Siedlungsflächen werden rücksichtslos ausgewiesen

Über die Beratungen zur möglichen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens „Königskamp III“  veröffentlichte „Die Glocke“ am 09. März 2018  einen Leserbrief von Alfred Wolk.

„Ich werde alles Mögliche tun, damit auch in Zukunft Alverskirchener, Everswinkeler, Telgter, Münsteraner – und wo sie auch herkommen – hier ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen können.“ Mit diesen markigen Worten machte der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel bei der Beratung um die Ausweisung einer weiteren Siedlungsfläche im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen noch einmal deutlich, dass er nach wie vor nicht gewillt ist, die raumordnerischen Zielsetzungen des Landesentwicklungs- und Regionalplans zu akzeptieren.

In der Vergangenheit hatte die Gemeinde Everswinkel immer wieder ungeniert übergeordnete  raumordnerische Regelungen bei der Bauleitplanung im Ortsteil Alverskirchen missachtet. Seit 1990 wurden dort etwa 200 Bauplätze ausgewiesen, ohne dass die Bestimmungen des Regionalplans hinreichend Beachtung gefunden haben.

In einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW hatten die Richter im Oktober 2013 deutlich gemacht, dass durch ein solches Verhalten dem umweltschädlichen Flächenverbrauch Vorschub geleistet wird. Der Wunsch, „attraktive Baugrundstücke vorzuhalten, um den Zuzug Ortsfremder zu befördern“ sei zwar verständlich, müsse aber zwangsläufig die dem Schutz der Natur dienenden Ziele des Regionalplans scheitern lassen. Die klaren Ausführungen im OVG-Urteil waren unmissverständlich als Mahnung an die kommunalen Entscheidungsträger zu verstehen.

Dieser wohlgemeinte Appell ist aber scheinbar weder beim Bürgermeister, noch bei der Mehrheit der Kommunalpolitiker in Everswinkel angekommen. Das vom Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel geäußerte Begehren nach einer Angebotsplanung mit Wunschgrundstücken für Jedermann zeugt nicht nur von einer ungeheuerlichen Respektlosigkeit gegenüber der Natur. Deutlich wird auch eine unglaubliche Ignoranz gegenüber rechtsstaatlich legitimierten Bestimmungen, deren Einhaltung selbstverständliche Pflicht sein sollte.

Die Bewohner Alverskirchens haben einen Anspruch darauf, dass sich Verwaltung und Kommunalpolitiker sowohl rechtsstaatlichen Prinzipien als auch dem Ziel der Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit verpflichtet fühlen und das Dorf inmitten der Münsterländer Parklandschaft nicht kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen geopfert wird.