Everswinkel: Armutszeugnis für Verwaltung und Kommunalpolitiker

Mit der finanzwirtschaftlichen Situation der Gemeinde Everswinkel hat sich aktuell die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen befasst.[1]  In dem vorgelegten Prüfbericht wird der Verwaltung und den Kommunalpolitikern geradezu ein Armutszeugnis ausgestellt. Das Fazit der Prüfer gipfelt in der Feststellung:

Trotz überdurchschnittlicher Steuerkraft gelingt es der Gemeinde nicht, den Haushalt auszugleichen. Die Haushaltssituation ist seit 2009 durchgängig defizitär. Konsolidierungserfolge sind nicht erkennbar. Everswinkel: Armutszeugnis für Verwaltung und Kommunalpolitiker weiterlesen

Fortsetzung der Natur- und Kapitalvernichtung in Everswinkel

Zum neunten Mal in Folge stimmte der Rat der Gemeinde Everswinkel einem Jahresabschluss zu, in dem ein Fehlbetrag ausgewiesen wurde. Der mit dem Jahresabschluss 2017 festgestellte Verlust betrug rund 1,1 Millionen Euro.

Zwar werden die Gewerbesteuereinnahmen im laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich den geplanten Ansatz überschreiten, dennoch geht die Kämmerin für 2018 von einem Rekordverlust in Höhe von 1,64 Millionen Euro aus.

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Zahl der Wohnungen auf neuem Höchststand

Ende 2017 gab es in Nordrhein-Westfalen mit 8,97 Millionen Wohnungen den höchsten Wohnungsbestand aller Zeiten. Im Durchschnitt war jede Wohnung 90,4 Quadratmeter groß. Jedem Einwohner NRWs standen durchschnittlich 45,3 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung.[1]

Auch die Gemeinde Everswinkel hat mit insgesamt 4.317 Wohnungen am 31.12.2017 einen neuen Höchstwert erreicht. Die durchschnittliche Wohnungsröße beträgt hier 115,1 Quadratmeter. Zahl der Wohnungen auf neuem Höchststand weiterlesen

Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan NRW

Im Rahmen des vom 07. Mai 2018 bis zum 15. Juli 2018 durchgeführten Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW wurde von Alfred Wolk die nachfolgend in einer Kurzfassung wiedergegebene Stellungnahme abgegeben. Die vollständige Stellungnahme kann über den untenstehenden Link aufgerufen werden.

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Alverskirchen: Bevölkerungsprognose korrigiert

Nach 2014 und 2015 hat die Gemeinde Everswinkel erneut eine Bevölkerungsprognose für den Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen. Das beauftragte Büro Schulten Stadt- und Raumentwicklung hat die Entwicklung Alverskirchens in den letzten fünf Jahren analysiert und darauf aufbauend die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2030 ermittelt.

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Der „Fall Königskamp“

„Einen Fall wie den Königskamp in Alverskirchen dürfe es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr geben“ berichteten die Westfälischen Nachrichten anlässlich einer von der örtlichen CDU durchgeführten Veranstaltung.[1] Im „Fall Königskamp“ wurde seinerzeit höchstrichterlich festgestellt, dass die Gemeinde Everswinkel im Ortsteil Alverskirchen über einen langen Zeitraum hinweg zum Schaden der Allgemeinheit im raumplanerisch geschützten Freiraum überdimensionierte Baugebiete ausgewiesen hatte. Bürgermeister und Kommunalpolitiker wollen mit ihrer auf „Flächenfraß“ ausgerichteten Politik den Folgen des auch im Münsterland spürbaren demographischen Wandels begegnen. Durch einen Ausverkauf der Natur zu Dumpingpreisen sollen vor allem junge Familien aus den Nachbarkommunen „angelockt“ werden.

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Baugebiet Königskamp: CDU-Alverskirchen leugnet Rechtsbruch

„Ich möchte betonen, dass der Königskamp nie rechtswidrig gewesen ist“, sagte der CDU-Vorsitzende noch einmal deutlich bei einer kürzlich im Baugebiet Königskamp durchgeführten Veranstaltung.[1] Dreister kann wohl kaum die Zustimmung zur Ausweisung eines rechtswidrigen Baugebietes durch den Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker im Rat der Gemeinde Everswinkel geleugnet werden.

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Aufruf zu mehr Flächenverbrauch und Naturzerstörung

Am 17.04.2018 hat das Landeskabinett NRW beschlossen, ein förmliches Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW einzuleiten.

In einer Presserklärung1) von Wirtschaftsminister Pinkwart vom 19.04.2018 heißt es dazu:

Den Weg zur punktuellen Änderung des LEP beschreitet die Landesregierung transparent, beteiligungsorientiert und digital: Von 7. Mai bis 15. Juli 2018 können alle Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Stellen und Institutionen ihre Stellungnahmen und Anregungen abgeben. Nach Auswertung und Beratung im Kabinett wird der geänderte LEP dem Landtag mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Je nach Dauer der Beratungen und des Beteiligungsverfahrens dürfte der geänderte Plan im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten.“

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