Die Gemeinde Everswinkel hat am 17. Juni 2021 die Feststellung der Unanfechtbarkeit der für das Umlegungsgebiet „Bergkamp III“ getroffenen Entscheidung bekannt gegeben und einen weiteren Schritt zur Fortsetzung der seit langem betriebenen „Nach-uns-die-Sintflut-Politik“ der Gemeinde Everswinkel vollzogen: Die im Plangebiet „Bergkamp III“ liegenden landwirtschaftlichen Teilflächen können nun den Festlegungen des Bebauungsplans entsprechend in überwiegend Einfamilienhausgrundstücke parzelliert und anschließend an gut situierte Nachfrager vermarktet werden. Zahlen, bitte! – Gemeinde Everswinkel wird zur Kasse gebeten weiterlesen
Autor: Alfred Wolk
„Hinterzimmerpolitik“ in Sachen Bergkamp III
Mit Beschlüssen in Sachen „Bergkamp III“, die „hinter verschlossenen Türen“ getroffen werden, lassen der Bürgermeister und die Kommunalpolitiker in Everswinkel immer mehr den Verdacht aufkommen, dass unsachliche Motive für die getroffenen Entscheidungen maßgebend gewesen sein könnten. Ganz offensichtlich soll die Öffentlichkeit nicht erfahren, dass sich das in erster Linie für gutsituierte Einfamilienhausinteressenten konzipierte Baugebiet am Ortsrand mehr und mehr zu einem finanziellen Desaster für den kommunalen Haushalt entwickelt.
Naturzerstörung wird unbeirrt fortgesetzt
Zur Presseberichterstattung über den Beginn der Erschließungsarbeiten im Everswinkeler Baugebiet „Bergkamp III“ ein Leserbrief von Alfred Wolk:
Prävention für mehr Verkehrssicherheit – in Alverskirchen bisher Fehlanzeige
„Jedes Opfer eines Verkehrsunfalls ist eines zu viel.“ Deshalb hat sich die Bundesregierung seit langem zum Ziel gesetzt, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.[1] Dazu verabschiedet sie Rechtsvorschriften und fordert insbesondere durch entsprechende Sensibilisierungskampagnen die im Bereich der Straßenverkehrssicherheit beteiligten Behörden auf, durch vielfältige Präventionsmaßnahmen Gefahren von Verkehrsteilnehmern abzuwenden.
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Flächenfraß und Bauwahn im Kreis Warendorf
Der Bauwahn im Kreis Warendorf wird ungebrochen fortgesetzt. Laut Mitteilung des Statistischen Landesamtes (IT.NRW) wurden trotz des weiter voranschreitenden Bevölkerungsrückgangs im vergangenen Jahr 1.068 neue Wohnungen erstellt[1]. Für eine immer geringer werdende Bevölkerung wird der naturzerstörerische Flächenfraß ungeniert fortgesetzt und immer mehr Siedlungsfläche in Anspruch genommen.
Bergkamp III: Kommunale Einnahmequelle oder finanzielles Desaster?
Wie zahlreiche andere ländliche Gemeinden im Münsterland, ist auch die Gemeinde Everswinkel nach wie vor der Ansicht, durch einen Wettbewerb um Einwohner der demografischen Entwicklung begegnen zu können. Mit der Ausweisung immer neuer Siedlungsflächen am Ortsrand sollen insbesondere junge Familien aus den Nachbarorten angelockt werden, um damit dem drohenden Bevölkerungsrückgang entgegenzuwirken.
Zugleich glauben der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker durch den Verkauf von möglichst zahlreichen neu erschlossenen Einfamilienhausgrundstücken einen „Profit“ für den kommunalen Haushalt erzielen zu können. Überspitzt formuliert hofft die Gemeinde Everswinkel durch den „Ausverkauf“ der Natur das kommunale Haushaltsdefizit zu verringern.
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Sichtbehinderung durch Werbetafel
Die Gefahrensituation im Einmündungsbereich Wiemstraße/Telgter Straße im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel ist der Verwaltung und den Kommunalpolitikern seit langem bekannt. Seit 2013 beschäftigen sich die kommunalpolitischen Gremien immer wieder mit dem Gefahrenpotenzial in diesem Bereich.[1] Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in dem sensiblen Kreuzungsbereich wurden zwar mehrfach thematisiert, eine Umsetzung angedachter Umbaumaßnahmen aber auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Bäume weg ja – Gewerbeschild nein
Zur Weigerung der Gemeinde Everswinkel, ein im Sichtdreieck stehendes Werbeschild zur Entschärfung der Gefahrensituation möglichst zeitnah zu versetzen, veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten am 11. Juni 2021 einen Leserbrief von Alfred Wolk.
Der Umgang mit einem fehlerhaften Kommunalwahlergebnis in Everswinkel
Immer wieder passieren bei Wahlen Fehler. Das ist menschlich und bei der Vielzahl der abgegebenen Stimmen auch nahezu unvermeidlich.
Es ist daher durchaus verständlich, dass auch die am 13. September 2020 in Everswinkel durchgeführte Gemeinderatswahl mit Fehlern behaftet war. Es wurden Stimmen falsch ausgezählt und formale Regeln außer Acht gelassen. Mögliche Ursachen können mangelnde Aufmerksamkeit der Verantwortlichen oder fehlendes Wissen für die Aufgabe sein.
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Mehr Einfamilienhäuser für immer weniger Familien
Wiederholt wurde in den vergangenen Jahren von Fachleuten und den Medien auf ein ungelöstes Problem aufmerksam gemacht: Während in Großstädten wie Berlin, München und Hamburg trotz enormer Anstrengungen der Bedarf nach Wohnungen nicht gedeckt werden kann, wird vor allem in den ländlichen Kreisen des Münsterlandes weit über das zur Deckung des Wohnungsbedarfs erforderliche Maß hinaus gebaut.[1] Das Überangebot in den Landkreisen des Münsterlandes betrifft vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, die sehr häufig auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand entstehen.
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