Prävention für mehr Verkehrssicherheit – in Alverskirchen bisher Fehlanzeige

Jedes Opfer eines Verkehrsunfalls ist eines zu viel.“ Deshalb hat sich die Bundesregierung seit langem zum Ziel gesetzt, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.[1] Dazu verabschiedet sie Rechtsvorschriften und fordert insbesondere durch entsprechende Sensibilisierungskampagnen die im Bereich der Straßenverkehrssicherheit beteiligten Behörden auf, durch vielfältige Präventionsmaßnahmen Gefahren von Verkehrsteilnehmern abzuwenden.

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Flächenfraß und Bauwahn im Kreis Warendorf

Der Bauwahn im Kreis Warendorf wird ungebrochen fortgesetzt. Laut Mitteilung des Statistischen Landesamtes (IT.NRW) wurden trotz des weiter voranschreitenden Bevölkerungsrückgangs im vergangenen Jahr 1.068 neue Wohnungen erstellt[1]. Für eine immer geringer werdende Bevölkerung wird der naturzerstörerische Flächenfraß ungeniert fortgesetzt und immer mehr Siedlungsfläche in Anspruch genommen.

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Bergkamp III: Kommunale Einnahmequelle oder finanzielles Desaster?

Wie zahlreiche andere ländliche Gemeinden im Münsterland, ist auch die Gemeinde Everswinkel nach wie vor der Ansicht, durch einen Wettbewerb um Einwohner der demografischen Entwicklung begegnen zu können. Mit der Ausweisung immer neuer Siedlungsflächen am Ortsrand sollen insbesondere junge Familien aus den Nachbarorten angelockt werden, um damit dem drohenden Bevölkerungsrückgang entgegenzuwirken.

Zugleich glauben der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker durch den Verkauf von möglichst zahlreichen neu erschlossenen Einfamilienhausgrundstücken einen „Profit“ für den kommunalen Haushalt erzielen zu können. Überspitzt formuliert hofft die Gemeinde Everswinkel durch den „Ausverkauf“ der Natur das kommunale Haushaltsdefizit zu verringern.

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Sichtbehinderung durch Werbetafel

Die Gefahrensituation im Einmündungsbereich Wiemstraße/Telgter Straße im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel ist der Verwaltung und den Kommunalpolitikern seit langem bekannt. Seit 2013 beschäftigen sich die kommunalpolitischen Gremien immer wieder mit dem Gefahrenpotenzial in diesem Bereich.[1] Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in dem sensiblen Kreuzungsbereich wurden zwar mehrfach thematisiert, eine Umsetzung angedachter Umbaumaßnahmen aber auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

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Der Umgang mit einem fehlerhaften Kommunalwahlergebnis in Everswinkel

Immer wieder passieren bei Wahlen Fehler. Das ist menschlich und bei der Vielzahl der abgegebenen Stimmen auch nahezu unvermeidlich.

Es ist daher durchaus verständlich, dass auch die am 13. September 2020 in Everswinkel durchgeführte Gemeinderatswahl mit Fehlern behaftet war. Es wurden Stimmen falsch ausgezählt und formale Regeln außer Acht gelassen. Mögliche Ursachen können mangelnde Aufmerksamkeit der Verantwortlichen oder fehlendes Wissen für die Aufgabe sein.

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Mehr Einfamilienhäuser für immer weniger Familien

Wiederholt wurde in den vergangenen Jahren von Fachleuten und den Medien auf ein ungelöstes Problem aufmerksam gemacht: Während in Großstädten wie Berlin, München und Hamburg trotz enormer Anstrengungen der Bedarf nach Wohnungen nicht gedeckt werden kann, wird vor allem in den ländlichen Kreisen des Münsterlandes weit über das zur Deckung des Wohnungsbedarfs erforderliche Maß hinaus gebaut.[1] Das Überangebot in den Landkreisen des Münsterlandes betrifft vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, die sehr häufig auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand entstehen.

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Bergkamp III: Begründungsanforderungen in keiner Weise erfüllt

Damit die Gemeinden der Forderung des Gesetzgebers mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, möglichst gerecht werden und das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie[1] näher rückt, wurde mit der Novellierung des Baugesetzbuches die Pflicht zur Begründung der Bauleitpläne um eine besondere Begründungsanforderung bei Inanspruchnahme von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen ergänzt.[2]

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Fortsetzung der desaströsen Haushaltspolitik

Zu den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts gehört es, den Haushalt ausgeglichen zu gestalten. Der Haushaltsausgleich ist kein Selbstzweck. Durch einen guten und wirtschaftlichen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen soll das Eigenkapital erhalten bleiben, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune zu gewährleisten.

Gegen den haushaltsrechtlichen Grundsatz, einen Substanzverlust zu vermeiden, wird in Everswinkel schon seit einigen Jahren zu Lasten der nachfolgenden Generationen verstoßen.

Mit der Verabschiedung des Haushalts 2021 und der mittelfristigen Finanz- und Ergebnisplanung bis 2024 hat die Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker entschieden, auch in den nächsten Jahren mehr Geld auszugeben, als Einnahmen vorhanden sind.

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Erneut kein sozialer Wohnungsbau in Everswinkel

Einen folgenschweren Beschluss fasste der Everswinkeler Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020: Die Entwicklung und Vermarktung des Baugebietes „Bergkamp III“ soll in „Eigenregie“ der Gemeinde erfolgen. Damit wurde zugleich die ursprünglich geplante Zusammenarbeit mit der landeseigenen Gesellschaft NRW.Urban offiziell für beendet erklärt. NRW.Urban hatte für den „Bergkamp III“ verbindlich die Berücksichtigung öffentlich geförderter Wohnungen gefordert.

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