinde Everswinkel durch das Aufhängen von einigen Nistkästen und das Anlegen weiterer Blühstreifen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Aber nur – so der ausdrückliche Hinweis – wenn der Haushalt dadurch nicht belastet werde. Mit anderen Worten: Kommunalpolitische Maßnahmen zum Klimaschutz sollen in Everswinkel nur dann beschlossen werden, wenn sie nichts kosten.

Obwohl der Bürgermeister verpflichtet gewesen wäre, den frist- und formgerecht eingereichten Antrag zum Klimanotstand zur endgültigen Abstimmung auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen, ist er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Diese Pflichtverletzung wollte der Bürgermeister in der Gemeinderatssitzung durch einen weiteren Verstoß gegen die Gemeindeordnung „ungeschehen“ machen. Ohne Information der Öffentlichkeit sollte nun doch über den Antrag im Gemeinderat abgestimmt werden. Eine kurzfristige Änderung der Tagesordnung ist aber nur in ganz wenigen, im Gesetz genannten Ausnahmefällen möglich. Ein solcher Ausnahmefall lag hier allerdings nicht vor. Zu Recht haben die Vertreter der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ darauf bestanden, über den Antrag zum „Klimanotstand“ unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beachtung der Gemeindeordnung erst in der nächsten Sitzung zu beraten.

Neben der Gewährleistung der freien Meinungsäußerung kann eine Demokratie nur funktionieren, wenn alle Beteiligten sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Diese Voraussetzungen sollten auch in Everswinkel gewährleistet werden.