Der Umgang mit einem fehlerhaften Kommunalwahlergebnis in Everswinkel

Immer wieder passieren bei Wahlen Fehler. Das ist menschlich und bei der Vielzahl der abgegebenen Stimmen auch nahezu unvermeidlich.

Es ist daher durchaus verständlich, dass auch die am 13. September 2020 in Everswinkel durchgeführte Gemeinderatswahl mit Fehlern behaftet war. Es wurden Stimmen falsch ausgezählt und formale Regeln außer Acht gelassen. Mögliche Ursachen können mangelnde Aufmerksamkeit der Verantwortlichen oder fehlendes Wissen für die Aufgabe sein.

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Dreist gewinnt: Kommunalwahlprüfung in Everswinkel

Wenn nur eine einzelne Wählerstimme darüber entscheidet, ob die CDU im Rat der Gemeinde Everswinkel einen zusätzlichen Sitz und damit die absolute Mehrheit erhält, ist es sicherlich nicht abwegig, dass dieses Ergebnis durch einen simplen Zählfehler am Wahlabend zustande gekommen sein könnte.

Gegen die Gültigkeit des Wahlergebnisses wurden beim Everswinkeler Wahlleiter vier Einsprüche eingereicht, die Hinweise auf eine Reihe von Wahlfehlern geben. Die Einsprüche lassen erkennen, dass die Möglichkeit der Einflussnahme durch die beanstandeten Unstimmigkeiten auf das denkbar knappe Wahlergebnis bei der Kommunalwahl in Everswinkel gegeben ist.

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Einspruch gegen das Kommunalwahlergebnis in Everswinkel

Ein Kernelement unserer Demokratie ist die korrekte Umsetzung des in Wahlen zum Ausdruck gebrachten Willens der Bevölkerung.

Entscheiden sich die Bürger z. B im Rahmen der Kommunalwahl dafür, dass eine Partei im Gemeinderat die absolute Mehrheit der Sitze erhalten soll, so ist das von den Bürgern, die sich ein anderes Wahlergebnis gewünscht haben, zu akzeptieren. Voraussetzung ist allerdings, dass das Wahlergebnis entsprechend den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung zustande gekommen ist.

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Nachzählung ist zwingend geboten

Jeder, der schon einmal bei einer Kommunalwahl als Wahlhelfer in einem Wahllokal tätig war, weiß um die Verantwortung und insbesondere aber auch um die Anstrengung, die mit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit im Dienst der Demokratie verbunden ist. Dabei kommt die Hauptarbeit erst am Ende eines vielstündigen Wahltages, der permanent höchste Konzentration erfordert, um allen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes gerecht zu werden und eine korrekte Wahl zu gewährleisten.

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