Woran scheitern Bebauungspläne?

Die Frage nach der Fehleranfälligkeit von Bebauungsplänen beschäftigt immer wieder Gemeinden, Gerichte und Gesetzgeber. Die Gründe für das Scheitern von Bebauungsplänen sind sehr unterschiedlich.[1] Neben formellen Fehlern fallen vor allem Verletzungen des Abwägungsgebotes, aber auch Verstöße gegen die Instrumente der Raumordnung zur Steuerung der Siedlungsentwicklung ins Gewicht. Der als kommunale Satzung Normcharakter besitzende Bebauungsplan ist teilweise oder sogar vollständig nichtig, wenn im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung die Fehlerhaftigkeit festgestellt wird.

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Alverskirchen: Mehr Dorf für weniger Menschen

Die Steuerung der Siedlungsentwicklung ist ein zentrales Anliegen der Raumordnung. Insbesondere mit Rücksicht auf die Natur wird ein schonender Umgang mit der nur begrenzt vorhandenen Fläche angestrebt. Daher wird der Handlungsspielraum der Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen durch die Ziele der „Raumordnung und Landesplanung“ verbindlich begrenzt.

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Aufruf zu mehr Flächenverbrauch und Naturzerstörung

Am 17.04.2018 hat das Landeskabinett NRW beschlossen, ein förmliches Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW einzuleiten.

In einer Presserklärung1) von Wirtschaftsminister Pinkwart vom 19.04.2018 heißt es dazu:

Den Weg zur punktuellen Änderung des LEP beschreitet die Landesregierung transparent, beteiligungsorientiert und digital: Von 7. Mai bis 15. Juli 2018 können alle Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Stellen und Institutionen ihre Stellungnahmen und Anregungen abgeben. Nach Auswertung und Beratung im Kabinett wird der geänderte LEP dem Landtag mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Je nach Dauer der Beratungen und des Beteiligungsverfahrens dürfte der geänderte Plan im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten.“

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Königskamp III: Fraktionen auf gemeinsamer Suche nach Kompromiss

Über den Beschluss des Rates der Gemeinde Everswinkel zur Einleitung eines Bauleitverfahrens „Königskamp III“ berichtete „Die Glocke“ und veröffentlichte dazu am 23.03.2018 einen Leserbrief von Alfred Wolk.

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Siedlungsflächen werden rücksichtslos ausgewiesen

Über die Beratungen zur möglichen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens „Königskamp III“  veröffentlichte „Die Glocke“ am 09. März 2018  einen Leserbrief von Alfred Wolk.

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Alverskirchen: Wunschgrundstück für Jedermann

„Ich werde alles Mögliche tun, damit auch in Zukunft Alverskirchener, Everswinkeler, Telgter, Münsteraner – und wo sie auch herkommen- hier ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen können.“[1] Mit diesen markigen Worten machte der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel bei der Beratung um die Ausweisung einer weiteren Siedlungsfläche im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen noch einmal deutlich, dass er nach wie vor nicht gewillt ist, die raumordnerischen Zielsetzungen des Landesentwicklungs- und Regionalplans zu akzeptieren.

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Bezirksregierung Münster zum OVG-Urteil „Königskamp“

Zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. Oktober 2013, mit dem der Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“ der Gemeinde Everswinkel im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen aufgehoben wurde, veröffentlichte die Bezirksregierung Münster ein Interview mit dem Leiter der Regionalplanung, Gregor Lange. Ganz offensichtlich sollen die Aussagen des Regionalplaners von dem Versagen der Bezirksregierung als „Hüterin der Regionalplanung“ ablenken.

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Entscheidung für größtmögliches Potential: „Königskamp“

Fläche für mögliches neues Baugebiet in Alverskirchen gefunden

In der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen am 20.11.2008 wurde über den Tagesordnungspunkt „Neue Wohnbauflächen in Alverskirchen“ beraten. Die Verwaltung hatte den Kommunalpolitikern vier „Suchräume“ in der Größenordnung von 20 bis 60 Grundstücken zur „Auswahl“ präsentiert.

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