Mehr als 200 Landwirten im Münsterland wird die Existenzgrundlage entzogen

Mit der Begründung, wir wollen den „Wohlstand“ im Münsterland sichern,[1] soll mit der Änderung des Regionalplans mehr als 200 Landwirten die Existenzgrundlage entzogen werden.

Die Änderungen des Regionalplans sehen vor, dass trotz eines voraussichtlichen Bevölkerungsrückgangs in Höhe von 5.267 Einwohnern bis zum Jahr 2045 weitere 6.357 ha bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzter Fläche den 66 Kommunen des Münsterlandes zukünftig für die Wohnbebauung und für die Wirtschaft (Gewerbeflächen) planungsrechtlich zur Verfügung gestellt werden.

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Regionalplan forciert Wettbewerb zwischen schrumpfenden Kommunen

Mit der Petition „Ignoranz der Fakten beenden – Schrumpfung akzeptieren – Schaden vermeiden“ wird der Rat der Gemeinde Everswinkel aufgefordert, den Entwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland abzulehnen[1], da er nach Ansicht des Petenten den ruinösen Wettbewerb zwischen den schrumpfenden Kommunen verschärft. Regionalplan forciert Wettbewerb zwischen schrumpfenden Kommunen weiterlesen

Königskamp III: Erneuter Rechtsbruch noch vor der Sommerpause?

Wir haben nicht aus eigenen Interessen gehandelt, sondern im Interesse aller Alverskirchener“.[1] Mit dieser irrwitzigen Begründung rechtfertigte der Fraktionsvorsitzende der Everswinkeler FDP die seinerzeitige Zustimmung der Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker zu dem rechtswidrigen Bebauungsplan Nr 52 „Königskamp“.

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Der „Königskamp“ im Jahr 2019

“The same procedure as every year“. In Anlehnung an das vorstehende Motto des englischen Komikers Freddie Frinton haben Verwaltung und Kommunalpolitiker der Gemeinde Everswinkel – wie viele Jahre zuvor – auch 2019 erhebliche Anstrengungen unternommen, um zusätzliche Bebauungspotentiale im raumplanerischen Freiraum des Ortsteils Alverkirchen auszuweisen. [1] Mit der Ausweisung überdimensionierter Baugebiete auf der „grünen Wiese“ wird seit langem versucht, den unabwendbaren Folgen des demografischen Wandels zu entgehen. Kirchturmpolitik auf Kosten der Natur und auf Kosten der Nachbarkommunen lautet nach wie vor die Devise.[2]

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Gewerbeflächen Everswinkel: Klotzen statt kleckern

https://alfred-wolk.de/wp-content/uploads/2023/05/2023-05-04-Gier-nach-Gewerbeflaechen.pdfMit der umgangssprachlichen Redewendung „klotzen statt kleckern“ wird ausgedrückt, dass sich jemand keinesfalls mit Kleinigkeiten aufhält, sondern eine Sache gleich ganz groß aufzieht. Mit dieser Devise will der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel weiteres Gewerbeflächenpotenzial erschließen. Gleich 390.000 qm (39 ha) hat er ohne bisher den Gemeinderat, geschweige denn die Öffentlichkeit an dem Vorhaben in dieser Größenordnung zu beteiligen, im Rahmen der Änderung des Regionalplans beantragt.

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Regionalplan Münsterland: Anspruch und Wirklichkeit

In seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 hat der Regionalrat Münster den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans gefasst. Mit der Änderung des Regionalplans sollen die Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung für das Münsterland geschaffen werden. Dabei wird der Anspruch erhoben, für die im Plangebiet liegenden Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie für die kreisfreie Stadt Münster die Zersiedelung zu begrenzen, den Schutz des Freiraums vor weiteren Zerschneidungen zu gewährleisten und die zukünftige Flächeninanspruchnahme möglichst zu verringern. Veränderungen, die sich durch den demografischen Wandel ergeben, sollen in die Planung einbezogen werden.[1]

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Schutzauftrag des Grundgesetzes auch in Alverskirchen endlich ernst nehmen

Die Gemeinde Everswinkel hat in den vergangenen Jahrzehnten im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen eine Reihe von Baugebieten ausgewiesen, um insbesondere einkommensstarke Einwohner aus Münster „anzulocken“.

Dabei hat sie immer wieder die raumordnerischen Bestimmungen des Regionalplans unterlaufen.[1]

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Stadtregion Münster: Enormes Baulandpotenzial vorhanden

Die zur Stadtregion Münster gehörenden Kommunen haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, das als Grundlage einer zukünftig stärker auf interkommunale Zusammenarbeit ausgerichteten Wohnbaupolitik dienen soll.[1] Das kürzlich der Öffentlichkeit vorgelegte Gutachten kommt zu einem erstaunlichen Ergebnis: Es ist sowohl in der Stadt Münster als auch in den ländlichen Umlandkommunen ein beachtliches Baulandpotenzial vorhanden. Stadtregion Münster: Enormes Baulandpotenzial vorhanden weiterlesen

Bürgermeister im Kreis Warendorf freuen sich über mehr Möglichkeiten zur Zersiedelung der Landschaft

Im Rahmen eines sogenannten „Entfesselungspakets“ hat die nordrhein-westfälische Landesregierung Änderungen des erst im Jahr 2016 in Kraft getreten Landesentwicklungsplans angekündigt. Das Ziel, täglich in Nordrhein-Westfalen nur noch 5 Hektar unbebauter Fläche für Straßen und Siedlungen in Anspruch zu nehmen, soll ersatzlos gestrichen werden. Auch die bisherigen Bestimmungen zum Schutz kleinerer Ortschaften sollen aufgegeben werden. Mit diesen Änderungen werden weitere Voraussetzungen für eine forcierte Zersiedelung der Landschaft geschaffen und dem zusätzlichen „Flächenfraß“ Tür und Tor geöffnet.

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